210643 · Beschlussvorlage
Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie, •Betreuungszentrum Quantiustraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 210643
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210643 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung • Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie, • Betreuungszentrum Quantiustraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH und • PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten erhalten: die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie Zuschüsse in Höhe von maximal 622.550,00 EUR im Jahr 2021 und 641.720,00 EUR im Jahr 2022; das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH Zuschüsse in Höhe von maximal 1.755.800,00 EUR im Jahr 2021 und 1.804,650,00 EUR im Jahr 2022; die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von maximal 73.700,00 EUR im Jahr 2021 und 77.120,00 EUR im Jahr 2022.Seite 1 von 8 Seite 2 Begründung Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbare Bestandteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet und eine Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit Suchtproblemen sicherstellt. Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen und Bürger ab einem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht bietet ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso stehen die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit Verhaltenssüchten wie pathologisches Glückspiel, Computersucht u. a. offen. Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen Umfeld von suchtmittelgefährdeten und -abhängigen Menschen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus dem privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten. Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch niedrigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen passgenau zugeschnittene Hilfeangebote gekennzeichnet ist. Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der Angebotsstruktur sind: Täglich stattfindende Sprechstunden, die ohne Voranmeldung wahrgenommen werden können, kurz-, mittel- und längerfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel- und Gruppenberatungen, Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen, verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative Beratungsprogramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten und dem Aufbau von Abstinenzmotivation, Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder – gefährdeten Menschen. Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der positiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird, den die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten unterstützt, müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau, Harm Reduction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen und Maßnahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das übergeordnete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen ausstiegsorientierte Hilfen anzubieten. Ziele sind: dauerhafte Abstinenz,Seite 2 von 8 Seite 3 Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen Verhaltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata, Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der zwischenmenschlichen Interaktion und Beziehungsfähigkeit, berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen Suchtmittelabhängigkeit, Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und Handlungsperspektiven, Aktivierung von Ressourcen, soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraums, der Arbeit und sozialer Unterstützungsstrukturen, Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung, Stabilisierung von Entwicklungserfolgen. Ergänzend zum bisherigen Angebot enthält die Förderung ab 2021 eine zusätzliche VZÄ Sozialarbeit zur Implementierung eines speziellen Beratungs- und Betreuungsprogramms für die Zielgruppe der Cannabis- und Amphetaminkonsumierenden. Im Suchtbereich gibt es aktuell zusätzliche Bedarfe bei Menschen, die aufgrund ihres Cannabis – und Amphetaminkonsum suchtspezifische Hilfeangebote benötigen. Bei der Zielgruppe handelt es sich primär um junge Erwachsene, die Auszubildende, Studierende oder Berufstätige sind. Da es sich hierbei um die Altersgruppe der 21- bis 39-Jährigen handelt, hat der drohende Verlust der gesellschaftlichen Teilhabe dieser Menschen durch einen gewohnheitsmäßigen Cannabis- und/oder Amphetaminkonsum besonders weitreichende Folgen. Diese Gefährdung resultiert zum einen aus der unmittelbaren Wirkung der Substanz, zum anderen aus den aus dem Cannabiskonsum resultierenden Folgeerkrankungen wie affektive Störungen (Depression, bipolare Störung usw.), Psychosen, Krebserkrankungen, Lungenerkrankungen (z.B. chronisch- obstruktive Bronchitis) sowie einem gesteigerten Schlaganfall- und Infarktrisiko. Um die entsprechenden Schädigungen durch den Substanzkonsum zu vermeiden, sind frühzeitige, suchtspezifische Maßnahmen sinnvoll, da die mit einem langjährigen chronifizierten Cannabiskonsum einhergehenden psychischen Beeinträchtigungen und Störungen in vielen Fällen irreversibel sind. Insbesondere die Arbeitsfähigkeit am ersten Arbeitsmarkt ist durch die typischen Cannabis-Folgestörungen wie Beeinträchtigungen des Erinnerungsvermögens, der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der konzentrativen Belastbarkeit, dauerhaft in Frage gestellt. Die Umsetzung dieses speziellen Programms eröffnet die Möglichkeit, die von einem gewohnheitsmäßigen Cannabis- und /oder Amphetaminkonsum ausgehenden individuellen Gefährdungen zu verhindern oder abzumildern. Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 3,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ Verwaltung sowie Hausmeisteranteile. Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des TrägersSeite 3 von 8 Seite 4 sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Die Förderung der Fachambulanz Sucht hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 492.000 EUR 515.308,56 EUR 622.550 EUR 641.720 EUR Zur Unterstützung in der Sicherung der Gesamtabläufe der Fachambulanz Sucht wurden in 2020 die Stelle einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters im Freiwilligen Sozialen Jahr eingerichtet sowie der Stellenanteil des Hausmeisters von 0,25 auf 0,3 VZÄ erhöht. Wie oben beschrieben erhöht sich ab 2021 der Stellenschlüssel um 1,0 VZÄ Sozialarbeit zur Implementierung eines speziellen Beratungs- und Betreuungsprogramms für die Zielgruppe der Cannabis- und Amphetaminkonsumierenden. Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der Verein für Ge-fährdetenhilfe gB-GmbH (VFG). Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an suchtmittel-abhängige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine Abhängigkeit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten. Ein erheblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und körperliche Erkrankungen auf. Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende) Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Straffälligkeit, mangelnde Gesundheit und Verwahrlosung. Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng vernetzte Hilfesysteme auf. Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet: Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer BindungenSeite 4 von 8 Seite 5 Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden. Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden gefördert: Kontaktcafe und Kleiderkammer Beratungsstelle aufsuchende Arbeit Beratung für russisch-sprechende suchtmittelabhängige Migranten Clearingstelle Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum Bonner Feger Gefördert werden 8,5 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt (Drogen-therapeutische Ambulanz), 0,9 VZÄ Leitung, Aufsichts- und Verwaltungspersonal sowie Sachkosten. In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trägers ein. (Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Landesfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.) Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 1.340.800 EUR 1.477.100 EUR 1.755.800 EUR 1.804.650 EUR Als Folge des Insolvenzverfahrens in den Jahren 2002 bis 2004 bestehen – insbesondere bei den Berufsgruppen der Sozialarbeiter*innen, der medizinischen Fachkräfte sowie der Betreuungskräfte – noch deutliche Gehaltsdifferenzen zum TVöD, was dem Träger die Personalgewinnung und – bindung deutlich erschwert. Eine Tarifanpassung war aus diesem Grund dringend erforderlich und wird nun stufenweise umgesetzt. In 2020 wurde in einer ersten Stufe 50 % der Differenz zum TVöD aufgefangen. In 2021 erfolgt die zweite und letzte Stufe der Tarifanpassung.Seite 5 von 8 Seite 6 Ab 2021 ist die Förderung des Projekts Bonner Feger enthalten mit einem Anteil von 93.800 EUR in 2021 bzw. 95.800 EUR. Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die Angebote sind komplementär und interdisziplinär aufgebaut. Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und Eingliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im sozialen Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit, Wohnen und soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe Betreuung und berufliche Qualifizierung. Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen, hilfesuchende Abhängige, Langzeitarbeitslose, Interessierte, Öffentlichkeit. Gefördert werden die ambulante Beratung und die Koordination der Selbsthilfegruppen sowie Präventionsangebote und niederschwellige Hilfen. Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und Interessierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein Orientierungsgespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben. Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige anonyme Beratung. Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppen der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw. Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im Suchtbereich der Region. Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0 geringfügig Beschäftigte/ Übungsleiter/innen. Die Förderung beinhaltet Sach-Seite 6 von 8 Seite 7 und Overheadkosten. In die Gesamtfinanzierung fließen Landesmittel (61.500 EUR) ein. Die Förderung der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 67.110 EUR 70.360 EUR 73.700 EUR 77.120 EUR Bei den Personalkosten wurde eine Steigerung von 2 % einkalkuliert. Die in der Gesamtfinanzierung enthaltene Landesförderung ist statisch und steigt nicht an. Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Finanzierung der o. g. Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb der Angebote für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO sowie die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 7 von 8 Seite 8 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 2.452.050 € 2022: 2.523.490 € 150000506 / 73.1000 2021: 2.142.050 € 2022: 2.206.990 € 2021: 310.000 € 2022: 316.500 € Veränderungsmit- teilung zur Haushaltsplanung 2021/2022 Einzahlungen / Erträge 2021: 0 EUR 2022: 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 2.452.050 € 2022: 2.523.490 € Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de