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210643 · Beschlussvorlage

Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie, •Betreuungszentrum Quantiustraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
210643
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210643
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung von Suchthilfeangeboten in den
Fachstellen für Suchtberatung
• Fachambulanz Sucht der Ambulanten
Suchthilfe Caritas/Diakonie,
• Betreuungszentrum Quantiustraße des
Vereins für Gefährdetenhilfe gB-
GmbH und
• PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
in den Jahren 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und
Overheadkosten erhalten:
 die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe
Caritas/Diakonie Zuschüsse in Höhe von maximal
622.550,00 EUR im Jahr 2021 und 641.720,00 EUR im Jahr 2022;
 das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-
GmbH Zuschüsse in Höhe von maximal
1.755.800,00 EUR im Jahr 2021 und 1.804,650,00 EUR im Jahr
2022;
 die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von
maximal
73.700,00 EUR im Jahr 2021 und 77.120,00 EUR im Jahr 2022.Seite 1 von 8
Seite 2
Begründung
Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbare
Bestandteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen und
Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet und eine
Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit
Suchtproblemen sicherstellt.
 Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie
Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen
und Bürger ab einem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht
bietet ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung
bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso
stehen die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit
Verhaltenssüchten wie pathologisches Glückspiel, Computersucht u. a. offen.
Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen
Umfeld von suchtmittelgefährdeten und -abhängigen Menschen. Hierbei
handelt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus
dem privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten.
Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch
niedrigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der
jeweiligen Zielgruppen passgenau zugeschnittene Hilfeangebote
gekennzeichnet ist. Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der
Angebotsstruktur sind:
 Täglich stattfindende Sprechstunden, die ohne Voranmeldung
wahrgenommen werden können,
 kurz-, mittel- und längerfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel-
und Gruppenberatungen,
 Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen,
 verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative
Beratungsprogramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen
Konsumverhalten und dem Aufbau von Abstinenzmotivation,
 Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder –
gefährdeten Menschen.
Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit
der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und
schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische
und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der
positiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird,
den die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten
unterstützt, müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau,
Harm Reduction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen
und Maßnahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das
übergeordnete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen
ausstiegsorientierte Hilfen anzubieten.
Ziele sind:
 dauerhafte Abstinenz,Seite 2 von 8
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 Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen
Verhaltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata,
 Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der
zwischenmenschlichen Interaktion und Beziehungsfähigkeit,
 berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw.
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
 Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines
gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen
Suchtmittelabhängigkeit,
 Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und
Handlungsperspektiven,
 Aktivierung von Ressourcen,
 soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraums, der
Arbeit und sozialer Unterstützungsstrukturen,
 Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer
Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung,
 Stabilisierung von Entwicklungserfolgen.
Ergänzend zum bisherigen Angebot enthält die Förderung ab 2021 eine
zusätzliche VZÄ Sozialarbeit zur Implementierung eines speziellen Beratungs-
und Betreuungsprogramms für die Zielgruppe der Cannabis- und
Amphetaminkonsumierenden.
Im Suchtbereich gibt es aktuell zusätzliche Bedarfe bei Menschen, die aufgrund
ihres Cannabis – und Amphetaminkonsum suchtspezifische Hilfeangebote
benötigen. Bei der Zielgruppe handelt es sich primär um junge Erwachsene, die
Auszubildende, Studierende oder Berufstätige sind. Da es sich hierbei um die
Altersgruppe der 21- bis 39-Jährigen handelt, hat der drohende Verlust der
gesellschaftlichen Teilhabe dieser Menschen durch einen gewohnheitsmäßigen
Cannabis- und/oder Amphetaminkonsum besonders weitreichende Folgen.
Diese Gefährdung resultiert zum einen aus der unmittelbaren Wirkung der
Substanz, zum anderen aus den aus dem Cannabiskonsum resultierenden
Folgeerkrankungen wie affektive Störungen (Depression, bipolare Störung
usw.), Psychosen, Krebserkrankungen, Lungenerkrankungen (z.B. chronisch-
obstruktive Bronchitis) sowie einem gesteigerten Schlaganfall- und Infarktrisiko.
Um die entsprechenden Schädigungen durch den Substanzkonsum zu
vermeiden, sind frühzeitige, suchtspezifische Maßnahmen sinnvoll, da die mit
einem langjährigen chronifizierten Cannabiskonsum einhergehenden
psychischen Beeinträchtigungen und Störungen in vielen Fällen irreversibel
sind. Insbesondere die Arbeitsfähigkeit am ersten Arbeitsmarkt ist durch die
typischen Cannabis-Folgestörungen wie Beeinträchtigungen des
Erinnerungsvermögens, der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der
konzentrativen Belastbarkeit, dauerhaft in Frage gestellt.
Die Umsetzung dieses speziellen Programms eröffnet die Möglichkeit, die von
einem gewohnheitsmäßigen Cannabis- und /oder Amphetaminkonsum
ausgehenden individuellen Gefährdungen zu verhindern oder abzumildern.
Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 3,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ
Verwaltung sowie Hausmeisteranteile. Darüber hinaus werden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des TrägersSeite 3 von 8
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sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Die Förderung der Fachambulanz Sucht hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
492.000 EUR 515.308,56 EUR 622.550 EUR 641.720 EUR
Zur Unterstützung in der Sicherung der Gesamtabläufe der Fachambulanz
Sucht wurden in 2020 die Stelle einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters im
Freiwilligen Sozialen Jahr eingerichtet sowie der Stellenanteil des
Hausmeisters von 0,25 auf 0,3 VZÄ erhöht. Wie oben beschrieben erhöht sich
ab 2021 der Stellenschlüssel um 1,0 VZÄ Sozialarbeit zur Implementierung
eines speziellen Beratungs- und Betreuungsprogramms für die Zielgruppe der
Cannabis- und Amphetaminkonsumierenden.
Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie ist aufgrund seiner
Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die
genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser
Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen
Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines
Verwendungsnachweises) wurden von den Verbänden bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
 Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe
gB-GmbH (VFG)
Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der
Verein für Ge-fährdetenhilfe gB-GmbH (VFG).
Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an
suchtmittel-abhängige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine
Abhängigkeit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten.
Ein erheblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und
körperliche Erkrankungen auf.
Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende)
Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges
soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit,
Straffälligkeit, mangelnde Gesundheit und Verwahrlosung. Zur Verbesserung
der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für Gefährdetenhilfe
innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng vernetzte
Hilfesysteme auf.
Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet:
 Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit
 Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur
Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen
Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer
BindungenSeite 4 von 8
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 Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen,
zu lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten
 aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten
Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur
Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich
zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden.
Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden
gefördert:
 Kontaktcafe und Kleiderkammer
 Beratungsstelle
 aufsuchende Arbeit
 Beratung für russisch-sprechende suchtmittelabhängige
Migranten
 Clearingstelle
 Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum
 Bonner Feger
Gefördert werden 8,5 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt (Drogen-therapeutische
Ambulanz), 0,9 VZÄ Leitung, Aufsichts- und Verwaltungspersonal sowie
Sachkosten.
In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein
Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trägers ein. (Hinweis:
Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz gefördert,
da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Landesfinanzierung in
Höhe von 86.900 EUR ist.)
Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie
folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
1.340.800 EUR 1.477.100 EUR 1.755.800 EUR 1.804.650 EUR
Als Folge des Insolvenzverfahrens in den Jahren 2002 bis 2004 bestehen –
insbesondere bei den Berufsgruppen der Sozialarbeiter*innen, der
medizinischen Fachkräfte sowie der Betreuungskräfte – noch deutliche
Gehaltsdifferenzen zum TVöD, was dem Träger die Personalgewinnung und –
bindung deutlich erschwert. Eine Tarifanpassung war aus diesem Grund
dringend erforderlich und wird nun stufenweise umgesetzt. In 2020 wurde in
einer ersten Stufe 50 % der Differenz zum TVöD aufgefangen. In 2021 erfolgt
die zweite und letzte Stufe der Tarifanpassung.Seite 5 von 8
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Ab 2021 ist die Förderung des Projekts Bonner Feger enthalten mit einem
Anteil von 93.800 EUR in 2021 bzw. 95.800 EUR.
Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und
Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe
zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung
bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere
die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
 PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige
Einrichtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die Angebote
sind komplementär und interdisziplinär aufgebaut.
Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und
Eingliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im
sozialen Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit,
Wohnen und soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe
Betreuung und berufliche Qualifizierung.
Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind
 abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen,
 hilfesuchende Abhängige,
 Langzeitarbeitslose,
 Interessierte,
 Öffentlichkeit.
Gefördert werden die ambulante Beratung und die Koordination der
Selbsthilfegruppen sowie Präventionsangebote und niederschwellige Hilfen.
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und
Interessierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein
Orientierungsgespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die
Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen
und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben.
Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige
anonyme Beratung.
Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppen der
PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw.
Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im
Suchtbereich der Region.
Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0
geringfügig Beschäftigte/ Übungsleiter/innen. Die Förderung beinhaltet Sach-Seite 6 von 8
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und Overheadkosten. In die Gesamtfinanzierung fließen Landesmittel (61.500
EUR) ein.
Die Förderung der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH hat sich wie folgt
entwickelt:
2019 2020 2021 2022
67.110 EUR 70.360 EUR 73.700 EUR 77.120 EUR
Bei den Personalkosten wurde eine Steigerung von 2 % einkalkuliert. Die in der
Gesamtfinanzierung enthaltene Landesförderung ist statisch und steigt nicht
an.
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen und hat
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang
stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Finanzierung der o. g. Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig, um den Betrieb der Angebote für die Zielgruppen aufrecht zu
erhalten.
Die Regelungen des § 82 GO sowie die Regelungen zur vorläufigen
Haushaltsbewirtschaftung werden eingehalten. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu
einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 7 von 8
Seite 8
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:
2.452.050 €
2022:
2.523.490 €
150000506 /
73.1000
2021:
2.142.050 €
2022:
2.206.990 €
2021: 310.000 €
2022: 316.500 €
Veränderungsmit-
teilung zur
Haushaltsplanung
2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 EUR
2022: 0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:
2.452.050 €
2022:
2.523.490 €
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de