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210632-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gehwege Am Dickobskreuz

Nummer
210632-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210632-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Gehwege Am Dickobskreuz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1 „Sind die beiden Gehstreifen entlang der Straße "Am
Dickobskreuz“ Fußgängerwege oder sind sie als Seitenraum
anzusehen?“:
Die Fahrbahn der Straße Am Dickobskreuz hat zu beiden Seiten einen
Gehweg. Dabei empfiehlt sich für Fußgänger aufgrund des Zustandes
und der Lage die Nutzung des Gehweges gegenüber der
Müllverbrennungsanlage.
Zu Frage 2 „Gibt es in dieser Straße ausgewiesene Parkflächen im
öffentlichen Raum?“:
Auf Höhe der Hausnummer 2 in Fahrtrichtung Süden (Fressnapf) erlaubt
das Verkehrszeichen VZ 315 Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts für den restlichen Straßenverlauf.
Dabei sind insbesondere die Regelungen des § 12 Absatz 3
Straßenverkehrsordnung (StVO) zu berücksichtigen, die das Parken auf
Gehwegen beschränken. Konkret auf die Straße Am Dickobskreuz
bezogen ist das Parken insbesondere vor Grundstücksein- und –
ausfahrten unzulässig, die auf dieser Straße vermehrt vorhanden sind.
Zu Frage 3 „Wird es für sinnvoll erachtet, Parkplätze /-buchten ab zu
markieren?“:
Die Verwaltung hält eine Markierung zunächst für entbehrlich, da
grundsätzlich auf dem in Fahrtrichtung Süden rechtsgelegenen Gehweg
das Parken erlaubt ist und es offensichtlich ist, wo sich Grundstücksein-
und – ausfahrten befinden. Verbesserungspotential sieht die Verwaltung
bei der Beschilderung des erlaubten Gehwegparkens. So kann das
einzelne bestehende Verkehrsschild VZ 315 von VerkehrsteilnehmernSeite 1 von 2
Seite 2
übersehen werden. Die Verwaltung könnte eine zusätzliche
Beschilderung in Form einer Wiederholung des VZ 315 anordnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de