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210626 · Mitteilungsvorlage

Plastikfolien auf landwirtschaftlichen Flächen in Bonn-Lessenich/ Meßdorf

Nummer
210626
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210626
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Plastikfolien auf landwirtschaftlichen Flächen in
Bonn-Lessenich/ Meßdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Es liegen der Verwaltung mehrere Hinweise aus den Stadtteilen Lessenich,
Meßdorf und Dransdorf über Folien auf landwirtschaftlichen Flächen vor, die
sich bereits auflösen und verteilen.
Auf den betroffenen Feldern befinden sich Agrarfolien, die beim Spargel- und
Erdbeeranbau üblich sind und für deren Nutzung es Regelungen im
Bundesnaturschutzgesetz gibt. Diese Folientunnel und Folien werden z.B. bei
Erdbeerkulturen für maximal 2 Jahre genutzt. Anschließend werden die
Pflanzen gemulcht und die Folie wird aufgenommen und entsorgt. Die Folien
auf den o.g. Feldern liegen bereits mehr als zwei Jahre dort. Es ist nicht
erkennbar, wie die Felder in dieser Saison genutzt werden sollen. Diese
Situation wurde auf insgesamt 43 Parzellen zwischen Lessenich und Dransdorf
ausgemacht.
Somit sind die noch vorhandenen Folien als unzulässig gelagerter Abfall im
Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu werten. Darunter fallen alle Stoffe
oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigen will oder entledigen
muss. Der Wille zur Entledigung im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn
die ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass
ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt.
Folien, die ihre Nutzdauer überschritten haben und bereits in kleine Teile
eingerissen sind, haben keinen anderen Zweck als Abfall, der ordnungsgemäß
zu entsorgen ist. In diesen Fällen wurde der ursprüngliche Zweck der Agrarfolie
offensichtlich aufgegeben und ein neuer Zweck der Folie ist nicht zu erkennen.
Es verteilten sich bereits einzelne kleinere Folienteile durch Luftverwirbelung
auf angrenzende oder in der Umgebung befindende Grundstücke.
Durch Mitarbeitende der Unteren Umweltbehörde im Amt für Umwelt und
Stadtgrün wurde die Situation vor Ort überprüft und die genauen Felder und
Parzellen ermittelt, auf denen sich Folien befinden, die nicht mehr den Regeln
entsprechen, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Es handelt sich um
Felder zwischen Lessenich und Dransdorf.
Die Eigentümer*innen dieser Grundstücke wurden schriftlich aufgefordert, dieSeite 1 von 2
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nicht mehr für die Landwirtschaft genutzten Folien von ihren Feldern zu
entfernen oder durch Dritte diese entfernen zu lassen.
Daraufhin wurde auf einzelnen Feldern bereits begonnen, die Folien zu
entfernen und die landwirtschaftliche Nutzung der Felder wieder zu aktivieren.
Durch die Mitarbeitenden wird vor Ort regelmäßig kontrolliert, um ggf. weitere
notwendige Maßnahmen zu ergreifen, wenn auf einzelnen Parzellen der
Aufforderung zur Entfernung der Folien nicht nachgekommen wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de