210626 · Mitteilungsvorlage
Plastikfolien auf landwirtschaftlichen Flächen in Bonn-Lessenich/ Meßdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210626
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210626 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Plastikfolien auf landwirtschaftlichen Flächen in Bonn-Lessenich/ Meßdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Es liegen der Verwaltung mehrere Hinweise aus den Stadtteilen Lessenich, Meßdorf und Dransdorf über Folien auf landwirtschaftlichen Flächen vor, die sich bereits auflösen und verteilen. Auf den betroffenen Feldern befinden sich Agrarfolien, die beim Spargel- und Erdbeeranbau üblich sind und für deren Nutzung es Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz gibt. Diese Folientunnel und Folien werden z.B. bei Erdbeerkulturen für maximal 2 Jahre genutzt. Anschließend werden die Pflanzen gemulcht und die Folie wird aufgenommen und entsorgt. Die Folien auf den o.g. Feldern liegen bereits mehr als zwei Jahre dort. Es ist nicht erkennbar, wie die Felder in dieser Saison genutzt werden sollen. Diese Situation wurde auf insgesamt 43 Parzellen zwischen Lessenich und Dransdorf ausgemacht. Somit sind die noch vorhandenen Folien als unzulässig gelagerter Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu werten. Darunter fallen alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigen will oder entledigen muss. Der Wille zur Entledigung im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt. Folien, die ihre Nutzdauer überschritten haben und bereits in kleine Teile eingerissen sind, haben keinen anderen Zweck als Abfall, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist. In diesen Fällen wurde der ursprüngliche Zweck der Agrarfolie offensichtlich aufgegeben und ein neuer Zweck der Folie ist nicht zu erkennen. Es verteilten sich bereits einzelne kleinere Folienteile durch Luftverwirbelung auf angrenzende oder in der Umgebung befindende Grundstücke. Durch Mitarbeitende der Unteren Umweltbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde die Situation vor Ort überprüft und die genauen Felder und Parzellen ermittelt, auf denen sich Folien befinden, die nicht mehr den Regeln entsprechen, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Es handelt sich um Felder zwischen Lessenich und Dransdorf. Die Eigentümer*innen dieser Grundstücke wurden schriftlich aufgefordert, dieSeite 1 von 2 Seite 2 nicht mehr für die Landwirtschaft genutzten Folien von ihren Feldern zu entfernen oder durch Dritte diese entfernen zu lassen. Daraufhin wurde auf einzelnen Feldern bereits begonnen, die Folien zu entfernen und die landwirtschaftliche Nutzung der Felder wieder zu aktivieren. Durch die Mitarbeitenden wird vor Ort regelmäßig kontrolliert, um ggf. weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen, wenn auf einzelnen Parzellen der Aufforderung zur Entfernung der Folien nicht nachgekommen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de