210623 · Antrag
Geplante Novelle des Beamtengesetzes: Einladung zur Expertenrunde
Kerndaten
- Nummer
- 210623
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 210623 Antragsteller/in: Herr Acharki, Herr Hackenberg (DiverCityBonn) 14.04.2021 Geplante Novelle des Beamtengesetzes: Einladung zur Expertenrunde Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Anregung Inhalt des Antrags Der Integrationsrat der Stadt Bonn lädt Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn) und Doktorandin Maryam Kamil Abdulsalam zu der kommenden Sitzung ein, um mögliche Auswirkungen der geplanten Novelle des Beamtengesetzes sowie rechtliche Rahmenbedingungen darzustellen. Begründung Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten (…)“ beinhaltet u.a. folgende Passage: „Das Recht, solche Erscheinungsmerkmale [das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz] zu tragen kann eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen.“ (S. 46, zum Gesetzesentwurf). Die Annahme des Gesetzentwurfs könnte dramatische Auswirkungen auf das respektvolle, gleichberechtigte und interkulturelle Miteinander in Deutschland haben und ggf. einen Verstoß u.a. gegen die „Freiheit des Glaubens“ (Art. 4 Abs. 1 GG) darstellen. Bonn wäre von den Änderungen als internationale Stadt in besonderem Maße betroffen, würde an Attraktivität für Einwanderung und an gesellschaftlichem Zusammenhalt verlieren. Auf dem bislang schon steinigen Weg zur Umsetzung des Migrantenförderplans (zum Beschluss) und der Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung würden neue Hürden entstehen. Die Kippa, das Kopftuch sowie das Kreuz sind feste Bestandteile des öffentlichen Lebens und sollten somit weder aus dem öffentlichen Raum noch aus dem öffentlichen Dienst verbannt werden. Aus Sicht der Antragsteller darf es, gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, keinen einzigen Ort in Deutschland geben, an dem das Tragen einer Kippa verboten ist! Im Rahmen des Austauschs mit Herrn Prof. Dr. Klaus Gärditz und Frau Maryam Kamil Abdulsalam könnten die Mitglieder des IntegrationsratesSeite 1 von 2 Seite 2 rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Konsequenzen aus erster Hand erfahren und frühzeitig aufzeigen, dass der Integrationsrat wachsam ist beim Schutz von Vielfalt und sich gegen Ausgrenzung stellt (zum Artikel: „Entwurf mit „Sprengkraft““(MIGAZIN, 13.04.2021). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de