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210623 · Antrag

Geplante Novelle des Beamtengesetzes: Einladung zur Expertenrunde

Nummer
210623
Art
Antrag
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.05.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210623-01 ST Geplante Novelle des Beamtengesetzes: Einladung zur Expertenrunde

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Antrag
öffentlich
210623
Antragsteller/in:
Herr Acharki, Herr Hackenberg (DiverCityBonn)
14.04.2021
Geplante Novelle des Beamtengesetzes: Einladung
zur Expertenrunde
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Anregung
Inhalt des Antrags
Der Integrationsrat der Stadt Bonn lädt Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (Lehrstuhl für
Öffentliches Recht der Universität Bonn) und Doktorandin Maryam Kamil
Abdulsalam zu der kommenden Sitzung ein, um mögliche Auswirkungen der
geplanten Novelle des Beamtengesetzes sowie rechtliche
Rahmenbedingungen darzustellen.
Begründung
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von
Beamtinnen und Beamten (…)“ beinhaltet u.a. folgende Passage: „Das Recht,
solche Erscheinungsmerkmale [das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa
oder ein christliches Kreuz] zu tragen kann eingeschränkt oder gänzlich
untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die
neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen.“ (S.
46, zum Gesetzesentwurf).
Die Annahme des Gesetzentwurfs könnte dramatische Auswirkungen auf das
respektvolle, gleichberechtigte und interkulturelle Miteinander in Deutschland
haben und ggf. einen Verstoß u.a. gegen die „Freiheit des Glaubens“ (Art. 4
Abs. 1 GG) darstellen.
Bonn wäre von den Änderungen als internationale Stadt in besonderem Maße
betroffen, würde an Attraktivität für Einwanderung und an gesellschaftlichem
Zusammenhalt verlieren. Auf dem bislang schon steinigen Weg zur Umsetzung
des Migrantenförderplans (zum Beschluss) und der Interkulturellen Öffnung der
Stadtverwaltung würden neue Hürden entstehen.
Die Kippa, das Kopftuch sowie das Kreuz sind feste Bestandteile des
öffentlichen Lebens und sollten somit weder aus dem öffentlichen Raum noch
aus dem öffentlichen Dienst verbannt werden.
Aus Sicht der Antragsteller darf es, gerade vor dem Hintergrund der
deutschen Geschichte, keinen einzigen Ort in Deutschland geben, an dem
das Tragen einer Kippa verboten ist!
Im Rahmen des Austauschs mit Herrn Prof. Dr. Klaus Gärditz und Frau
Maryam Kamil Abdulsalam könnten die Mitglieder des IntegrationsratesSeite 1 von 2
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rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Konsequenzen aus erster Hand
erfahren und frühzeitig aufzeigen, dass der Integrationsrat wachsam ist beim
Schutz von Vielfalt und sich gegen Ausgrenzung stellt (zum Artikel: „Entwurf mit
„Sprengkraft““(MIGAZIN, 13.04.2021).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de