210613-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Integrationskurse: aktuelles Angebot und Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO
Kerndaten
- Nummer
- 210613-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210613-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Integrationskurse: aktuelles Angebot und Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO Beratungsfolge Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den aufgeworfenen Fragestellungen haben die verschiedenen zuständigen Fachbereiche Folgendes mitgeteilt: 1. Wie viele Integrationskurse können derzeit in der Stadt Bonn durchgeführt werden? Wie viele von ihnen finden on-line, wie viele in Präsenz statt? Wie viele waren es im April 2020? An der VHS finden zurzeit folgende Kurse statt: 5 Integrationskurse mit maximal 15 Teilnehmenden 5 berufsbezogene Deutschkurse (z.T. in Teilzeit/z.T. Sonderprojekte) mit maximal 15 Teilnehmenden Alle Kurse finden im virtuellen Klassenraum statt. Es wurden Chromebooks angeschafft, um allen Teilnehmenden den Zugang zu ermöglichen. Es finden Abschlussprüfungen in Präsenz und in geringem Umfang virtuelle Einstufungstests statt, da diese mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden sind. Für einen Kurs wurde eine Ausnahmegenehmigung für Präsenzunterricht beantragt und auch gewährt. Diese müssen wir aber immer wieder mit den erneuerten und geänderten Regelungen abgleichen. Da wir nicht davon ausgehen können, dass eine einmal gegebene Ausnahmeregelung bei weiteren Regelanpassungen Bestand hat, würden wir keine weiteren beantragen, da sie keine langfristige Planungssicherheit bieten. Im April 2020 waren sämtliche Kurse im Lockdown. Es gab Ersatzangebote in Form von begleiteten Selbstlernangeboten. Die Teilnahme war freiwillig. Es haben ca. 50% der damaligen Kursteilnehmenden das Angebot wahrgenommen. Die Zuständigkeit der Zulassung von Kursträgern und die Genehmigung von Kursangeboten liegt gemäß der Integrationskursverordnung (IntVO) ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Internationale Begegnungsstätte (IB) führt keine Statistik zu der Durchführung von Integrationskursen in Bonn. Die Kurse werden von den zugelassenen Kursträgern in Bonn nach dem zu erwartenden Bedarf und nach eigenen Wirtschaftlichkeitsfaktoren geplant, vomSeite 1 von 3 Seite 2 BAMF genehmigt und dann bei ausreichenden Anmeldezahlen entsprechend durchgeführt. Zahlen zum Integrationskursangebot in Bonn müssten beim BAMF erfragt werden. 2. Wie häufig wurden von Sprachkursträgern Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO (zur Coronaschutzverordnung) eingereicht? Wurden die Anträge genehmigt Es wurden keine Anträge nach §7 Abs.2 CoronaSchVo von Sprachkursträgern eingereicht 3. Falls Anträge abgelehnt wurden: Mit welcher Begründung 4. Welche Voraussetzungen bestehen für die Genehmigung der Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO? Werden die Sprachkursträger aktiv darüber informiert? Voraussetzung zur Genehmigung eines Antrages nach §7 Abs.1b ist die wenn aus dringenden medizinischen oder therapeutischen die Durchführung dieser außerschulischen Bildungungsmaßnahme geboten ist oder dieses Angebot eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat. Berufsbezogene Bildungsangebote können durchgeführt werden, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Teilnehmenden verschoben werden können. Zulässige Präsenzveranstaltungen sind unter strikter Beachtung der §§ 2 bis 4a der Coronaschutzverordnung (Maskenpflicht, Mindestabstände, Rückverfolgbarkeit etc.) durchzuführen. (Vorgaben der Coronaschutzverordnungen bis zum 28.05.2021) Die Vorgaben sind aus der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung zu entnehmen. Die Stadtverwaltung ist nicht aktiv auf Sprachkursträger zugegangen. 5. Gibt es alternative Möglichkeiten die Durchführung von Integrationskursen in Präsenz zu genehmigen? Die Durchführung von Sprachkursen kann wie auch bei anderen schulischen Angeboten als Onlinemodul durchgeführt werden. Die Bundesnotbremse nach §28b Infektionsschutzgesetz sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Unterricht, bis auf Abschlussklassen, vor. Beratungen und Prüfungen können unter Berücksichtigung der Hygieneschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Zuständigkeit der Genehmigung von Integrationskursen ist rechtlich abschließend durch die IntVO geregelt (s. Beantwortung Punkt 1). 6. Welche und wie viele Bildungsangebote und berufsbezogene Bildungsangebote wurden nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO außerhalb der Integrationskurse bereits genehmigt? Es sind zahlreiche Bildungsangebote und berufsbezogene Bildungsangebote nach §7 Abs. 1b CoronaSchVo genehmigt worden. Hierbei handelt es sichSeite 2 von 3 Seite 3 hauptsächlich um medizinisch/therapeutische Bildungsangebote (bspw. Ergotherapeutenausbildung, Psychonkologische Fortbildung/Psychosoziale Notfallversorgung etc.) oder um Bildungsangebote zur Sicherung der der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (bspw. Notfallsanitäterausbildung, Einsatzpraktiken der Polizei). 7. Könnten Sprachkursträger durch regelmäßige Corona-Schnelltests bei KursteilnehmerInnen von MitarbeiterInnen des Gesundheitsamts unterstützt werden, damit Integrationskurse wieder in Präsenz und sicher durchgeführt werden können? Das Gesundheitsamt führt lediglich in begrenztem Umfang Mitarbeitertestungen durch. Eine Ausweitung auf externe Personen ist nicht angedacht und aktuell auch mit Blick auf Sicherheitsgründe und die Auslastung der Ressourcen nicht möglich. 8. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung Sprachkursträger bei der Wiedereinführung von Integrationskursen zu unterstützen? Da die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachkursen nicht bei der Stadt Bonn liegt, sind die Unterstützungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Die Stadt Bonn unterstützt die Träger insbesondere durch Beratung zu den Regelungen der Coronaschutzverordnung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de