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210613 · Große Anfrage

Integrationskurse: aktuelles Angebot und Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO

Nummer
210613
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210613-01 Integrationskurse: aktuelles Angebot und Anträge nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO

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Große Anfrage
öffentlich
210613
Fragesteller/in:
Herr Acharki, Herr Hackenberg (DiverCityBonn)
Integrationskurse: aktuelles Angebot und Anträge
nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Stadtverwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie viele Integrationskurse können derzeit in der Stadt Bonn
durchgeführt werden? Wie viele von ihnen finden on-line, wie viele in
Präsenz statt? Wie viele waren es im April 2020?
2. Wie häufig wurden von Sprachkursträgern Anträge nach §7 Abs. 1b
CoronaSchVO (zur Coronaschutzverordnung) eingereicht? Wurden die
Anträge genehmigt?
3. Falls Anträge abgelehnt wurden: Mit welcher Begründung?
4. Welche Voraussetzungen bestehen für die Genehmigung der Anträge
nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO? Werden die Sprachkursträger aktiv
darüber informiert?
5. Gibt es alternative Möglichkeiten die Durchführung von
Integrationskursen in Präsenz zu genehmigen?
6. Welche und wie viele Bildungsangebote und berufsbezogene
Bildungsangebote wurden nach §7 Abs. 1b CoronaSchVO außerhalb
der Integrationskurse bereits genehmigt?
7. Könnten Sprachkursträger durch regelmäßige Corona-Schnelltests bei
KursteilnehmerInnen von MitarbeiterInnen des Gesundheitsamts
unterstützt werden, damit Integrationskurse wieder in Präsenz und
sicher durchgeführt werden können?
8. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung
Sprachkursträger bei der Wiedereinführung von Integrationskursen zu
unterstützen?Seite 1 von 2
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Begründung
Das Angebot an Integrationskursen hat sich pandemiebedingt drastisch
reduziert. Insbesondere Integrationskurse, die Alphabetisierungskurse und ein
niedriges Sprachlevel umfassen, können aufgrund fehlender Sprachkenntnisse,
technischer Fertigkeiten oder technischer Ausstattung häufig nicht online
durchgeführt werden.
Vor dem Hintergrund, dass Schulunterricht stattfinden kann, aber auch
Weiterbildungsangebote in Präsenz erfolgen, sollte es aus Sicht der
Fragesteller auch vermehrt Möglichkeiten geben Integrationskurse anzubieten.
Der Wegfall des Sprachkursangebotes in Form von Integrationskursen
bedeutet für die Einzelnen nicht lediglich eine Stagnation im Bildungsbereich
und eine langfristig verzögerte Integration, sondern führt aufgrund der
vorhandenen Perspektivlosigkeit zu einer besonderen psychischen Belastung
und gefühlten Ausgrenzung.
Es sind daher dringend Wege zu suchen, um das Angebot an
Integrationskursen unter Berücksichtigung aller hygienischen Voraussetzungen
schnellstmöglich wieder bedarfsgerecht anbieten zu können.
Anlage/n
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