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210607 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln

Nummer
210607
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 771,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210607-01 ST Bürgerantrag: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln

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Text anzeigen (2.757 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210607
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
11.04.2021
Bürgerantrag: Antrag zur finanziellen
Bezuschussung von Stoffwindeln
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen:
Die Stadt Bonn bezuschusst auf Antrag die Anschaffung von
Stoffwindeln finanziell, mindestens mit 100 € pro Kind.
Die Stadt Bonn informiert öffentlich über die Möglichkeit für den
Stoffwindelzuschuss. Sie stellt Informationen zur Nutzung zur Verfügung
und verweist auf entsprechende Beratungsangebote. Sie klärt über die
finanziellen und müllvermeidenden Vorteile von Stoffwindeln gegenüber
konventionellen Wegwerf-Windeln auf.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Das Anliegen war in 2018 auf der Grundlage eines inhaltlich vergleichbaren
Bürgerantrages (DS-Nr. 1810446) Gegenstand der Beratung.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag: Stoffwindelzuschuss
Antragssteller*in:
Thema: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln
Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen:
Die Stadt Bonn bezuschusst auf Antrag die Anschaffung von Stoffwindeln finanziell, mindestens
mit 100 € pro Kind.
Die Stadt Bonn informiert öffentlich über die Möglichkeit für den Stoffwindelzuschuss. Sie stellt
Informationen zur Nutzung zur Verfügung und verweist auf entsprechende Beratungsangebote. Sie
klärt über die finanziellen und müllvermeidenden Vorteile von Stoffwindeln gegenüber
konventionellen Wegwerf-Windeln auf.
Begründung
Laut Bonn-Orange machen die jährlich 60.000 weggeworfenen Windeln in der Stadt Bonn 3% des
gesamten Restmüllaufkommens aus.1 Durch die Förderung von wiederverwendbaren Stoffwindeln
kann das Müllaufkommen deutlich reduziert werden. Das entspricht auch dem im Koalitionsvertrag
der aktuellen Mehrheit im Bonner Stadtparlament vereinbarten Ziel der Zero-Waste-Stadt.2 Viele
Städte und Landkreise in Deutschland haben dieses Instrument bereits umgesetzt und bieten den
Bürger*innen einen entsprechenden Zuschuss in unterschiedlicher Höhe zwischen 50€ und 225€
an.3 In NRW bieten jedoch bisher noch kaum Kommunen und Städte einen entsprechenden
Zuschuss an. Die Stadt Bonn kann somit eine Vorreiterrolle übernehmen.
Bonn, 11.04.2021
1 Vgl. Informationen von Bonn Orange; https://www.bonnorange.de/service/privatpersonen/abfall-abc/windeln
2 Vgl. Bonn sozial und klimagerecht. Koalitionsvertrag 2020-2025; S. 26.
3 Vgl. https://deine-stoffwindel.com/staedte-windelzuschuss/Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de