210607 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln
Kerndaten
- Nummer
- 210607
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.757 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210607 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 11.04.2021 Bürgerantrag: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Stadt Bonn bezuschusst auf Antrag die Anschaffung von Stoffwindeln finanziell, mindestens mit 100 € pro Kind. Die Stadt Bonn informiert öffentlich über die Möglichkeit für den Stoffwindelzuschuss. Sie stellt Informationen zur Nutzung zur Verfügung und verweist auf entsprechende Beratungsangebote. Sie klärt über die finanziellen und müllvermeidenden Vorteile von Stoffwindeln gegenüber konventionellen Wegwerf-Windeln auf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Das Anliegen war in 2018 auf der Grundlage eines inhaltlich vergleichbaren Bürgerantrages (DS-Nr. 1810446) Gegenstand der Beratung. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag: Stoffwindelzuschuss Antragssteller*in: Thema: Antrag zur finanziellen Bezuschussung von Stoffwindeln Beschlussvorlage Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Stadt Bonn bezuschusst auf Antrag die Anschaffung von Stoffwindeln finanziell, mindestens mit 100 € pro Kind. Die Stadt Bonn informiert öffentlich über die Möglichkeit für den Stoffwindelzuschuss. Sie stellt Informationen zur Nutzung zur Verfügung und verweist auf entsprechende Beratungsangebote. Sie klärt über die finanziellen und müllvermeidenden Vorteile von Stoffwindeln gegenüber konventionellen Wegwerf-Windeln auf. Begründung Laut Bonn-Orange machen die jährlich 60.000 weggeworfenen Windeln in der Stadt Bonn 3% des gesamten Restmüllaufkommens aus.1 Durch die Förderung von wiederverwendbaren Stoffwindeln kann das Müllaufkommen deutlich reduziert werden. Das entspricht auch dem im Koalitionsvertrag der aktuellen Mehrheit im Bonner Stadtparlament vereinbarten Ziel der Zero-Waste-Stadt.2 Viele Städte und Landkreise in Deutschland haben dieses Instrument bereits umgesetzt und bieten den Bürger*innen einen entsprechenden Zuschuss in unterschiedlicher Höhe zwischen 50€ und 225€ an.3 In NRW bieten jedoch bisher noch kaum Kommunen und Städte einen entsprechenden Zuschuss an. Die Stadt Bonn kann somit eine Vorreiterrolle übernehmen. Bonn, 11.04.2021 1 Vgl. Informationen von Bonn Orange; https://www.bonnorange.de/service/privatpersonen/abfall-abc/windeln 2 Vgl. Bonn sozial und klimagerecht. Koalitionsvertrag 2020-2025; S. 26. 3 Vgl. https://deine-stoffwindel.com/staedte-windelzuschuss/Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de