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210606 · Große Anfrage

Feststellungsprüfungen für Studierende

Nummer
210606
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210606-01 ST Feststellungsprüfungen für Studierende

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Große Anfrage
öffentlich
210606
Fragesteller/in:
Frau Öztoprak, Herr Dilbar (SPD-Liste)
13.04.2021
Feststellungsprüfungen für Studierende
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. In welchen Schwerpunktkursen kann die externe Feststellungsprüfung
bei der Bezirksregierung Köln abgelegt werden?
2. Können ausländische Studierende mit indirekten
Hochschulzugangsberechtigung die externe Feststellungsprüfung bei
der Bezirksregierung Köln in englischer Sprache ablegen? Wenn ja;
a. In welchen Schwerpunktkursen kann die externe
Feststellungsprüfung in englischer Sprache abgelegt werden?
b. Gelten die gleichen Bewerbungsfristen und
Zulassungsvorrausetzungen für die Zulassung zur externen
Feststellungsprüfung in englischer Sprache?
c. Wird das Zeugnis der Feststellungsprüfung in englischer
Sprache an allen Hochschulen bundesweit anerkannt oder nur
an den Hochschulen in NRW?
d. Falls bestimmte Hochschulen und private Bildungseinrichtungen
die FSP in Englisch im Auftrag der Bezirksregierung
durchführen, nennen Sie bitte diese Bildungseinrichtungen.
3. Welche staatlichen Hochschulen bzw. private Bildungseinrichtungen hat
die Bezirksregierung Köln mit der Durchführung der
Feststellungsprüfung beauftragt und mit wie vielen Hochschulen und
Bildungseinrichtungen existieren Kooperationen bei der Durchführung
der Feststellungsprüfung?
a. Zu welchen Terminen im Winter- Sommer- Semester kann die
Feststellungsprüfungen bei der Bezirksregierung Köln abgelegt
werden? Welche Bewerbungsfristen gelten für die Anmeldung
zur Feststellungsprüfung?
b. In welchen Fächern müssen die zugelassenen Bewerberinnen
und Bewerber in den folgenden Schwerpunktkursen Prüfungen
ablegen? Bitte geben Sie dabei an, ob die Prüfungen in
schriftlicher oder mündlicher Form abgelegt werden?
c. G-Kurs, S-Kurs, W-Kurs, T-Kurs und M-Kurs.Seite 1 von 3
Seite 2
d. Welche Bedeutung haben die Beratungstermine für die
Bewerberinnen und Bewerber der FSP?
e. An wie vielen Beratungstermine müssen die Bewerberinnen und
Bewerber teilnehmen und in welcher Form und in welchem
Umfang werden diese Beratungstermine angeboten?
f. Welche Leistungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber
nach einer erfolgreichen Bewerbung erbringen, um zur
Abschlussprüfung zugelassen zu werden?
g. Welche Vorprüfungen, sog. ÜVI und ÜVII sind vor der FSP
Abschlussprüfung vorgesehen? Bitte geben Sie dabei an,
welche Fächer in welchen Schwerpunktkursen bei ÜVI und ÜVII
geprüft werden?
h. Wie hoch ist die Bestehensquote bei den folgenden Prüfungen;
ÜVI, ÜVII und FSP?
i. Welche Materialien und Unterstützung stellt die Bezirksregierung
Köln der Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, damit
diese sich auf die Vorprüfungen entsprechend vorberieten
können?
j. Warum stellt die Bezirksregierung Köln die Lehrinhalte,
Lehrmaterialien und Literaturhinweisen allen Interessenten und
Bewerbern nicht öffentlich zur Verfügung? Warum werden diese
Inhalte mit Passwörtern geschützt?
k. Wo finden die Fachberatungen und FSP Abschlussprüfung
statt?
l. In welchem Zeitraum werden die formell zugelassenen
Bewerberinnen und Bewerber zu den Beratungstermine
eingeladen?
m. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zum Stichtag
01. November 2020 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, die
die Zuständigkeit für die Dokumentenprüfung innehat, für die
FSP im April 2021 zugelassen? Wie viele dieser Bewerberinnen
und Bewerber haben oder werden die FSP im April bei der
Bezirksregierung Köln ablegen?
n. Können sich die ausländischen Studierenden mit dem Zeugnis
der externen Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln an
allen Universitäten und Hochschulen bundesweit bewerben?
Wird das Zeugnis der Feststellungsprüfung bundesweit
anerkannt?
o. Welche gesetzlich festgelegten Lerninhalte sind die Grundlagen
für die Fachprüfungen in der externen Feststellungsprüfung der
jeweiligen Schwerpunktkurse? Ist es möglich, dass die
Bezirksregierung Köln diese Lerninhalte auf ihre Webseite zur
Verfügung stellt? Im Vergleich, staatlichen Studienkollegs
veröffentlichen ihre Lerninhalte auf ihren Webseiten.Seite 2 von 3
Seite 3
p. Wie hoch ist die Zahl der BewerberInnen und Bewerber bei der
externen Feststellungsprüfung pro Semester, die sich an private
Studienkollegs auf die externe Feststellungsprüfung vorbereiten
lassen?
q. Werden privaten Studienkollegs in NRW bei der Vorbereitung
der Bewerberinnen und Bewerber auf die externe
Feststellungsprüfung von der Bezirksregierung oder irgendeiner
staatlichen Stelle unterstützt?
r. Wie ist der Ist-Stand der personellen Ausstattung für die
Abnahme der externen Feststellungsprüfung in der
Bezirksregierung Köln?
s. Liegen der Bezirksregierung Köln Informationen darüber vor, wie
viele private Studienkollegs in NRW vorhanden sind?
Begründung
Seit der Abschaffung der Studienkollegs in NRW kann die Feststellungsprüfung
nur noch extern bei der Bezirksregierung Köln abgelegt werden. Fast alle
ausländische Studierende aus nicht EU Ländern müssen vor Aufnahme eines
Studiums in Deutschland die Feststellungsprüfung ablegen. Erst mit
bestandener Feststellungsprüfung erlangen die ausländischen
Studienbewerberinnen und Studienbewerber die sog. direkte
Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Das betrifft auch
die meisten ausländischen Bewerberinnen und Bewerber in NRW. Durch die
Abschaffung der staatlichen Studienkollegs in NRW ist der Druck auf die
staatlichen Studienkollegs in anderen Bundesländern immens gestiegen. Daher
haben fast alle Studienkollegs die Aufnahmekriterien für ausländischen
Studienbewerberinnen und Studienbewerber erschwert. Viele Studierende, die
die vorgesehenen Aufnahmeprüfungen an staatlichen Studienkollegs bestehen,
werden aus Kapazitätsgründen abgelehnt oder auf Wartelisten gesetzt. In NRW
beschweren sich sehr viele Studierende über die Hürden zur Zulassung zu
Abschlussprüfung bei der Bezirksregierung Köln. Sie beschweren sich über die
unzureichende Vorbereitungsmöglichkeiten, fehlende Lehrmaterialien,
Informationsfluss und Terminierung der Bratungstermine und Prüfungen. Eine
langfristige und kontinuierliche Terminplanung und Angabe der Lernziele,
würde den internationalen Prüfungsanwärtern eine optimale Vorbereitung auf
die externe Feststellungsprüfung ermöglichen. Zur jetzigen Zeit fehlen dafür die
Voraussetzungen. An Stelle der staatlichen Studienkollegs sind in NRW Private
entstanden und haben die Aufgabe der staatlichen Studienkollegs in NRW
übernommen. Nur leider unterliegen diese privaten Einrichtungen bei der
Durchführung des Unterrichts keiner staatlichen Kontrollen. Die
Bezirksregierung Köln weigert sich auch zum Zweck einer optimalen
Vorbereitung der internationalen Prüfungsanwärtern auf die FSP mit den
privaten Bildungseinrichtungen zu koordinieren und kooperieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de