210606 · Große Anfrage
Feststellungsprüfungen für Studierende
Kerndaten
- Nummer
- 210606
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.849 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 210606 Fragesteller/in: Frau Öztoprak, Herr Dilbar (SPD-Liste) 13.04.2021 Feststellungsprüfungen für Studierende Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchen Schwerpunktkursen kann die externe Feststellungsprüfung bei der Bezirksregierung Köln abgelegt werden? 2. Können ausländische Studierende mit indirekten Hochschulzugangsberechtigung die externe Feststellungsprüfung bei der Bezirksregierung Köln in englischer Sprache ablegen? Wenn ja; a. In welchen Schwerpunktkursen kann die externe Feststellungsprüfung in englischer Sprache abgelegt werden? b. Gelten die gleichen Bewerbungsfristen und Zulassungsvorrausetzungen für die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung in englischer Sprache? c. Wird das Zeugnis der Feststellungsprüfung in englischer Sprache an allen Hochschulen bundesweit anerkannt oder nur an den Hochschulen in NRW? d. Falls bestimmte Hochschulen und private Bildungseinrichtungen die FSP in Englisch im Auftrag der Bezirksregierung durchführen, nennen Sie bitte diese Bildungseinrichtungen. 3. Welche staatlichen Hochschulen bzw. private Bildungseinrichtungen hat die Bezirksregierung Köln mit der Durchführung der Feststellungsprüfung beauftragt und mit wie vielen Hochschulen und Bildungseinrichtungen existieren Kooperationen bei der Durchführung der Feststellungsprüfung? a. Zu welchen Terminen im Winter- Sommer- Semester kann die Feststellungsprüfungen bei der Bezirksregierung Köln abgelegt werden? Welche Bewerbungsfristen gelten für die Anmeldung zur Feststellungsprüfung? b. In welchen Fächern müssen die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber in den folgenden Schwerpunktkursen Prüfungen ablegen? Bitte geben Sie dabei an, ob die Prüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form abgelegt werden? c. G-Kurs, S-Kurs, W-Kurs, T-Kurs und M-Kurs.Seite 1 von 3 Seite 2 d. Welche Bedeutung haben die Beratungstermine für die Bewerberinnen und Bewerber der FSP? e. An wie vielen Beratungstermine müssen die Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen und in welcher Form und in welchem Umfang werden diese Beratungstermine angeboten? f. Welche Leistungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber nach einer erfolgreichen Bewerbung erbringen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden? g. Welche Vorprüfungen, sog. ÜVI und ÜVII sind vor der FSP Abschlussprüfung vorgesehen? Bitte geben Sie dabei an, welche Fächer in welchen Schwerpunktkursen bei ÜVI und ÜVII geprüft werden? h. Wie hoch ist die Bestehensquote bei den folgenden Prüfungen; ÜVI, ÜVII und FSP? i. Welche Materialien und Unterstützung stellt die Bezirksregierung Köln der Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, damit diese sich auf die Vorprüfungen entsprechend vorberieten können? j. Warum stellt die Bezirksregierung Köln die Lehrinhalte, Lehrmaterialien und Literaturhinweisen allen Interessenten und Bewerbern nicht öffentlich zur Verfügung? Warum werden diese Inhalte mit Passwörtern geschützt? k. Wo finden die Fachberatungen und FSP Abschlussprüfung statt? l. In welchem Zeitraum werden die formell zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zu den Beratungstermine eingeladen? m. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zum Stichtag 01. November 2020 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, die die Zuständigkeit für die Dokumentenprüfung innehat, für die FSP im April 2021 zugelassen? Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber haben oder werden die FSP im April bei der Bezirksregierung Köln ablegen? n. Können sich die ausländischen Studierenden mit dem Zeugnis der externen Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln an allen Universitäten und Hochschulen bundesweit bewerben? Wird das Zeugnis der Feststellungsprüfung bundesweit anerkannt? o. Welche gesetzlich festgelegten Lerninhalte sind die Grundlagen für die Fachprüfungen in der externen Feststellungsprüfung der jeweiligen Schwerpunktkurse? Ist es möglich, dass die Bezirksregierung Köln diese Lerninhalte auf ihre Webseite zur Verfügung stellt? Im Vergleich, staatlichen Studienkollegs veröffentlichen ihre Lerninhalte auf ihren Webseiten.Seite 2 von 3 Seite 3 p. Wie hoch ist die Zahl der BewerberInnen und Bewerber bei der externen Feststellungsprüfung pro Semester, die sich an private Studienkollegs auf die externe Feststellungsprüfung vorbereiten lassen? q. Werden privaten Studienkollegs in NRW bei der Vorbereitung der Bewerberinnen und Bewerber auf die externe Feststellungsprüfung von der Bezirksregierung oder irgendeiner staatlichen Stelle unterstützt? r. Wie ist der Ist-Stand der personellen Ausstattung für die Abnahme der externen Feststellungsprüfung in der Bezirksregierung Köln? s. Liegen der Bezirksregierung Köln Informationen darüber vor, wie viele private Studienkollegs in NRW vorhanden sind? Begründung Seit der Abschaffung der Studienkollegs in NRW kann die Feststellungsprüfung nur noch extern bei der Bezirksregierung Köln abgelegt werden. Fast alle ausländische Studierende aus nicht EU Ländern müssen vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland die Feststellungsprüfung ablegen. Erst mit bestandener Feststellungsprüfung erlangen die ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber die sog. direkte Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Das betrifft auch die meisten ausländischen Bewerberinnen und Bewerber in NRW. Durch die Abschaffung der staatlichen Studienkollegs in NRW ist der Druck auf die staatlichen Studienkollegs in anderen Bundesländern immens gestiegen. Daher haben fast alle Studienkollegs die Aufnahmekriterien für ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber erschwert. Viele Studierende, die die vorgesehenen Aufnahmeprüfungen an staatlichen Studienkollegs bestehen, werden aus Kapazitätsgründen abgelehnt oder auf Wartelisten gesetzt. In NRW beschweren sich sehr viele Studierende über die Hürden zur Zulassung zu Abschlussprüfung bei der Bezirksregierung Köln. Sie beschweren sich über die unzureichende Vorbereitungsmöglichkeiten, fehlende Lehrmaterialien, Informationsfluss und Terminierung der Bratungstermine und Prüfungen. Eine langfristige und kontinuierliche Terminplanung und Angabe der Lernziele, würde den internationalen Prüfungsanwärtern eine optimale Vorbereitung auf die externe Feststellungsprüfung ermöglichen. Zur jetzigen Zeit fehlen dafür die Voraussetzungen. An Stelle der staatlichen Studienkollegs sind in NRW Private entstanden und haben die Aufgabe der staatlichen Studienkollegs in NRW übernommen. Nur leider unterliegen diese privaten Einrichtungen bei der Durchführung des Unterrichts keiner staatlichen Kontrollen. Die Bezirksregierung Köln weigert sich auch zum Zweck einer optimalen Vorbereitung der internationalen Prüfungsanwärtern auf die FSP mit den privaten Bildungseinrichtungen zu koordinieren und kooperieren. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de