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210605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationsgeschichte in Bonn

Nummer
210605-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210605 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationsgeschichte in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210605-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
Menschen mit Migrationsgeschichte in Bonn
Beratungsfolge
Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Beschäftigungssituation
für Menschen mit Migrationshintergrund in Bonn 2020 im Vergleich zu
2019 ausgewirkt? Insbesondere:
a. Wie viele Menschen in Bonn mit Migrationshintergrund gingen
2019 beziehungsweise 2020 einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach?
b. Welche Informationen liegen darüber vor, inwiefern Sektoren in
denen überdurchschnittlich Menschen mit Migrationshintergrund
beschäftigt sind, besonders von den Folgen (Kurzarbeit,
Kündigungen etc.) der Pandemie betroffen sind?
Menschen mit Migrationshintergrund werden in der amtlichen Statistik über den
Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik
über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der jährlich 1% aller Haushalte
in Deutschland beteiligt ist (laufende Haushaltsstichprobe). Kommunale Daten
für den gewünschten Betrachtungszeitraum liegen aus dem Mikrozensus
aktuell nicht vor. Deshalb wird auf die Statistik der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (SVB) zurückgegriffen, in der das Merkmal
„Ausländer/Ausländerin“ erfasst wird. Die folgenden SVB-Auswertungen
wurden durch die Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg dankenswerterweise zur
Verfügung gestellt, sh. Anlage.
c. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf ALG-II im Jobcenter
entwickelt? Gibt es spezielle Überbrückungsangebote?
Diese Frage wurde vom Jobcenter separat beantwortet, sh. Anlage.Seite 1 von 11
Seite 2
2. Wie hat sich die Lebenssituation für Geflüchtete in Bonn durch die
Pandemie verändert (insb. Gesundheit, Verfahrensdauer, Sprachkurse)?
Insbesondere:
a. Für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben
Die Pandemie hat in den Unterkünften auf die gesundheitliche Versorgung
geflüchteter Menschen keine anderen Auswirkungen gezeigt, als sie auch in
der übrigen Gesellschaft eingetreten sind.
Zum Schutz der geflüchteten Menschen finden in den
Gemeinschaftsunterkünften wöchentlich regelmäßige Corona-Testungen statt
und die Covid19 - Impfung der Bewohner*innen ist mit erhöhter Priorität
(Gruppe 2) vorgesehen.
Nachdem zu Beginn der Pandemie Sprachkurse zunächst nicht stattfinden
konnten, bieten mittlerweile einige Träger online Sprachkurse an, die von den
Bewohner*innen der Unterkünfte unterschiedlich angenommen werden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Corona-Pandemie im Bereich der
Sprachbildung durch den teilweisen Wegfall von Präsenzveranstaltungen auch
für geflüchtete Menschen Erschwernisse mit sich gebracht hat. Hier versuchen
viele unterschiedliche Akteure einschließlich der Verwaltung, durch die
Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote diese Auswirkungen soweit
wie möglich auszugleichen (mehr hierzu siehe Antwort zu Frage 3a.).
Für Geflüchtete und Eingewanderte insgesamt (a. b. c.)
Für geflüchtete und eingewanderte Menschen und ihre Kinder, die auf
öffentliche Einrichtungen, persönliche Beratung, niederschwellige
Erreichbarkeit, verlässliche Strukturen, ergänzende Angebote, Begleitung u.a.
angewiesen sind, hat die Corona-Pandemie natürlich starke Auswirkungen.
Beengte Wohnsituationen vorallem von Familien mit mehreren Kindern und
geringe Ressourcen beispielsweise hinsichtlich digitaler Ausstattung kommen
hinzu. Viele beklagten den Verlust von mühsam erlernten Deutschkenntnissen,
da es an täglichen Anwendungsmöglichkeiten fehlte. Obwohl Organisationen
und auch Ehrenamtliche sich oftmals mit kreativen Ideen bemüht haben,
außerhalb der Lockdowns und im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen
Aktivitäten, Projekte, Angebote zu realisieren, war dies natürlich nur in Grenzen
möglich. Es wird ein großes Engagement aller brauchen, damit geflüchtete
Erwachsene, Jugendliche und Kinder die Pandemie-Auswirkungen überwinden
können.
b. Wie werden Geflüchtete und Neuankömmlinge in Bonn über
fremdsprachige Informationsmaterialien zur Pandemie (Corona-
Schutzmaßnahmen, Informationen über Impfungen…etc) informiert?
Bei Einzug in die Unterkunft führen die Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes
mit den neu zugewiesenen geflüchteten Menschen ein erstes Gespräch.
Hierbei werden unter anderem allgemeine Informationen, aber auchSeite 2 von 11
Seite 3
Informationen rund um die Pandemie übermittelt. Nach Möglichkeit wird
muttersprachliches Informationsmaterial übergeben. Darüber hinaus ist der/die
für die Unterkunft zuständige Sozialarbeiter*in an zwei Tagen in der Woche vor
Ort, um zu beraten und sich um die Belange der Bewohner*innen unterstützend
zu kümmern.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Aufklärungsmaterialien können über das
Robert-Koch-Institut (RKI) in zahlreichen Sprachen bezogen werden.
Die Stabsstelle hat seit Beginn der Pandemie immer wieder mehrsprachige
Informationen recherchiert, zusammengestellt und verbreitet. Dies war und ist
sehr aufwendig, da es nahezu ständig Veränderungen sowie verschiedene
Geltungsbereiche gab. Insbesondere die Integrationsbeauftragte des Bundes
und dann auch zunehmend die zuständigen Ministerien und Institutionen (z.B.
Robert-Koch-Institut, Bundesgesundheitsministerium und weitere) haben
Mehrsprachigkeit und Zugänge (Social Media, Schlüsselpersonen) mehr und
mehr erweitert. Dies wird auch weiterhin gebraucht.
3. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf Menschen mit
Migrationshintergrund im Bildungssystem in Bonn 2020 im Vergleich zu
2019 ausgewirkt? Insbesondere:
a. Welche Unterstützungsangebote sind für Schüler*innen mit
Migrationshintergrund erstellt worden? Wie sind diese
angenommen worden?
Schüler*innen mit Migrationshintergrund werden bestmöglich im schulischen
Kontext an ihren Schulen gefördert, so z.B. auch über den Unterricht hinaus
durch Angebote der Schulsozialarbeit. Gesonderte Angebote nur für diesen
Personenkreis sind bislang nicht vorhanden.
Für geflüchtete Schüler*innen steht in den Unterkünften bei Bedarf ein
separater Raum zum Lernen und für die Hausaufaufgaben zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Wahrnehmung der Notbetreuung für
alle Schulkinder forciert. Dadurch konnten viele Flüchtlingskinder auch während
der Pandemie gezielt gefördert werden.
Durch die Pandemie ist die Versorgung der städtischen Unterkünfte für
geflüchtete Menschen mit ausreichender Internet-Bandbreite mit Blick auf
Homeschooling besonders wichtig geworden. Auf Initiative des Stadtdekanats
wurde ein Projekt mit der Deutschen Telekom, der Stadtverwaltung und den
Freifunkern zur Verbesserung der WLAN-Versorgung umgesetzt.
Zwischenzeitlich wurden bereits bei sechs Unterkünften die Bandbreiten erhöht
und durch neue Hardware auch die WLAN-Abdeckung verbessert. Die Kosten
für die Anschlüsse und die Hardware am Anschlusspunkt wurden von derSeite 3 von 11
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Verwaltung getragen. Ggf. erforderliche zusätzliche Hardware wurde von
einzelnen Kirchengemeinden finanziert.
Inzwischen konnten alle Unterkünfte, bei denen es technisch möglich ist und
die eine entsprechende (Rest-) Nutzungsdauer haben, entsprechend
nachgerüstet werden (vgl. Jahresbericht 2020 zur Unterbringung von
Flüchtlingen und Obdachlosen – DS. 210556). Lediglich in der
Riemenschneiderstr. 2-4 befindet sich die Maßnahme noch im Abschluss, da
zunächst eine Fachfirma nach Ausschreibung mit ergänzenden Arbeiten
beauftragt werden musste.
Darüber hinaus stehen für geflüchtete Menschen in allen
Gemeinschaftsunterkünften Räumlichkeiten für digitale Fortbildungen und
Nachhilfen zur Verfügung, manche Unterkünfte verfügen über PC-Räume
genau für diesen Zweck (Otto-Hahn-Straße, Rheinweg, Reuterstraße). In der
Unterkunft Koblenzer Straße steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der
derzeit für die wöchentlichen Corona-Testungen genutzt wird. Außerhalb dieser
Zeiten kann der Raum jedoch entsprechend genutzt werden.
In den weiteren Unterkünften (Riemenschneider Straße, Chlodwigplatz,
Provinzialstraße, Siegburger Straße) sind ebenfalls geeignete Räume für
digitale Fortbildungen und Nachhilfen vorhanden. Die Unterkünfte sind
unterschiedlich mit Hardware ausgestattet, die von verschiedener Seite
gespendet wurde. Die Bewohner*innen greifen jedoch bevorzugt auf eigene
Geräte zurück, die sie in ihren eigenen Räumlichkeiten nutzen können.
In den Lockerungsphasen konnten zwar haupt- und ehrenamtliche Angebote
und Projekte stattfinden, aber nur in kleiner Personenzahl und unter stark
erschwerten Bedingungen.
(Siehe auch Stellungnahme 201420-02 zu „Auswirkungen der Corona-Krise auf
das Bonner Bildungssystem“)
b. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um Studierende aus dem
Ausland zu unterstützen? Wie sind diese Maßnahmen, falls
vorhanden, angenommen worden?
Entsprechend der Zuständigkeit hat die Verwaltung die Universität Bonn um
Teilstellungnahme gebeten. Die Antwort der Universität Bonn, Dezernat
Internationales, Abteilung 6.3 „Internationales Studium in Bonn“ lautet wie folgt:
„Aktuell studieren an der Universität Bonn 4.375 internationale Studierende und
1.760 internationale Promovierende aus über 135 Ländern.
Nach Beginn der Corona-Pandemie sind von Seiten der Universität Bonn
vielfältige Maßnahmen ergriffen worden, um Studierende aus dem Ausland zuSeite 4 von 11
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unterstützen. Diese wären:
a) Zu Beginn des Sommersemesters 2020 erfolgte die Umstellung des
gesamten Beratungs- und Betreuungsangebots in digitale Formate, d.h.
Angebot von Sprechstunden per Telefon oder in Zoom, online-Treffen für
Studierende und Promovierende, digitale Spiele- und Länderabende,
Interkulturelle Trainings usw. Auch das Sprachcafé International und die No
worries-Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale
Studierende des AStA werden seitdem digital fortgeführt. In Zeiten der
Pandemie bieten wir mit der No worries-Gruppe ein niederschwelliges
psychosoziales Angebot speziell für internationale Studierende an, die in
informeller Form Austausch, Unterstützung und Hilfe suchen. Eine Peer
group-Betreuung bietet unser Internationaler Club an. Ein Team von
studentischen Hilfskräften steht den internationalen Studierenden mit Rat
und Tat zur Seite und fördert mit vielseitigen Events und einem
Semesterprogramm in den Abendstunden, auch für deutsche Studierende,
die Integration und Vernetzung. Das Study Buddy-Programm und das PhD-
Café, speziell durchgeführt für neue internationale Promovierende, werden
ebenfalls digital fortgesetzt. Der Internationale Chor der Universität Bonn
probt seit Beginn der Pandemie in Zoom, zuletzt wurde ein Jubiläumsvideo
aus Anlass des 10-jährigen Bestehens aufgenommen.
b) Es wurde eine Corona-Homepage sowie ein Handout mit einer
Checkliste für internationale Studierende und Promovierende in deutscher
und englischer Sprache mit spezifischen Informationen und Angeboten für
diese Zielgruppe aufgesetzt. Aktuelle Informationen zu Anreise, Visum und
Aufenthaltstitel, Tipps zur Organisation des Alltags in Corona-Zeiten und
Hinweise zu Beratungsangeboten zu finanziellen Fragen sind darin
bereitgestellt.
c) 22 internationale Studierende konnten mit zusätzlichen
Studienabschlussstipendien unterstützt werden. Insgesamt 52.000,-- €
konnten wir aus dem Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET des
DAAD vergeben. Dies planen wir auch für das Jahr 2021. Zudem konnten
15 internationale Promovierende aus Ländern des Globalen Südens mit
einem Get-finished-Stipendium in der Abschlussphase ihrer Dissertation
unterstützt werden, die Pandemie-begingt ihre bisherigen Nebenjobs oder
auch Regierungsstipendien verloren haben. Dieses Stipendienprogramm
sowie das STIBET Doktoranden Programm des DAAD kann auch 2021
internationalen Promovierenden der Universität Bonn, die durch die
Pandemie in finanzielle Not geraten sind, eine Unterstützung bieten.
d) Zahlreichen neueinreisenden Studierenden wurde durch das Dezernat
Internationales mit Schreiben eine Bestätigung über die Notwendigkeit der
Anwesenheit in Deutschland zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG)
ausgestellt, die ihnen die Einreise in Deutschland zum Wintersemester
ermöglichte. In einigen Fällen mussten individuelle Schreiben für die
Botschaften erstellt und versandt werden.
e) Zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 und des Sommersemesters
2021 wurden digitale Orientierungswochen und Welcome-meetingsSeite 5 von 11
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organisiert, die den neu einreisenden internationale Studierenden und
Promovierenden den Studienstart an der Universität Bonn erleichtert haben.
Die Unterstützungsangebote werden gut angenommen, evaluiert und den
Bedürfnissen der Studierenden angepasst. Das Beratungsangebot wird
insbesondere zu Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel in Anspruch
genommen. Das International Office steht in engem Kontakt mit der
Ausländerbehörde Bonn und fragt in regelmäßigen Abständen die aktuellen
Abläufe und Prozesse hinsichtlich der Erstbeantragung und auch der
Verlängerung des Aufenthaltstitels ab, unterstützt Studierende und
Fachbereiche in Pandemie-bedingter Kommunikation mit der
Ausländerbehörde und vermittelt in Sonderfällen.
Hilfreich wäre, wenn von Seiten der Universität mehr Stipendien für
Studierende vergeben werden könnten, die unverschuldet in Not geraten
sind. Hier sind die Möglichkeiten, die der DAAD bietet, noch nicht
ausgeschöpft, allerdings bräuchte das International Office z.B. für das
STIBET III-Programm „Matching Funds“ noch Matching-Partner, die 50 %
der Stipendien übernehmen, z.B. Vereine. Das International Office steht
dazu auch mit der Stadt Bonn in Kontakt.
Das soziale Betreuungsangebot wird gut angenommen, aber man spürt im
3. digitalen Semester eine große Müdigkeit und (Zoom-) Erschöpfung. Auch
der Wunsch, das digitale Studium von Heimatland aus weiterzuverfolgen,
wird zunehmend geäußert. In Einzelfällen sprechen die Studierenden von
Verzweiflung und/oder großen Sorgen über die Situation in ihrem
Heimatland und für ihre persönliche Zukunft. Hier ist die Universität froh, auf
das iStart-Programm verweisen zu können, das internationale Studierende
bei der Berufsorientierung begleitet. Es wird vom Land NRW im Rahmen
des Programms „NRWege Leuchttürme“ gefördert, um die
Internationalisierung der Hochschulen nachhaltig voranzubringen. Zurzeit
wird versucht, eine Praktikumsvermittlung aufzubauen, was aufgrund der
aktuellen Lage erschwert ist. Die Stabsstelle Wissenschaft im Amt für
Wirtschaftsförderung unterstützt das Programm. Es wird vermutet, dass
eine berufliche Perspektive – sei es im Heimatland, in Deutschland oder
einem Drittland – die Studierenden in schwierigen Zeiten motivieren kann,
so dass damit auch die Studienabbruchquote verringert werden kann.“
c. Wurden Personen, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels
zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der
Erwerbstätigkeit waren und bedingt durch Corona, ihren
Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz oder ihren Studienplatz verloren
haben, der Aufenthaltstitel entzogen oder die Verlängerung
verweigert?
Nein. Zwar ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine der allgemeinenSeite 6 von 11
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Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Sofern aber der
Lebensunterhalt Pandemie-bedingt vorübergehend nicht in der Art bzw. dem
Umfang erbracht werden kann, wie das als Grundlage für die vorausgegangene
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels angegeben war, zieht dies jetzt
nicht den Verlust des Aufenthaltsrechts bzw. die Ablehnung der Verlängerung
nach sich.
U.a. durch Erlasse des Bundes-Innenministeriums bestehen Vorgaben, dass
beispielsweise der Bezug von Kurzarbeitergeld, und eine damit ggf.
einhergehende Unterdeckung des Lebensunterhalts, aktuell
aufenthaltsrechtlich unschädlich sein soll. Auch bei Verlust des Arbeitsplatzes
wird die wirtschaftliche Gesamtsituation der Betroffenen betrachtet, wozu auch
die Perspektive auf eine Wiedereinstellung oder ein neues Arbeitsverhältnis
zählt. Auch für ausländische Student*innen besteht die Möglichkeit, bei Verlust
der Erwerbsmöglichkeit von der Sicherung des Lebensunterhalts
vorübergehend abzusehen.
d. Wie läuft die Terminvergabe beim Ausländeramt zum Zweck der
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis? Wie gedenkt die Behörde
den vielen Menschen, dessen Aufenthaltstitel abgelaufen ist,
diesen zeitnah zu verlängern.
Mit Beginn der Pandemie mussten besondere Infektionsschutzmaßnahmen
ergriffen werden, die den Kund*innen und den Mitarbeitenden, letztlich der
Bevölkerungsschutz dienen. Eine wichtige Maßnahme war, dass die
persönlichen Vorsprachen weitestgehend durch schriftliche Sachbearbeitung
ersetzt werden mussten.
Anträge auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung o.a.
können über das Funktionspostfach antrag-auslaenderamt@bonn.de gestellt
werden. Sie werden von zentraler Stelle in die verantwortlichen Fachbereiche
geleitet, von wo eine Kontaktaufnahme durch die zuständige Sachbearbeitung
erfolgt. Anforderung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgen i.d.R.
ohne Vorsprache der Antragstellenden. Ein persönliches Erscheinen ist
zwingend erforderlich bei der Abgabe der biometrischen Daten (Foto,
Fingerabdrücke, Unterschrift) und später bei der Aushändigung des
Aufenthaltstitels. Für beide Anliegen sind weitestgehend
infektionsschutzsichere Zentralschalter im Parterre eingerichtet worden, zu
denen die Besucher*innen über beide Hauszugänge nach Einlasskontrolle
zugeführt werden.
Die Arbeitsabläufe werden kontinuierlich an die organisatorischen Erfordernisse
angepasst. Längere Terminwartezeiten bei der Ausgabe der Aufenthaltstitel
konnten abgebaut werden, in der eigentlichen Sachbearbeitung ist mit den
aktuell laufenden Nachbesetzungen vakanter Stellen mit einer Beschleunigung
der Prüfungen zu rechnen. Problematisch ist aktuell die Terminvorlaufzeit beim
Zentralschalter für die Abgabe von biometrischen Daten (gleichzeitig Kasse);
hier soll mit Nachbesetzung freier Stellen im Bereich der sog. „Offenen Gruppe“Seite 7 von 11
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(vor Corona für terminungebundene Vorsprachen) ein weiterer Zentralschalter
zur Entlastung des Termindrucks eingerichtet werden.
Um solche Wartezeiten zu entschärfen, und insbesondere um alle Personen zu
beruhigen, deren Aufenthaltstitel die Gültigkeit verliert, hat die
Ausländerbehörde bereits dreimal unaufgefordert einen Brief versandt, mit dem
der jeweilige Titel bis zu einer weiteren Entscheidung als verlängert gilt. Es
handelt sich also um eine Fiktionsbescheinigung, die nur aus Gründen der
Versandtechnik nicht auf amtlichen Muster erstellt werden kann. Diese
Bescheinigung ist anderen Akteuren im Bereich der Integration bekannt
gemacht worden, wie z.B. dem Jobcenter. Lediglich die Wiedereinreise ist mit
diesem Fiktionsbrief nicht möglich.
e. Wie kann das Ausländeramt bei Notfällen erreicht werden? Etwa
wenn Studierende mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis wieder in
ihre Heimat reisen müssen und davor ihre Aufenthaltserlaubnis
verlängern müssen.
Für solche Anliegen stehen die Funktionspostfächer antrag-
auslaenderamt@bonn.de oder auch auslaenderamt@bonn.de zu Verfügung.
Weitere Kontakte, auch telefonische, können der Internetseite entnommen
werden.
Leider ist die Servicenummer 77 6000 oftmals überlastet, was sich aber durch
die Nachbesetzung freier Stellen verbessern sollte.
4. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Entwicklung der
Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen von Menschen mit
Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung bedingt durch die Pandemie?
(Bitte auch um Einschätzung der Beratungsstellen, z. B. des
Antidiskriminierungsbüros oder der Anlauf- und Beratungsstelle für von
Antisemitismus -Betroffene.)
Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. Es wird allerdings darauf
hingewiesen, dass die genannten Stellen in der Pandemie nur eingeschränkt
erreichbar sind/waren.
5. Wie hat sich die Corona-Pandemie für Menschen mit
Migrationshintergrund bezüglich des Zugangs zur
Gesundheitsversorgung und insbesondere den Impfungen auswirkt?
Insbesondere:
a. Gibt es Hinweise, dass es bei der Impfkampagne bestimmte
Bedarfe an zusätzlichen, ggf. muttersprachlichen, InformationenSeite 8 von 11
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gibt? Werden die Menschen erreicht und können sie ihr Angebot
wahrnehmen?
Seit dem 18.05.2021 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner in zentralen
Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen geimpft. Am
Vortag wurde jeweils eine Aufklärungsveranstaltung durchgeführt.
Aufklärungsmaterialien stehen beim RKI in vielen verschiedenen Sprachen zur
Verfügung. Die Verwaltung bemüht sich, alle notwendigen Informationen den
Impfwilligen auf verständliche Weise zugänglich zu machen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass das Bundesgesundheitsministerium und
weitere zuständige Institutionen über möglichst viele Kommunikationswege von
Plakaten über Videos bis Social Media über die Corona-Schutzimpfung
aufklären. Eine ergänzende mehrsprachige Kurz-Info der Stadt Bonn zum
Impfen wird es zusätzlich geben. Sprachmittler*innen und Laien-
Dolmetscher*innen werden bei Bedarf gerne mit persönlicher Ansprache
unterstützen und haben dies bei den Gemeinschaftsunterkünften bereits
begonnen. Wesentlich ist, dass Impfstoff zur Verfügung steht.
b. Inwiefern stellen ausländische Krankenversicherungskarten, auch
von EU-Bürger*innen, ggf. ein bürokratisches Hindernis dar? Wie
können pragmatische Lösungen dafür aussehen? Wie sieht die
Situation für Menschen ohne Krankenversicherung in Bonn aus?
Gibt es ausreichende Unterstützungsangebote?
Für die Impfung wird keine ausländische Krankenversicherungskarte benötigt.
Insofern gibt es anlässlich der Impfungen keine Kenntnis über eine evtl.
vorhandene Krankenversicherung.
Anlage/n
1 Antwort der Agentur für Arbeit (öffentlich)Seite 9 von 11
Große Anfrage Integrationsrat – Beantwortung der Agentur für Arbeit Bonn
1
Frage 1:
Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Beschäftigungssituation für Menschen mit Migrationshintergrund in Bonn 2020 im Vergleich zu 2019 ausgewirkt?
Insbesondere:
a. Wie viele Menschen in Bonn mit Migrationshintergrund gingen 2019 beziehungsweise 2020 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Stand: September 2020 | Oktober 2020
b. Welche Informationen liegen darüber vor, inwiefern Sektoren in denen überdurchschnittlich Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt sind,
besonders von den Folgen (Kurzarbeit, Kündigungen etc.) der Pandemie betroffen sind?
Die Staatsangehörigkeit der Kurzarbeiter wird statistisch nicht erfasst. Vergleicht man Branchen, in denen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Ausländer*innen tätig sind mit Branchen, die seit März 2020, also seit Beginn der Corona-Krise, stark von Kurzarbeit betroffen waren, zeichnen sich diese
Sektoren ab:
 Handel, Instandhaltung u. Reparatur von Kfz
 Gastgewerbe
 Immobilien, freiberufl., wiss. u. techn. Dienstl.
 Gesundheitswesen
 sonst. Dienstleistungen, priv. Haushalte
Zugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit und Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen
Die Statistik zeigt, dass sich bei der Situation von Menschen mit ausländischen Hintergrund im Vergleich 2019/ 2020 bis April 2021 keine großen Abweichungen
ergeben haben.
2019 konnten 2.344 Zutritte in Arbeitslosigkeit von Menschen mit ausländischen Hintergrund insgesamt in der Stadt Bonn verzeichnet werden. Im Jahr 2020
waren es 2.800 Zutritte. Von Mai 2020- April 2021 waren es 2.693 Zutritte.Quartal Vergleichsquartal
September 2020
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Anteil Sep 2020 Sep 2019 absolut in %
Insgesamt Insgesamt 182.180 181.865 +315 +0,2%
Nationalität Deutsche 87,6% 159.578 159.835 -257 -0,2%
Ausländer 12,3% 22.442 21.897 +545 +2,5%
Veränderung zum Vorjahr
September 2019Seite 10 von 11
Große Anfrage Integrationsrat – Beantwortung der Agentur für Arbeit Bonn
2
Bei den Zutritten in Arbeitslosigkeit von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischen Hintergrund gab es ebenfalls keine übermäßigen
Schwankungen.
- 2019 war ein Zugang von 2.126 Menschen mit ausländischen Hintergrund,
- 2020 von 2.543 Menschen mit ausländischen Hintergrund und
- von Mai 2020 - April 2021 von 2.478 Menschen mit ausländischen Hintergrund zu verzeichnen.
Auch die einzelnen Wirtschaftszweige weisen keine außergewöhnlichen Schwankungen auf (siehe Tabelle). Dies natürlich auch immer im Vergleich betrachtet,
wie sich die Zahlen insgesamt entwickelt haben.
Dieser Eindruck wird auch subjektiv aus der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bonn und dem Integration Point geteilt.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für ArbeitZugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit und Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftsabschnitten
Stadt Bonn (Gebietsstand April 2021)
Jahressummen 2019 und 2020, gleitende Jahressumme April 2021, Datenstand: April 2021
Insge-
samt
Deutsch-
land Ausland GIPS
Staaten2)
Asylher-
kunfts-
länder3)
Insge-
samt
Deutsch-
land Ausland GIPS
Staaten2)
Asylher-
kunfts-
länder3)
Insge-
samt
Deutsch-
land Ausland GIPS
Staaten2)
Asylher-
kunfts-
länder3)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Insgesam t 8.231 5.879 2.344 377 604 9.165 6.349 2.800 403 823 8.776 6.071 2.693 381 828
dav. nicht aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 617 398 218 29 93 744 485 257 33 91 708 493 215 30 86
aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 7.614 5.481 2.126 348 511 8.421 5.864 2.543 370 732 8.068 5.578 2.478 351 742
darunter m it Angaben zum Wirtschaftszw eig 7.614 5.481 2.126 348 511 8.421 5.864 2.543 370 732 8.068 5.578 2.478 351 742
A Land- und Forstw irtschaft, Fischerei 13 8 5 * * 19 14 * - * 18 15 * - *
B Bergbau und Gew innung von Steinen und Erden * * * - - 5 5 - - - 5 4 * - *
C Verarbeitendes Gew erbe 509 387 122 14 21 494 343 151 23 41 471 317 154 28 42
D Energieversorgung * * - - - 6 6 - - - 5 4 * - -
E Wasserversorgung; Abw asser- und Abfallentsorgung und
Beseitigung von Umw eltverschmutzungen 19 16 3 - - 34 20 14 * 7 28 15 13 * 6
F Baugew erbe 348 207 140 9 20 316 196 120 16 19 304 185 118 11 19
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 988 735 252 33 72 1.100 780 318 34 101 1.119 800 316 39 90
H Verkehr und Lagerei 394 264 129 13 40 532 329 201 17 73 495 300 194 18 83
I Gastgew erbe 645 340 304 91 73 924 474 447 111 109 774 390 382 84 105
J Information und Kommunikation 405 347 58 28 7 472 419 53 11 6 474 424 50 10 5
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 75 69 6 * * 71 65 6 - * 82 75 7 - *
L Grundstücks- und Wohnungsw esen 48 37 11 * * 46 35 11 6 - 37 26 11 3 -
M Erbringung von freiberuflichen, w issenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen 489 419 70 18 7 583 493 89 17 13 556 436 120 20 29
N Erbringung von sonstigen w irtschaftlichen Dienstleistungen 1.666 953 711 85 229 1.701 946 749 80 280 1.578 852 721 82 265
O Öffentliche Verw altung, Verteidigung; Sozialversicherung 169 156 13 - * 163 150 13 * * 177 160 17 * 3
P Erziehung und Unterricht 397 346 51 9 * 422 364 58 7 7 421 360 61 10 8
Q Gesundheits- und Sozialw esen 915 774 140 30 14 1.007 826 181 24 31 1.003 819 184 29 37
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 156 129 27 * 5 142 111 31 4 11 138 99 39 5 16
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 312 247 65 12 15 338 250 88 14 29 340 263 77 7 30
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren u.
Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den
Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schw erpunkt 39 23 16 - - 28 21 7 * - 31 22 9 * -
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 18 * * - * 17 16 * * - 11 11 - - -
Keine Zuordnung möglich - - - - - * * - - - * * - - -
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenw ert geschlossen w erden kann, anonymisiert.
2019 2020 Mai 2020 - Apr 2021
Wirtschaftsabschnitt1) (WZ 2008)Seite 11 von 11

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