210605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationsgeschichte in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210605-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (27.847 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210605-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationsgeschichte in Bonn Beratungsfolge Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Beschäftigungssituation für Menschen mit Migrationshintergrund in Bonn 2020 im Vergleich zu 2019 ausgewirkt? Insbesondere: a. Wie viele Menschen in Bonn mit Migrationshintergrund gingen 2019 beziehungsweise 2020 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? b. Welche Informationen liegen darüber vor, inwiefern Sektoren in denen überdurchschnittlich Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt sind, besonders von den Folgen (Kurzarbeit, Kündigungen etc.) der Pandemie betroffen sind? Menschen mit Migrationshintergrund werden in der amtlichen Statistik über den Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der jährlich 1% aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist (laufende Haushaltsstichprobe). Kommunale Daten für den gewünschten Betrachtungszeitraum liegen aus dem Mikrozensus aktuell nicht vor. Deshalb wird auf die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) zurückgegriffen, in der das Merkmal „Ausländer/Ausländerin“ erfasst wird. Die folgenden SVB-Auswertungen wurden durch die Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg dankenswerterweise zur Verfügung gestellt, sh. Anlage. c. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf ALG-II im Jobcenter entwickelt? Gibt es spezielle Überbrückungsangebote? Diese Frage wurde vom Jobcenter separat beantwortet, sh. Anlage.Seite 1 von 11 Seite 2 2. Wie hat sich die Lebenssituation für Geflüchtete in Bonn durch die Pandemie verändert (insb. Gesundheit, Verfahrensdauer, Sprachkurse)? Insbesondere: a. Für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben Die Pandemie hat in den Unterkünften auf die gesundheitliche Versorgung geflüchteter Menschen keine anderen Auswirkungen gezeigt, als sie auch in der übrigen Gesellschaft eingetreten sind. Zum Schutz der geflüchteten Menschen finden in den Gemeinschaftsunterkünften wöchentlich regelmäßige Corona-Testungen statt und die Covid19 - Impfung der Bewohner*innen ist mit erhöhter Priorität (Gruppe 2) vorgesehen. Nachdem zu Beginn der Pandemie Sprachkurse zunächst nicht stattfinden konnten, bieten mittlerweile einige Träger online Sprachkurse an, die von den Bewohner*innen der Unterkünfte unterschiedlich angenommen werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Corona-Pandemie im Bereich der Sprachbildung durch den teilweisen Wegfall von Präsenzveranstaltungen auch für geflüchtete Menschen Erschwernisse mit sich gebracht hat. Hier versuchen viele unterschiedliche Akteure einschließlich der Verwaltung, durch die Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote diese Auswirkungen soweit wie möglich auszugleichen (mehr hierzu siehe Antwort zu Frage 3a.). Für Geflüchtete und Eingewanderte insgesamt (a. b. c.) Für geflüchtete und eingewanderte Menschen und ihre Kinder, die auf öffentliche Einrichtungen, persönliche Beratung, niederschwellige Erreichbarkeit, verlässliche Strukturen, ergänzende Angebote, Begleitung u.a. angewiesen sind, hat die Corona-Pandemie natürlich starke Auswirkungen. Beengte Wohnsituationen vorallem von Familien mit mehreren Kindern und geringe Ressourcen beispielsweise hinsichtlich digitaler Ausstattung kommen hinzu. Viele beklagten den Verlust von mühsam erlernten Deutschkenntnissen, da es an täglichen Anwendungsmöglichkeiten fehlte. Obwohl Organisationen und auch Ehrenamtliche sich oftmals mit kreativen Ideen bemüht haben, außerhalb der Lockdowns und im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen Aktivitäten, Projekte, Angebote zu realisieren, war dies natürlich nur in Grenzen möglich. Es wird ein großes Engagement aller brauchen, damit geflüchtete Erwachsene, Jugendliche und Kinder die Pandemie-Auswirkungen überwinden können. b. Wie werden Geflüchtete und Neuankömmlinge in Bonn über fremdsprachige Informationsmaterialien zur Pandemie (Corona- Schutzmaßnahmen, Informationen über Impfungen…etc) informiert? Bei Einzug in die Unterkunft führen die Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes mit den neu zugewiesenen geflüchteten Menschen ein erstes Gespräch. Hierbei werden unter anderem allgemeine Informationen, aber auchSeite 2 von 11 Seite 3 Informationen rund um die Pandemie übermittelt. Nach Möglichkeit wird muttersprachliches Informationsmaterial übergeben. Darüber hinaus ist der/die für die Unterkunft zuständige Sozialarbeiter*in an zwei Tagen in der Woche vor Ort, um zu beraten und sich um die Belange der Bewohner*innen unterstützend zu kümmern. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Aufklärungsmaterialien können über das Robert-Koch-Institut (RKI) in zahlreichen Sprachen bezogen werden. Die Stabsstelle hat seit Beginn der Pandemie immer wieder mehrsprachige Informationen recherchiert, zusammengestellt und verbreitet. Dies war und ist sehr aufwendig, da es nahezu ständig Veränderungen sowie verschiedene Geltungsbereiche gab. Insbesondere die Integrationsbeauftragte des Bundes und dann auch zunehmend die zuständigen Ministerien und Institutionen (z.B. Robert-Koch-Institut, Bundesgesundheitsministerium und weitere) haben Mehrsprachigkeit und Zugänge (Social Media, Schlüsselpersonen) mehr und mehr erweitert. Dies wird auch weiterhin gebraucht. 3. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem in Bonn 2020 im Vergleich zu 2019 ausgewirkt? Insbesondere: a. Welche Unterstützungsangebote sind für Schüler*innen mit Migrationshintergrund erstellt worden? Wie sind diese angenommen worden? Schüler*innen mit Migrationshintergrund werden bestmöglich im schulischen Kontext an ihren Schulen gefördert, so z.B. auch über den Unterricht hinaus durch Angebote der Schulsozialarbeit. Gesonderte Angebote nur für diesen Personenkreis sind bislang nicht vorhanden. Für geflüchtete Schüler*innen steht in den Unterkünften bei Bedarf ein separater Raum zum Lernen und für die Hausaufaufgaben zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Wahrnehmung der Notbetreuung für alle Schulkinder forciert. Dadurch konnten viele Flüchtlingskinder auch während der Pandemie gezielt gefördert werden. Durch die Pandemie ist die Versorgung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete Menschen mit ausreichender Internet-Bandbreite mit Blick auf Homeschooling besonders wichtig geworden. Auf Initiative des Stadtdekanats wurde ein Projekt mit der Deutschen Telekom, der Stadtverwaltung und den Freifunkern zur Verbesserung der WLAN-Versorgung umgesetzt. Zwischenzeitlich wurden bereits bei sechs Unterkünften die Bandbreiten erhöht und durch neue Hardware auch die WLAN-Abdeckung verbessert. Die Kosten für die Anschlüsse und die Hardware am Anschlusspunkt wurden von derSeite 3 von 11 Seite 4 Verwaltung getragen. Ggf. erforderliche zusätzliche Hardware wurde von einzelnen Kirchengemeinden finanziert. Inzwischen konnten alle Unterkünfte, bei denen es technisch möglich ist und die eine entsprechende (Rest-) Nutzungsdauer haben, entsprechend nachgerüstet werden (vgl. Jahresbericht 2020 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – DS. 210556). Lediglich in der Riemenschneiderstr. 2-4 befindet sich die Maßnahme noch im Abschluss, da zunächst eine Fachfirma nach Ausschreibung mit ergänzenden Arbeiten beauftragt werden musste. Darüber hinaus stehen für geflüchtete Menschen in allen Gemeinschaftsunterkünften Räumlichkeiten für digitale Fortbildungen und Nachhilfen zur Verfügung, manche Unterkünfte verfügen über PC-Räume genau für diesen Zweck (Otto-Hahn-Straße, Rheinweg, Reuterstraße). In der Unterkunft Koblenzer Straße steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der derzeit für die wöchentlichen Corona-Testungen genutzt wird. Außerhalb dieser Zeiten kann der Raum jedoch entsprechend genutzt werden. In den weiteren Unterkünften (Riemenschneider Straße, Chlodwigplatz, Provinzialstraße, Siegburger Straße) sind ebenfalls geeignete Räume für digitale Fortbildungen und Nachhilfen vorhanden. Die Unterkünfte sind unterschiedlich mit Hardware ausgestattet, die von verschiedener Seite gespendet wurde. Die Bewohner*innen greifen jedoch bevorzugt auf eigene Geräte zurück, die sie in ihren eigenen Räumlichkeiten nutzen können. In den Lockerungsphasen konnten zwar haupt- und ehrenamtliche Angebote und Projekte stattfinden, aber nur in kleiner Personenzahl und unter stark erschwerten Bedingungen. (Siehe auch Stellungnahme 201420-02 zu „Auswirkungen der Corona-Krise auf das Bonner Bildungssystem“) b. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um Studierende aus dem Ausland zu unterstützen? Wie sind diese Maßnahmen, falls vorhanden, angenommen worden? Entsprechend der Zuständigkeit hat die Verwaltung die Universität Bonn um Teilstellungnahme gebeten. Die Antwort der Universität Bonn, Dezernat Internationales, Abteilung 6.3 „Internationales Studium in Bonn“ lautet wie folgt: „Aktuell studieren an der Universität Bonn 4.375 internationale Studierende und 1.760 internationale Promovierende aus über 135 Ländern. Nach Beginn der Corona-Pandemie sind von Seiten der Universität Bonn vielfältige Maßnahmen ergriffen worden, um Studierende aus dem Ausland zuSeite 4 von 11 Seite 5 unterstützen. Diese wären: a) Zu Beginn des Sommersemesters 2020 erfolgte die Umstellung des gesamten Beratungs- und Betreuungsangebots in digitale Formate, d.h. Angebot von Sprechstunden per Telefon oder in Zoom, online-Treffen für Studierende und Promovierende, digitale Spiele- und Länderabende, Interkulturelle Trainings usw. Auch das Sprachcafé International und die No worries-Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale Studierende des AStA werden seitdem digital fortgeführt. In Zeiten der Pandemie bieten wir mit der No worries-Gruppe ein niederschwelliges psychosoziales Angebot speziell für internationale Studierende an, die in informeller Form Austausch, Unterstützung und Hilfe suchen. Eine Peer group-Betreuung bietet unser Internationaler Club an. Ein Team von studentischen Hilfskräften steht den internationalen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite und fördert mit vielseitigen Events und einem Semesterprogramm in den Abendstunden, auch für deutsche Studierende, die Integration und Vernetzung. Das Study Buddy-Programm und das PhD- Café, speziell durchgeführt für neue internationale Promovierende, werden ebenfalls digital fortgesetzt. Der Internationale Chor der Universität Bonn probt seit Beginn der Pandemie in Zoom, zuletzt wurde ein Jubiläumsvideo aus Anlass des 10-jährigen Bestehens aufgenommen. b) Es wurde eine Corona-Homepage sowie ein Handout mit einer Checkliste für internationale Studierende und Promovierende in deutscher und englischer Sprache mit spezifischen Informationen und Angeboten für diese Zielgruppe aufgesetzt. Aktuelle Informationen zu Anreise, Visum und Aufenthaltstitel, Tipps zur Organisation des Alltags in Corona-Zeiten und Hinweise zu Beratungsangeboten zu finanziellen Fragen sind darin bereitgestellt. c) 22 internationale Studierende konnten mit zusätzlichen Studienabschlussstipendien unterstützt werden. Insgesamt 52.000,-- € konnten wir aus dem Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET des DAAD vergeben. Dies planen wir auch für das Jahr 2021. Zudem konnten 15 internationale Promovierende aus Ländern des Globalen Südens mit einem Get-finished-Stipendium in der Abschlussphase ihrer Dissertation unterstützt werden, die Pandemie-begingt ihre bisherigen Nebenjobs oder auch Regierungsstipendien verloren haben. Dieses Stipendienprogramm sowie das STIBET Doktoranden Programm des DAAD kann auch 2021 internationalen Promovierenden der Universität Bonn, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, eine Unterstützung bieten. d) Zahlreichen neueinreisenden Studierenden wurde durch das Dezernat Internationales mit Schreiben eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Anwesenheit in Deutschland zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) ausgestellt, die ihnen die Einreise in Deutschland zum Wintersemester ermöglichte. In einigen Fällen mussten individuelle Schreiben für die Botschaften erstellt und versandt werden. e) Zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 und des Sommersemesters 2021 wurden digitale Orientierungswochen und Welcome-meetingsSeite 5 von 11 Seite 6 organisiert, die den neu einreisenden internationale Studierenden und Promovierenden den Studienstart an der Universität Bonn erleichtert haben. Die Unterstützungsangebote werden gut angenommen, evaluiert und den Bedürfnissen der Studierenden angepasst. Das Beratungsangebot wird insbesondere zu Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel in Anspruch genommen. Das International Office steht in engem Kontakt mit der Ausländerbehörde Bonn und fragt in regelmäßigen Abständen die aktuellen Abläufe und Prozesse hinsichtlich der Erstbeantragung und auch der Verlängerung des Aufenthaltstitels ab, unterstützt Studierende und Fachbereiche in Pandemie-bedingter Kommunikation mit der Ausländerbehörde und vermittelt in Sonderfällen. Hilfreich wäre, wenn von Seiten der Universität mehr Stipendien für Studierende vergeben werden könnten, die unverschuldet in Not geraten sind. Hier sind die Möglichkeiten, die der DAAD bietet, noch nicht ausgeschöpft, allerdings bräuchte das International Office z.B. für das STIBET III-Programm „Matching Funds“ noch Matching-Partner, die 50 % der Stipendien übernehmen, z.B. Vereine. Das International Office steht dazu auch mit der Stadt Bonn in Kontakt. Das soziale Betreuungsangebot wird gut angenommen, aber man spürt im 3. digitalen Semester eine große Müdigkeit und (Zoom-) Erschöpfung. Auch der Wunsch, das digitale Studium von Heimatland aus weiterzuverfolgen, wird zunehmend geäußert. In Einzelfällen sprechen die Studierenden von Verzweiflung und/oder großen Sorgen über die Situation in ihrem Heimatland und für ihre persönliche Zukunft. Hier ist die Universität froh, auf das iStart-Programm verweisen zu können, das internationale Studierende bei der Berufsorientierung begleitet. Es wird vom Land NRW im Rahmen des Programms „NRWege Leuchttürme“ gefördert, um die Internationalisierung der Hochschulen nachhaltig voranzubringen. Zurzeit wird versucht, eine Praktikumsvermittlung aufzubauen, was aufgrund der aktuellen Lage erschwert ist. Die Stabsstelle Wissenschaft im Amt für Wirtschaftsförderung unterstützt das Programm. Es wird vermutet, dass eine berufliche Perspektive – sei es im Heimatland, in Deutschland oder einem Drittland – die Studierenden in schwierigen Zeiten motivieren kann, so dass damit auch die Studienabbruchquote verringert werden kann.“ c. Wurden Personen, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit waren und bedingt durch Corona, ihren Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz oder ihren Studienplatz verloren haben, der Aufenthaltstitel entzogen oder die Verlängerung verweigert? Nein. Zwar ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine der allgemeinenSeite 6 von 11 Seite 7 Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Sofern aber der Lebensunterhalt Pandemie-bedingt vorübergehend nicht in der Art bzw. dem Umfang erbracht werden kann, wie das als Grundlage für die vorausgegangene Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels angegeben war, zieht dies jetzt nicht den Verlust des Aufenthaltsrechts bzw. die Ablehnung der Verlängerung nach sich. U.a. durch Erlasse des Bundes-Innenministeriums bestehen Vorgaben, dass beispielsweise der Bezug von Kurzarbeitergeld, und eine damit ggf. einhergehende Unterdeckung des Lebensunterhalts, aktuell aufenthaltsrechtlich unschädlich sein soll. Auch bei Verlust des Arbeitsplatzes wird die wirtschaftliche Gesamtsituation der Betroffenen betrachtet, wozu auch die Perspektive auf eine Wiedereinstellung oder ein neues Arbeitsverhältnis zählt. Auch für ausländische Student*innen besteht die Möglichkeit, bei Verlust der Erwerbsmöglichkeit von der Sicherung des Lebensunterhalts vorübergehend abzusehen. d. Wie läuft die Terminvergabe beim Ausländeramt zum Zweck der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis? Wie gedenkt die Behörde den vielen Menschen, dessen Aufenthaltstitel abgelaufen ist, diesen zeitnah zu verlängern. Mit Beginn der Pandemie mussten besondere Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden, die den Kund*innen und den Mitarbeitenden, letztlich der Bevölkerungsschutz dienen. Eine wichtige Maßnahme war, dass die persönlichen Vorsprachen weitestgehend durch schriftliche Sachbearbeitung ersetzt werden mussten. Anträge auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung o.a. können über das Funktionspostfach antrag-auslaenderamt@bonn.de gestellt werden. Sie werden von zentraler Stelle in die verantwortlichen Fachbereiche geleitet, von wo eine Kontaktaufnahme durch die zuständige Sachbearbeitung erfolgt. Anforderung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgen i.d.R. ohne Vorsprache der Antragstellenden. Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich bei der Abgabe der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) und später bei der Aushändigung des Aufenthaltstitels. Für beide Anliegen sind weitestgehend infektionsschutzsichere Zentralschalter im Parterre eingerichtet worden, zu denen die Besucher*innen über beide Hauszugänge nach Einlasskontrolle zugeführt werden. Die Arbeitsabläufe werden kontinuierlich an die organisatorischen Erfordernisse angepasst. Längere Terminwartezeiten bei der Ausgabe der Aufenthaltstitel konnten abgebaut werden, in der eigentlichen Sachbearbeitung ist mit den aktuell laufenden Nachbesetzungen vakanter Stellen mit einer Beschleunigung der Prüfungen zu rechnen. Problematisch ist aktuell die Terminvorlaufzeit beim Zentralschalter für die Abgabe von biometrischen Daten (gleichzeitig Kasse); hier soll mit Nachbesetzung freier Stellen im Bereich der sog. „Offenen Gruppe“Seite 7 von 11 Seite 8 (vor Corona für terminungebundene Vorsprachen) ein weiterer Zentralschalter zur Entlastung des Termindrucks eingerichtet werden. Um solche Wartezeiten zu entschärfen, und insbesondere um alle Personen zu beruhigen, deren Aufenthaltstitel die Gültigkeit verliert, hat die Ausländerbehörde bereits dreimal unaufgefordert einen Brief versandt, mit dem der jeweilige Titel bis zu einer weiteren Entscheidung als verlängert gilt. Es handelt sich also um eine Fiktionsbescheinigung, die nur aus Gründen der Versandtechnik nicht auf amtlichen Muster erstellt werden kann. Diese Bescheinigung ist anderen Akteuren im Bereich der Integration bekannt gemacht worden, wie z.B. dem Jobcenter. Lediglich die Wiedereinreise ist mit diesem Fiktionsbrief nicht möglich. e. Wie kann das Ausländeramt bei Notfällen erreicht werden? Etwa wenn Studierende mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis wieder in ihre Heimat reisen müssen und davor ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern müssen. Für solche Anliegen stehen die Funktionspostfächer antrag- auslaenderamt@bonn.de oder auch auslaenderamt@bonn.de zu Verfügung. Weitere Kontakte, auch telefonische, können der Internetseite entnommen werden. Leider ist die Servicenummer 77 6000 oftmals überlastet, was sich aber durch die Nachbesetzung freier Stellen verbessern sollte. 4. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Entwicklung der Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen von Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung bedingt durch die Pandemie? (Bitte auch um Einschätzung der Beratungsstellen, z. B. des Antidiskriminierungsbüros oder der Anlauf- und Beratungsstelle für von Antisemitismus -Betroffene.) Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die genannten Stellen in der Pandemie nur eingeschränkt erreichbar sind/waren. 5. Wie hat sich die Corona-Pandemie für Menschen mit Migrationshintergrund bezüglich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und insbesondere den Impfungen auswirkt? Insbesondere: a. Gibt es Hinweise, dass es bei der Impfkampagne bestimmte Bedarfe an zusätzlichen, ggf. muttersprachlichen, InformationenSeite 8 von 11 Seite 9 gibt? Werden die Menschen erreicht und können sie ihr Angebot wahrnehmen? Seit dem 18.05.2021 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner in zentralen Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen geimpft. Am Vortag wurde jeweils eine Aufklärungsveranstaltung durchgeführt. Aufklärungsmaterialien stehen beim RKI in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Verwaltung bemüht sich, alle notwendigen Informationen den Impfwilligen auf verständliche Weise zugänglich zu machen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass das Bundesgesundheitsministerium und weitere zuständige Institutionen über möglichst viele Kommunikationswege von Plakaten über Videos bis Social Media über die Corona-Schutzimpfung aufklären. Eine ergänzende mehrsprachige Kurz-Info der Stadt Bonn zum Impfen wird es zusätzlich geben. Sprachmittler*innen und Laien- Dolmetscher*innen werden bei Bedarf gerne mit persönlicher Ansprache unterstützen und haben dies bei den Gemeinschaftsunterkünften bereits begonnen. Wesentlich ist, dass Impfstoff zur Verfügung steht. b. Inwiefern stellen ausländische Krankenversicherungskarten, auch von EU-Bürger*innen, ggf. ein bürokratisches Hindernis dar? Wie können pragmatische Lösungen dafür aussehen? Wie sieht die Situation für Menschen ohne Krankenversicherung in Bonn aus? Gibt es ausreichende Unterstützungsangebote? Für die Impfung wird keine ausländische Krankenversicherungskarte benötigt. Insofern gibt es anlässlich der Impfungen keine Kenntnis über eine evtl. vorhandene Krankenversicherung. Anlage/n 1 Antwort der Agentur für Arbeit (öffentlich)Seite 9 von 11 Große Anfrage Integrationsrat – Beantwortung der Agentur für Arbeit Bonn 1 Frage 1: Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Beschäftigungssituation für Menschen mit Migrationshintergrund in Bonn 2020 im Vergleich zu 2019 ausgewirkt? Insbesondere: a. Wie viele Menschen in Bonn mit Migrationshintergrund gingen 2019 beziehungsweise 2020 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Stand: September 2020 | Oktober 2020 b. Welche Informationen liegen darüber vor, inwiefern Sektoren in denen überdurchschnittlich Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt sind, besonders von den Folgen (Kurzarbeit, Kündigungen etc.) der Pandemie betroffen sind? Die Staatsangehörigkeit der Kurzarbeiter wird statistisch nicht erfasst. Vergleicht man Branchen, in denen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Ausländer*innen tätig sind mit Branchen, die seit März 2020, also seit Beginn der Corona-Krise, stark von Kurzarbeit betroffen waren, zeichnen sich diese Sektoren ab: Handel, Instandhaltung u. Reparatur von Kfz Gastgewerbe Immobilien, freiberufl., wiss. u. techn. Dienstl. Gesundheitswesen sonst. Dienstleistungen, priv. Haushalte Zugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit und Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen Die Statistik zeigt, dass sich bei der Situation von Menschen mit ausländischen Hintergrund im Vergleich 2019/ 2020 bis April 2021 keine großen Abweichungen ergeben haben. 2019 konnten 2.344 Zutritte in Arbeitslosigkeit von Menschen mit ausländischen Hintergrund insgesamt in der Stadt Bonn verzeichnet werden. Im Jahr 2020 waren es 2.800 Zutritte. Von Mai 2020- April 2021 waren es 2.693 Zutritte.Quartal Vergleichsquartal September 2020 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Anteil Sep 2020 Sep 2019 absolut in % Insgesamt Insgesamt 182.180 181.865 +315 +0,2% Nationalität Deutsche 87,6% 159.578 159.835 -257 -0,2% Ausländer 12,3% 22.442 21.897 +545 +2,5% Veränderung zum Vorjahr September 2019Seite 10 von 11 Große Anfrage Integrationsrat – Beantwortung der Agentur für Arbeit Bonn 2 Bei den Zutritten in Arbeitslosigkeit von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischen Hintergrund gab es ebenfalls keine übermäßigen Schwankungen. - 2019 war ein Zugang von 2.126 Menschen mit ausländischen Hintergrund, - 2020 von 2.543 Menschen mit ausländischen Hintergrund und - von Mai 2020 - April 2021 von 2.478 Menschen mit ausländischen Hintergrund zu verzeichnen. Auch die einzelnen Wirtschaftszweige weisen keine außergewöhnlichen Schwankungen auf (siehe Tabelle). Dies natürlich auch immer im Vergleich betrachtet, wie sich die Zahlen insgesamt entwickelt haben. Dieser Eindruck wird auch subjektiv aus der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Bonn und dem Integration Point geteilt. Quelle: Statistik der Bundesagentur für ArbeitZugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit und Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftsabschnitten Stadt Bonn (Gebietsstand April 2021) Jahressummen 2019 und 2020, gleitende Jahressumme April 2021, Datenstand: April 2021 Insge- samt Deutsch- land Ausland GIPS Staaten2) Asylher- kunfts- länder3) Insge- samt Deutsch- land Ausland GIPS Staaten2) Asylher- kunfts- länder3) Insge- samt Deutsch- land Ausland GIPS Staaten2) Asylher- kunfts- länder3) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Insgesam t 8.231 5.879 2.344 377 604 9.165 6.349 2.800 403 823 8.776 6.071 2.693 381 828 dav. nicht aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 617 398 218 29 93 744 485 257 33 91 708 493 215 30 86 aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 7.614 5.481 2.126 348 511 8.421 5.864 2.543 370 732 8.068 5.578 2.478 351 742 darunter m it Angaben zum Wirtschaftszw eig 7.614 5.481 2.126 348 511 8.421 5.864 2.543 370 732 8.068 5.578 2.478 351 742 A Land- und Forstw irtschaft, Fischerei 13 8 5 * * 19 14 * - * 18 15 * - * B Bergbau und Gew innung von Steinen und Erden * * * - - 5 5 - - - 5 4 * - * C Verarbeitendes Gew erbe 509 387 122 14 21 494 343 151 23 41 471 317 154 28 42 D Energieversorgung * * - - - 6 6 - - - 5 4 * - - E Wasserversorgung; Abw asser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umw eltverschmutzungen 19 16 3 - - 34 20 14 * 7 28 15 13 * 6 F Baugew erbe 348 207 140 9 20 316 196 120 16 19 304 185 118 11 19 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 988 735 252 33 72 1.100 780 318 34 101 1.119 800 316 39 90 H Verkehr und Lagerei 394 264 129 13 40 532 329 201 17 73 495 300 194 18 83 I Gastgew erbe 645 340 304 91 73 924 474 447 111 109 774 390 382 84 105 J Information und Kommunikation 405 347 58 28 7 472 419 53 11 6 474 424 50 10 5 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 75 69 6 * * 71 65 6 - * 82 75 7 - * L Grundstücks- und Wohnungsw esen 48 37 11 * * 46 35 11 6 - 37 26 11 3 - M Erbringung von freiberuflichen, w issenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 489 419 70 18 7 583 493 89 17 13 556 436 120 20 29 N Erbringung von sonstigen w irtschaftlichen Dienstleistungen 1.666 953 711 85 229 1.701 946 749 80 280 1.578 852 721 82 265 O Öffentliche Verw altung, Verteidigung; Sozialversicherung 169 156 13 - * 163 150 13 * * 177 160 17 * 3 P Erziehung und Unterricht 397 346 51 9 * 422 364 58 7 7 421 360 61 10 8 Q Gesundheits- und Sozialw esen 915 774 140 30 14 1.007 826 181 24 31 1.003 819 184 29 37 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 156 129 27 * 5 142 111 31 4 11 138 99 39 5 16 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 312 247 65 12 15 338 250 88 14 29 340 263 77 7 30 T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren u. Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schw erpunkt 39 23 16 - - 28 21 7 * - 31 22 9 * - U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 18 * * - * 17 16 * * - 11 11 - - - Keine Zuordnung möglich - - - - - * * - - - * * - - - *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenw ert geschlossen w erden kann, anonymisiert. 2019 2020 Mai 2020 - Apr 2021 Wirtschaftsabschnitt1) (WZ 2008)Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de