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210602-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Stromautonomie durch Solarautobahn A 555/A 565 als SDG-Modellprojekt

Nummer
210602-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210602 Bürgerantrag: Stromautonomie durch Solarautobahn A 555/A 565 als SDG-Modellprojekt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210602-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Stromautonomie durch
Solarautobahn A 555/A 565 als SDG-Modellprojekt
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zuständig für die Installation einer solchen Anlage wäre die Autobahn
GmbH des Bundes.
Derzeit läuft bis Februar 2023 ein vom Bund gefördertes Pilotprojekt, das
klären soll, ob die (flächenhafte) Überdeckung von Fernstraßen mit
Solarmodulen technisch möglich und rentabel wäre
(https://www.ise.fraunhofer.de/de/forschungsprojekte/pv-sued.html).
Zwischenergebnisse sind der Verwaltung nicht bekannt.
Eine detaillierte Bewertung dieser Idee ist der Verwaltung nicht möglich.
Nach vorläufiger Einschätzung ergeben sich vielfältige
Herausforderungen für ein solches Projekt. Es erscheint sehr fraglich, ob
solche Anlagen flächendeckend umsetzbar wären.
Auf den Autobahnen im Stadtgebiet Bonn steht nach Kenntnis der
Verwaltung eine Vielzahl von Bauprojekten (Ersatzneubauten,
Lärmschutzwände etc.) an, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach bis in
die 2030er Jahre ziehen werden. Dies würde für ein zusätzliches
Modellprojekt auf Bonner Stadtgebiet weitere Erschwernisse bedeuten.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des genannten
Forschungsvorhabens abzuwarten und dann mit der Autobahn GmbH
bezüglich einer Meinungsbildung in Kontakt zu treten.
Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass für vertiefte Prüfungen
oder eine städtische Projektierung aufgrund einer Vielzahl anderer
Vorhaben im Bereich Klimaschutz und Mobilität keine Ressourcen zur
Verfügung stehen.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für
erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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