210602-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Stromautonomie durch Solarautobahn A 555/A 565 als SDG-Modellprojekt
Kerndaten
- Nummer
- 210602-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210602-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Stromautonomie durch Solarautobahn A 555/A 565 als SDG-Modellprojekt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zuständig für die Installation einer solchen Anlage wäre die Autobahn GmbH des Bundes. Derzeit läuft bis Februar 2023 ein vom Bund gefördertes Pilotprojekt, das klären soll, ob die (flächenhafte) Überdeckung von Fernstraßen mit Solarmodulen technisch möglich und rentabel wäre (https://www.ise.fraunhofer.de/de/forschungsprojekte/pv-sued.html). Zwischenergebnisse sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine detaillierte Bewertung dieser Idee ist der Verwaltung nicht möglich. Nach vorläufiger Einschätzung ergeben sich vielfältige Herausforderungen für ein solches Projekt. Es erscheint sehr fraglich, ob solche Anlagen flächendeckend umsetzbar wären. Auf den Autobahnen im Stadtgebiet Bonn steht nach Kenntnis der Verwaltung eine Vielzahl von Bauprojekten (Ersatzneubauten, Lärmschutzwände etc.) an, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach bis in die 2030er Jahre ziehen werden. Dies würde für ein zusätzliches Modellprojekt auf Bonner Stadtgebiet weitere Erschwernisse bedeuten. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des genannten Forschungsvorhabens abzuwarten und dann mit der Autobahn GmbH bezüglich einer Meinungsbildung in Kontakt zu treten. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass für vertiefte Prüfungen oder eine städtische Projektierung aufgrund einer Vielzahl anderer Vorhaben im Bereich Klimaschutz und Mobilität keine Ressourcen zur Verfügung stehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de