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210599 · Große Anfrage

Gebäude Hotel Bristol

Nummer
210599
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 05.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210599-01 ST Gebäude Hotel Bristol

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Große Anfrage
öffentlich
210599
Fragesteller/in:
Angela Trinkert
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
13.04.2021
Gebäude Hotel Bristol
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 05.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde eine mögliche Denkmaleigenschaft des Gebäudes „Hotel Bristol“ in
der Vergangenheit, etwa im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Zürich-Gelände, bereits einmal untersucht und mit welchem Ergebnis?
2. Sofern dies bislang nicht der Fall war: Gibt es aus Sicht der Verwaltung und
darüber hinaus des LVR-Landesamts für Denkmalpflege (sofern bekannt)
ausreichende Anhaltspunkte, die für eine fachliche Untersuchung einer
möglichen Denkmaleigenschaft sprechen? Wenn ja, welche sind dies?
3. Liegen der Verwaltung über den Zustand des Gebäudes Kenntnisse vor, die
eine (umgebaut veränderte) Weiternutzung über längere Dauer
ausgeschlossen erscheinen lassen, z.B. in Form von Wohnungen?
Begründung
Das Gebäude des bisherigen Hotels Bristol wurde vom Bonner Architekten
Ernst van Dorp entworfen und ist mittlerweile nahezu 50 Jahre alt (Eröffnung
1972). Es ist durchaus einer seiner eindrücklichsten Bauten in Bonn, mit
konzeptionelle Anleihen an seinen Botschaftsbau (Generalkonsulat) in Rio de
Janeiro (1956-1961). Der Bau zeigt eine für die damalige Zeit nicht typische
Detailausprägung, etwa die geschrägten Betonelemente, und eine hochwertige
Ausführung.
Wenn es auch damals im Zuge des geplanten großflächigeren
Südstadtabrisses durch den Herold ein sehr umstrittener Bau gewesen ist, so
ist er doch stadtgeschichtlich in dieser Hinsicht und insbesondere für die
Geschichte Bonns als Bundeshauptstadt ein bedeutender Bau (Staatsgäste,
Empfänge, Bälle). Ungeachtet seiner umstrittenen Errichtung ist er mit den
Jahren zu einer sich einfügenden Dominante geworden, die den „Eingang“ zur
Südstadt via Prinz-Albert-Straße und die Poppelsdorfer Allee keinesfalls
negativ prägt, sondern, ganz im Gegenteil, mit dem von der Straße
zurückgesetzten Eingang, der Terrasse und den einstöckigen Seitenflügeln,
eine Sicht in die genannten Straßen mit ihren denkmalgeschützten
Gründerzeitbauten erlaubt.Seite 1 von 2
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Es stellt sich deshalb die Frage, ob diese architektonische, städtebauliche und
historische Bedeutung möglicherweise eine Unterschutzstellung rechtfertigen
ggf. erfordern würde. Unabhängig davon ist - sofern der Grundzustand es
zulässt - eine mögliche Umnutzung in jedem Fall die nachhaltigere Variante
gegenüber einem vollständigen Abriss, wie er laut Presseberichten derzeit
geplant ist. Nicht nur werden wertvolle und schwindende Ressourcen bei einem
Abriss und Neubau verschwendet, sondern auch bedeutend mehr Energie. Im
Allgemeinen ist eine Sanierung aus Klimaschutzgründen einem Abriss und
Neubau vorzuziehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de