210596-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
IT-Infrastruktur in Flüchtlingsunterbringungen
Kerndaten
- Nummer
- 210596-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210596-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I IT-Infrastruktur in Flüchtlingsunterbringungen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die große Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt: 1. In welchem Zustand befindet sich die IT- Infrastruktur der Flüchtlingsunterbringungen in Bonn mit WLAN, PC und Druckern? Die Flüchtlingsunterkünfte der Bundessstadt Bonn sind nicht an das städtische Verwaltungsnetz angebunden. Die Bundesstadt Bonn stellt seit 2016 in den Flüchtlingsunterkünften "externe" DSL-Uplinks zur Verfügung. Dazu werden VDSL-Anschlüsse der Telekom genutzt. Die Betreuung der WLAN-Infrastruktur wird durch die Freifunker-Initiative übernommen. Den Flüchtlingsunterkünften standen hierfür jeweils Anschlüsse mit einer Bandbreite von 50 Mbit zur Verfügung. Im Januar/Februar 2021 wurde die Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte Provinzialstraße (SVDSL250Mbit), Chlodwigplatz (SVDSL250Mbit), Karl- Finkelnburg-Straße (SVDSL250Mbit), Riemenschneiderstraße (SVDSL250Mbit), Koblenzer Straße (VDSL100Mbit) und Gerhart-Hauptmann- Straße (SVDSL175Mbit) auf die jeweils maximal mögliche Ausbaustufe der Telekom angehoben. Die Flüchtlingsunterkünfte Siegburger Straße (VDSL100Mbit) und Alter Heerweg (SVDSL250Mbit) folgen im April 2021. Mit der Umstellung verbunden sind Mehrkosten für die Anschlüsse sowie eine Neubeschaffung der Router. Übrige Standorte fallen weg bzw. können leitungstechnisch nicht besser ertüchtigt werden. Eine Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit PC und Druckern ist durch die städtische IT nicht erfolgt (s. Frage 3). 2. Stehen den Flüchtlingen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, um an digitalen Fortbildungen und Nachhilfen teilnehmen zu können? In allen Gemeinschaftsunterkünften stehen grundsätzlich Räumlichkeiten für digitale Fortbildungen und Nachhilfen zur Verfügung, manche Unterkünfte verfügen über PC-Räume genau für diesen Zweck (Otto-Hahn-Straße, Rheinweg, Reuterstraße). In der Unterkunft Koblenzer Straße steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der derzeit für die wöchentlichen Corona-Testungen genutzt wird. AußerhalbSeite 1 von 2 Seite 2 dieser Zeiten kann der Raum jedoch für entsprechende Anlässe genutzt werden. In den weiteren Unterkünften (Riemenschneider Straße, Chlodwigplatz, Provinzialstraße, Siegburger Straße) sind ebenfalls geeignete Räume für digitale Fortbildungen und Nachhilfen vorhanden. Die Unterkünfte sind unterschiedlich mit Hardware ausgestattet, die von verschiedener Seite gespendet wurde. Die Bewohner:innen greifen in der Regel auf eigene Geräte zurück, die bevorzugt in den eigenen Räumlichkeiten eingesetzt werden. Die Versorgung der Unterkünfte mit ausreichender Bandbreite ist durch die Pandemie mit Blick auf Homeschooling besonders wichtig geworden. Mit Unterstützung des Stadtdekanats wurde ein Projekt mit der Deutschen Telekom, der Stadtverwaltung und den Freifunkern zur Verbesserung der WLAN-Versorgung umgesetzt: Zwischenzeitlich wurden bereits bei sechs Unterkünften die Bandbreiten erhöht und durch neue Hardware auch die WLAN-Abdeckung verbessert. Die Kosten für die Anschlüsse und die Hardware am Anschlusspunkt wurden von der Verwaltung getragen. Ggf. erforderliche zusätzliche Hardware wurde von einzelnen Kirchengemeinden finanziert. Bis zum Frühjahr 2021 ist beabsichtigt, alle Unterkünfte, bei denen es technisch möglich ist und die eine entsprechende (Rest-) Nutzungsdauer haben, entsprechend nachzurüsten (vgl. Jahresbericht 2020 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – DS. 210556) 3. In welchem Umfang stehen Haushaltsmittel zur Verbesserung der IT- Infrastruktur zur Verfügung und in welchem zeitlichen Rahmen können fehlende Ausstattungen beschafft und installiert werden? Mit der Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit IT-Infrastruktur wurde die städtische IT bisher nicht beauftragt. Die Anbindung und der Betrieb der VDSL- Anschlüsse erfolgte vielmehr im Rahmen der Beschlüsse zum Aufbau einer flächendeckenden Unterstützung des Freifunk-WLAN-Standards vom 25.02.2016 (Drucksache 1511092AA8). Haushaltsmittel für die Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit IT-Infrastruktur sind daher im Budget der städtischen IT nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de