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210596-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

IT-Infrastruktur in Flüchtlingsunterbringungen

Nummer
210596-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210596 IT-Infrastruktur in Flüchtlingsunterbringungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210596-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
IT-Infrastruktur in Flüchtlingsunterbringungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die große Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:
1. In welchem Zustand befindet sich die IT- Infrastruktur der
Flüchtlingsunterbringungen in Bonn mit WLAN, PC und Druckern?
Die Flüchtlingsunterkünfte der Bundessstadt Bonn sind nicht an das städtische
Verwaltungsnetz angebunden. Die Bundesstadt Bonn stellt seit 2016 in den
Flüchtlingsunterkünften "externe" DSL-Uplinks zur Verfügung. Dazu werden
VDSL-Anschlüsse der Telekom genutzt. Die Betreuung der WLAN-Infrastruktur
wird durch die Freifunker-Initiative übernommen. Den Flüchtlingsunterkünften
standen hierfür jeweils Anschlüsse mit einer Bandbreite von 50 Mbit zur
Verfügung.
Im Januar/Februar 2021 wurde die Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte
Provinzialstraße (SVDSL250Mbit), Chlodwigplatz (SVDSL250Mbit), Karl-
Finkelnburg-Straße (SVDSL250Mbit), Riemenschneiderstraße
(SVDSL250Mbit), Koblenzer Straße (VDSL100Mbit) und Gerhart-Hauptmann-
Straße (SVDSL175Mbit) auf die jeweils maximal mögliche Ausbaustufe der
Telekom angehoben. Die Flüchtlingsunterkünfte Siegburger Straße
(VDSL100Mbit) und Alter Heerweg (SVDSL250Mbit) folgen im April 2021. Mit
der Umstellung verbunden sind Mehrkosten für die Anschlüsse sowie eine
Neubeschaffung der Router.
Übrige Standorte fallen weg bzw. können leitungstechnisch nicht besser
ertüchtigt werden. Eine Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit PC und
Druckern ist durch die städtische IT nicht erfolgt (s. Frage 3).
2. Stehen den Flüchtlingen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, um
an digitalen Fortbildungen und Nachhilfen teilnehmen zu können?
In allen Gemeinschaftsunterkünften stehen grundsätzlich Räumlichkeiten für
digitale Fortbildungen und Nachhilfen zur Verfügung, manche Unterkünfte
verfügen über PC-Räume genau für diesen Zweck (Otto-Hahn-Straße,
Rheinweg, Reuterstraße).
In der Unterkunft Koblenzer Straße steht ein geeigneter Raum zur Verfügung,
der derzeit für die wöchentlichen Corona-Testungen genutzt wird. AußerhalbSeite 1 von 2
Seite 2
dieser Zeiten kann der Raum jedoch für entsprechende Anlässe genutzt
werden.
In den weiteren Unterkünften (Riemenschneider Straße, Chlodwigplatz,
Provinzialstraße, Siegburger Straße) sind ebenfalls geeignete Räume für
digitale Fortbildungen und Nachhilfen vorhanden.
Die Unterkünfte sind unterschiedlich mit Hardware ausgestattet, die von
verschiedener Seite gespendet wurde. Die Bewohner:innen greifen in der
Regel auf eigene Geräte zurück, die bevorzugt in den eigenen Räumlichkeiten
eingesetzt werden.
Die Versorgung der Unterkünfte mit ausreichender Bandbreite ist durch die
Pandemie mit Blick auf Homeschooling besonders wichtig geworden. Mit
Unterstützung des Stadtdekanats wurde ein Projekt mit der Deutschen
Telekom, der Stadtverwaltung und den Freifunkern zur Verbesserung der
WLAN-Versorgung umgesetzt:
Zwischenzeitlich wurden bereits bei sechs Unterkünften die Bandbreiten erhöht
und durch neue Hardware auch die WLAN-Abdeckung verbessert. Die Kosten
für die Anschlüsse und die Hardware am Anschlusspunkt wurden von der
Verwaltung getragen. Ggf. erforderliche zusätzliche Hardware wurde von
einzelnen Kirchengemeinden finanziert. Bis zum Frühjahr 2021 ist beabsichtigt,
alle Unterkünfte, bei denen es technisch möglich ist und die eine
entsprechende (Rest-) Nutzungsdauer haben, entsprechend nachzurüsten (vgl.
Jahresbericht 2020 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – DS.
210556)
3. In welchem Umfang stehen Haushaltsmittel zur Verbesserung der IT-
Infrastruktur zur Verfügung und in welchem zeitlichen Rahmen können
fehlende Ausstattungen beschafft und installiert werden?
Mit der Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit IT-Infrastruktur wurde die
städtische IT bisher nicht beauftragt. Die Anbindung und der Betrieb der VDSL-
Anschlüsse erfolgte vielmehr im Rahmen der Beschlüsse zum Aufbau einer
flächendeckenden Unterstützung des Freifunk-WLAN-Standards vom
25.02.2016 (Drucksache 1511092AA8). Haushaltsmittel für die Ausstattung der
Flüchtlingsunterkünfte mit IT-Infrastruktur sind daher im Budget der städtischen
IT nicht vorgesehen.
Anlage/n
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