210594 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalerneuerung Friesdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210594
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Friesdorfer Straße zwischen Elsässer Straße und Laufenbergstraße Kanalerneuerung Friesdorfer Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in Kürze den Abwasserkanal in der Friesdorfer Straße, zwischen Elsässer Straße und Laufenbergstraße erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Baubeginn ist für den 3. Mai 2021 vorgesehen. Die Herstellung des Kanals erfolgt in offener Bauweise. Durch den Umfang der Bauarbeiten lassen sich Verkehrsbehinderungen leider nicht vermeiden. Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten in Richtung Laufenbergstraße. Begonnen wird in der Kreuzung Elsässer Straße/Friesdorfer Straße mit der Erneuerung des Schachtbauwerks. Für die Zeit dieses Abschnitts wird der Kreuzungsbereich Friesdorfer Straße/Elsässer Straße voll gesperrt. Die von der Kreuzung abgehende Privatstraße kann aus Richtung Weststraße angefahren werden. Anwohner können bis zur Baustelle vorfahren. Umleitungen werden ausgeschildert. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Friesdorfer Straße im Bereich Laufenbergstraße bis Elsässer Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2 - 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR) - 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR) - 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR) - 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR). Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50 Prozent. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Mai 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Irmtraut Rachor, Telefon 0228 - 77 41 88 irmtraut.rachor@bonn.de Alle Fragen zu den Straßenausbaubeiträgen: Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2 Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51 jessica.fuhrmann@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de