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210591 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Austausch der USV-Anlage auf der Kläranlage Bonn Bad Godesberg

Nummer
210591
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
20.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210591
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Austausch der USV-Anlage auf der Kläranlage
Bonn Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund des Alters der USV-Anlage (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)
ist diese sehr störanfällig.
Bei einem Ausfall der USV-Anlage, ist bei einem Störfall der Kläranlage das
Prozessleittechnik-System (PLS-System) nicht mehr betriebsbereit. Die
Kläranlage kann in diesem Fall nur noch vor Ort an den jeweiligen
Anlagenteilen bedient werden. Insofern ist eine Dringlichkeit gegeben, da das
Risiko des Ausfalles der USV-Anlage mit zunehmender Dauer weiter steigt.
Der verspätete Eingang der Vorlage erfolgte, da die verwaltungsinterne
Abstimmung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Austausch der
„Unterbrechungsfreien Stromversorgung“ (USV-Anlage) auf der Kläranlage
Bonn Bad Godesberg wird zugestimmt.
Begründung
Auf der Kläranlage Bad Godesberg existieren seit längerem EMV-Probleme
(Elektromagnetische Verträglichkeit).
Die EMV ist auf der Kläranlage nicht mehr gegeben und führt zu dramatischen
Ausfällen in der empfindlichen Messtechnik.
Im Verlauf der letzten 30 Jahre wurden immer mehr Leitungen verlegt und
immer mehr elektrotechnische Komponenten verbaut. Gerade induktive und
kapazitive Verbraucher, wie zum Beispiel Frequenzumrichter, sorgen für mehr
Einstrahlungen in die hochempfindliche Messtechnik.
Um die bisher beobachteten Störungen der Messtechnik, insbesondere der
MID (Magnetisch-induktiver Durchflussmesser) zukünftig sicher zu vermeiden
und damit die Verfügbarkeit der Messtechnik ausreichend zu gewährleisten, istSeite 1 von 2
Seite 2
geplant, die Spannungsversorgung der Messtechnik nicht mehr an das
allgemeine Niederspanungsnetz, sondern an das USV-Netz anzubinden
(USV=Unterbrechungsfreie Stromversorgung).
Auch aufgrund des Alters der bestehenden USV-Anlage treten bereits
erhebliche Fehler in der Messtechnik auf, was zusätzlich zu der Notwendigkeit
der Erneuerung der USV-Anlage führt.
Die Instandhaltung der Kläranlagen ist Teil der rechtlichen Pflichtaufgabe
Abwasserentsorgung.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben
des §82 GO NRW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV 01.08.2021-31.11.2021 175.000€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung u.
Abwasserbeseitigung
785200 5660711033000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de