210591 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Austausch der USV-Anlage auf der Kläranlage Bonn Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210591
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 20.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210591 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Austausch der USV-Anlage auf der Kläranlage Bonn Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des Alters der USV-Anlage (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) ist diese sehr störanfällig. Bei einem Ausfall der USV-Anlage, ist bei einem Störfall der Kläranlage das Prozessleittechnik-System (PLS-System) nicht mehr betriebsbereit. Die Kläranlage kann in diesem Fall nur noch vor Ort an den jeweiligen Anlagenteilen bedient werden. Insofern ist eine Dringlichkeit gegeben, da das Risiko des Ausfalles der USV-Anlage mit zunehmender Dauer weiter steigt. Der verspätete Eingang der Vorlage erfolgte, da die verwaltungsinterne Abstimmung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Austausch der „Unterbrechungsfreien Stromversorgung“ (USV-Anlage) auf der Kläranlage Bonn Bad Godesberg wird zugestimmt. Begründung Auf der Kläranlage Bad Godesberg existieren seit längerem EMV-Probleme (Elektromagnetische Verträglichkeit). Die EMV ist auf der Kläranlage nicht mehr gegeben und führt zu dramatischen Ausfällen in der empfindlichen Messtechnik. Im Verlauf der letzten 30 Jahre wurden immer mehr Leitungen verlegt und immer mehr elektrotechnische Komponenten verbaut. Gerade induktive und kapazitive Verbraucher, wie zum Beispiel Frequenzumrichter, sorgen für mehr Einstrahlungen in die hochempfindliche Messtechnik. Um die bisher beobachteten Störungen der Messtechnik, insbesondere der MID (Magnetisch-induktiver Durchflussmesser) zukünftig sicher zu vermeiden und damit die Verfügbarkeit der Messtechnik ausreichend zu gewährleisten, istSeite 1 von 2 Seite 2 geplant, die Spannungsversorgung der Messtechnik nicht mehr an das allgemeine Niederspanungsnetz, sondern an das USV-Netz anzubinden (USV=Unterbrechungsfreie Stromversorgung). Auch aufgrund des Alters der bestehenden USV-Anlage treten bereits erhebliche Fehler in der Messtechnik auf, was zusätzlich zu der Notwendigkeit der Erneuerung der USV-Anlage führt. Die Instandhaltung der Kläranlagen ist Teil der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des §82 GO NRW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV 01.08.2021-31.11.2021 175.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung u. Abwasserbeseitigung 785200 5660711033000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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