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210583 · Beschlussvorlage

Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn e.V., für die Migrationsdienste

Nummer
210583
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210583
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz,
Kreisverband Bonn e.V., für die Migrationsdienste
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn, erhält für das Jahr 2021 für die
Flüchtlingsberatungsstelle und die Migrationsberatung für Erwachsene einen
Zuschuss von bis zu 15.575,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und
ungedeckten Personal- und Sachkosten.
Begründung
Die Migrationsdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit der
Flüchtlingsberatung und der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sind
eine wichtige und anerkannte Anlaufstelle für Geflüchtete und Migrant:innen in
Bonn, für Menschen mit Duldung und für andere Migrantinnen und Migranten in
besonderen Problemlagen. Die Flüchtlingsberatungsstelle berät insbesondere
zum Asyl- und Ausländerrecht, Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II sowie zur
Familienzusammenführung. Hinzu kommt allgemeine Orientierungshilfe, Sozial-
und Einzelfallberatung und Beratung zur Arbeitsmarktintegration. Durch die
Anerkennung als Flüchtling, d.h. den Erhalt eines subsidiären Schutzes oder
eines anderen Bleibestatus wechseln Ratsuchende in die Zuständigkeit der
MBE. Beide Beratungsstellen arbeiten daher eng zusammen.
Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) berät insbesondere
Bleibeberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge mit subsidiärem
Schutz. Sie wendet sich zudem schwerpunktmäßig an Aussiedler:innen sowie
jüdische Emigrant:innen. Aufgaben sind die fachliche Vorbereitung von
Terminen bei Ämtern und Behörden, Hilfe bei persönlichen, familiären und
alltäglichen Fragen, Unterstützung rund um die Teilnahme an Integrations-
kursen, niederschwelligen Deutschförderangeboten, Hilfe bei der beruflichen
Integration und die Unterstützung der gesellschaftlichen Integration. Die
Beratung ist in mehreren Sprachen möglich.
Die weitere Förderung der Migrationsdienste des DRK wird von der VerwaltungSeite 1 von 2
Seite 2
befürwortet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalts-
planentwurf 2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht
den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushalts-
führung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses
ausgezahlt.
In 2019 und 2020 betrug der Zuschuss jeweils 17.260,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.575,00 190000104/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
15.575,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de