210581 · Beschlussvorlage
Integrationspreis des Integrationsrates 2021
Kerndaten
- Nummer
- 210581
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210581 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Integrationspreis des Integrationsrates 2021 Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Anregung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Integrationspreis Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2021 einen Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist mit 1.800,00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden. 2. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt: a) Aus den Reihen des Integrationsrates 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. b) Externe Mitglieder 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Migrationshintergrund zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen. Begründung Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichenSeite 1 von 3 Seite 2 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft der Vorsitzende des Integrationsrates bzw. sein/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein. Der Jury gehören an: 1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden 2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden. Der Integrationspreis wurde bis zum Jahr 2019 im Rahmen des städtischen Kultur- und Begegnungsfests überreicht. Da dieses Fest im letzten Jahr pandemiebedingt ausgefallen ist, wurde der Integrationspreis 2020 erstmals im Rahmen einer eigenen Feierstunde vergeben. Da derzeit pandemiebedingt weiterhin keine verbindlichen Planungen für Veranstaltungen möglich sind, soll der Integrationspreis 2021 voraussichtlich ebenfalls im Rahmen einer eigenen kleinen Veranstaltung vergeben werden. Die Durchführung der gesamten Maßnahme hat die Stabsstelle Integration zum Doppelhaushalt 2020-21 angemeldet. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung wird mit der Umsetzung erst nach Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Bezirksregierung begonnen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen EinzahlungenSeite 2 von 3 Seite 3 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.800,00 190000104/ 74.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 1.800,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de