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210581 · Beschlussvorlage

Integrationspreis des Integrationsrates 2021

Nummer
210581
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210581
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Integrationspreis des Integrationsrates 2021
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Anregung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Integrationspreis
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der
Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2021 einen
Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich
aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist
mit 1.800,00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen
aufgeteilt werden.
2. Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt:
a) Aus den Reihen des Integrationsrates
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
b) Externe Mitglieder
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen
unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Migrationshintergrund zu
besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.
Begründung
Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises
beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichenSeite 1 von 3
Seite 2
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des
Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise
in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie,
Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und
Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im
Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet
werden insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von
Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches
Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren,
Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen
oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement.
Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen
oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede
und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge
oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis
zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der
Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Sie werden dort
vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury
übergeben. Anschließend beruft der Vorsitzende des Integrationsrates bzw.
sein/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein.
Der Jury gehören an:
1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des
Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden
2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind
und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden.
Der Integrationspreis wurde bis zum Jahr 2019 im Rahmen des städtischen
Kultur- und Begegnungsfests überreicht. Da dieses Fest im letzten Jahr
pandemiebedingt ausgefallen ist, wurde der Integrationspreis 2020 erstmals im
Rahmen einer eigenen Feierstunde vergeben. Da derzeit pandemiebedingt
weiterhin keine verbindlichen Planungen für Veranstaltungen möglich sind, soll
der Integrationspreis 2021 voraussichtlich ebenfalls im Rahmen einer eigenen
kleinen Veranstaltung vergeben werden.
Die Durchführung der gesamten Maßnahme hat die Stabsstelle Integration zum
Doppelhaushalt 2020-21 angemeldet. Aufgrund der vorläufigen
Haushaltsführung wird mit der Umsetzung erst nach Genehmigung des
Doppelhaushaltes durch die Bezirksregierung begonnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 2 von 3
Seite 3
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.800,00 190000104/
74.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
1.800,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de