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210580-08 · Beschlussvorlage

Nachbenennung eines sachkundigen Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

Nummer
210580-08
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210580 Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Bereich Integration

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Beschlussvorlage
öffentlich
210580-08
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachbenennung eines sachkundigen
Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin im
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Beratungsfolge
Integrationsrat 21.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Nachbenennung eines sachkundigen Einwohners/einer sachkundigen
Einwohnerin im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit wird folgen-
des Mitglied des Integrationsrates benannt:
___________________________________
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt
Bonn gewählt (siehe DS210580). Für den Ausschuss für Soziales, Migration
und Gesundheit wurde Frau Ilayda Maru als sachkundige Einwohnerin benannt.
Da Frau Maru im September 2023 aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist,
muss ihre Position nachbesetzt werden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene
Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
abgegeben worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet
ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Integrationsrates verlangt,Seite 1 von 2
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erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen
zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der
Mehrheit mit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de