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210580-06 · Beschlussvorlage

Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Nummer
210580-06
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210580 Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Bereich Integration

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Beschlussvorlage
öffentlich
210580-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachbenennung sachkundiger
Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2.
Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für
Mobilität und Verkehr
Beratungsfolge
Integrationsrat 23.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen Einwoh-
ners/der 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss
Mobilität und Verkehr wird folgendes Mitglied des Integrationsrates be-
nannt:
___________________________________
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021
gemäß DS210580 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für
die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Aus-
schuss für Mobilität und Verkehr Herr Fawzi Dilbar als zweiter Stellver-
treter der durch den Integrationsrat gewählten sachkundigen Einwoh-
ner*innen benannt. Da Herr Dilbar im Mai 2023 aus dem Integrationsrat
ausgeschieden ist, muss seine Position nachbesetzt werden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschla-
gene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen abgegeben worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den bei-Seite 1 von 2
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den Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten
haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen,
findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime
Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststel-
lung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de