210580-06 · Beschlussvorlage
Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Kerndaten
- Nummer
- 210580-06
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210580-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Mobilität und Verkehr Beratungsfolge Integrationsrat 23.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen Einwoh- ners/der 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss Mobilität und Verkehr wird folgendes Mitglied des Integrationsrates be- nannt: ___________________________________ Begründung Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 gemäß DS210580 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Aus- schuss für Mobilität und Verkehr Herr Fawzi Dilbar als zweiter Stellver- treter der durch den Integrationsrat gewählten sachkundigen Einwoh- ner*innen benannt. Da Herr Dilbar im Mai 2023 aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist, muss seine Position nachbesetzt werden. Hinweis zum Wahlverfahren: Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschla- gene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den bei-Seite 1 von 2 Seite 2 den Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststel- lung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de