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210580-05 · Beschlussvorlage

Nachbenennung eines sachkundigen Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

Nummer
210580-05
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210580 Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Bereich Integration

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Beschlussvorlage
öffentlich
210580-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachbenennung eines sachkundigen
Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin im
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Beratungsfolge
Integrationsrat 23.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Nachbenennung eines sachkundigen Einwohners/einer
sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wird folgendes Mitglied des Integra-
tionsrates benannt:
___________________________________
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 gemäß
DS210580 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für
die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Aus-
schuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
wurde Herr Fawzi Dilbar als sachkundiger Einwohner benannt. Da Herr
Dilbar im Mai 2023 aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist, muss
seine Position nachbesetzt werden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschla-
gene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen abgegeben worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den bei-Seite 1 von 2
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den Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten
haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen,
findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime
Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststel-
lung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de