210580-04 · Beschlussvorlage
Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Kerndaten
- Nummer
- 210580-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 210580-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Beratungsfolge Beschlussvorschlag Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohners/der 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird folgendes Mitglied des Integrationsrates benannt: ___________________________________ Begründung Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 (siehe DS210580) sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wurde Frau Tala Hariri als zweite Stellvertreterin der durch den Integrationsrat gewählten sachkundigen Einwohner*innen benannt. Da Frau Hariri im Februar 2023 aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist, muss ihre Position nachbesetzt werden. Hinweis zum Wahlverfahren: Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten StimmenSeite 1 von 2 Seite 2 erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de