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210580-04 · Beschlussvorlage

Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda

Nummer
210580-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210580 Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Bereich Integration

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Beschlussvorlage
öffentlich
210580-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachbenennung sachkundiger
Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2.
Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen
Einwohners/der 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird folgendes Mitglied
des Integrationsrates benannt:
___________________________________
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 (siehe
DS210580) sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für
die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wurde Frau Tala Hariri
als zweite Stellvertreterin der durch den Integrationsrat gewählten
sachkundigen Einwohner*innen benannt. Da Frau Hariri im Februar 2023
aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist, muss ihre Position
nachbesetzt werden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der
vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen abgegeben worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den
beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten StimmenSeite 1 von 2
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erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen,
findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime
Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur
Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der
Mehrheit mit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de