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210576 · Beschlussvorlage

Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Integrationsrat

Nummer
210576
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210576
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von vier Mitgliedern für die
Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur
Förderung der Arbeit von
Migrantenselbstorganisationen (MSO),
interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn
durch den Integrationsrat
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Integrationsrat bildet eine aus vier Mitgliedern bestehende
Arbeitsgruppe, die auf Grundlage der Rahmenbedingungen für die
Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der
Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen
Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Integrationsrat in der von Rat
der Bundesstadt Bonn beschlossenen Fassung vom 04.02.2015 über
die in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingegangenen Anträge
entscheidet.
2. Die Vorsitzende des Integrationsrates bzw. im Verhinderungsfall ihre
Vertreterin leitet die Arbeitsgruppe.
3. Als weitere drei Mitglieder benennt der Integrationsrat aus seiner Mitte:
I. Ordentlich
______________________________________________
Stellvertretend
__________________________________________
II. Ordentlich
______________________________________________
Stellvertretend
__________________________________________Seite 1 von 2
Seite 2
III. Ordentlich
______________________________________________
Stellvertretend
___________________________________________
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn weist dem Integrationsrat der Stadt Bonn auf
Grundlage des §27 Gemeindeordnung NRW jährlich 10.000 € zur
eigenständigen Zuschussvergabe an Migrantenselbstorganisationen,
interkulturelle Gruppen und Initiativen zu.
Der Rat der Stadt Bonn hat die „Rahmenbedingungen für die Vergabe von
Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von
Migrantenselbstorganisationen, interkulturellen Gruppen und Initiativen“ in
seiner Sitzung am 04.02.2015 beschlossen.
Demnach benennt der Integrationsrat eine aus vier Personen bestehende
Arbeitsgruppe. Zu ihr gehören die Vorsitzende / der Vorsitzende (bzw. deren /
dessen Vertreter*innen). Die Arbeitsgruppe prüft die Anträge auf der Grundlage
der o.g. Rahmenbedingungen und entscheidet über die Vergabe der
Zuschüsse. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Integrationsrates
bereitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe vor, nimmt daran (nicht-
stimmberechtigt) teil und wickelt die Zuschussvergabe formal ab.
Einmal jährlich erhalten der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales,
Migration und Gesundheit und der Rat eine Aufstellung über die Vergabe der
Mittel.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de