210576 · Beschlussvorlage
Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Integrationsrat
Kerndaten
- Nummer
- 210576
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210576 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Integrationsrat Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Integrationsrat bildet eine aus vier Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe, die auf Grundlage der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Integrationsrat in der von Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Fassung vom 04.02.2015 über die in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingegangenen Anträge entscheidet. 2. Die Vorsitzende des Integrationsrates bzw. im Verhinderungsfall ihre Vertreterin leitet die Arbeitsgruppe. 3. Als weitere drei Mitglieder benennt der Integrationsrat aus seiner Mitte: I. Ordentlich ______________________________________________ Stellvertretend __________________________________________ II. Ordentlich ______________________________________________ Stellvertretend __________________________________________Seite 1 von 2 Seite 2 III. Ordentlich ______________________________________________ Stellvertretend ___________________________________________ Begründung Der Rat der Stadt Bonn weist dem Integrationsrat der Stadt Bonn auf Grundlage des §27 Gemeindeordnung NRW jährlich 10.000 € zur eigenständigen Zuschussvergabe an Migrantenselbstorganisationen, interkulturelle Gruppen und Initiativen zu. Der Rat der Stadt Bonn hat die „Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen, interkulturellen Gruppen und Initiativen“ in seiner Sitzung am 04.02.2015 beschlossen. Demnach benennt der Integrationsrat eine aus vier Personen bestehende Arbeitsgruppe. Zu ihr gehören die Vorsitzende / der Vorsitzende (bzw. deren / dessen Vertreter*innen). Die Arbeitsgruppe prüft die Anträge auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen und entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Integrationsrates bereitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe vor, nimmt daran (nicht- stimmberechtigt) teil und wickelt die Zuschussvergabe formal ab. Einmal jährlich erhalten der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit und der Rat eine Aufstellung über die Vergabe der Mittel. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de