210575 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 210575
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.08.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210575 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. Begründung: Die Antragstellerin mit Verfügungsberechtigung über das Grundstück Siegburger Straße 347 (Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322) plant das bestehende Wohngebäude abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen. Für den straßenseitigen Teil des Grundstücks besteht gemäß rechtkräftigem Bebauungsplan Nr. 8124-2 Planungsrecht und es ist beabsichtigt, dort auf derSeite 1 von 6 Seite 2 Grundlage des bestehenden Planungsrechts ein Mehrfamilienhaus neu zu errichten. Der rückwärtige Grundstücksbereich ist hingegen nicht als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Um diesen Grundstücksteil mit einem weiteren Wohnhaus im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung bebauen zu können, hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 18.11.2019 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.710 m² und befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Das Plangebiet grenzt im Süd-Osten an die Siegburger Straße, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite baumbestanden ist. An der Grundstücksgrenze zur Siegburger Straße befindet sich die Bushaltestelle „Alte Schulstraße“, welche an die heutige Zufahrt des genannten Grundstücks grenzt. Die benachbarten Grundstücke sind jeweils mit eingeschossigen Doppelhäusern mit Satteldach bebaut. Im Westen befinden sich die Freiflächen und Sportanlagen der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel. Das Plangebiet weist eine leichte Hanglage auf und fällt zum rückwärtigen Bereich um ca. 1,5 m ab. Die Liegenschaft weist neben der bestehenden Bebauung im hinteren Bereich eine gärtnerisch genutzte Fläche mit randlichem Baum- und Gehölzbestand auf. Hier befinden sich u.a. zwei Nadelbäume, wobei im weiteren Verfahren zu klären ist, ob diese unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen und ob hierfür Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzusehen sind. Zudem sind große Teile des Plangebiets in der Starkregen-Gefahrenkarte der Bundesstadt Bonn als durch Starkregen und Sturzfluten gefährdeter Bereich dargestellt. Dies ist im weiteren Verfahren zu untersuchen. Vorhaben Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser in zwei getrennten Bauphasen zu errichten. Es ist beabsichtigt, das erste Haus gemäß dem bestehenden Bebauungsplan in zweigeschossiger Bauweise plus Staffelgeschoss zu errichten. In einer weiteren Bauphase soll in der heute nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein zweites Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich mit zwei Vollgeschossen sowie ebenfalls einem Staffelgeschoss errichtet werden. Die Bauflucht des rückwärtig geplanten Neubaus orientiert sich am Bestandsgebäude Siegburger Str. 345 (Nachbargrundstück). Das Grundstück soll städtebaulich verträglich zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ausgenutzt werden. Es ist geplant, die PKW-Stellplätze für beide Häuser in einer Tiefgarage unterzubringen. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage zur Siegburger Straße (Landesstraße L83) muss an der heutigen Stelle an der südöstlichen Grundstücksecke (gem. der im bestehenden B-Plan festgesetzten Verortung) beibehalten werden. Die Siegburger Straße liegt in diesem Teilbereich außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Daher ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW notwendig.Seite 2 von 6 Seite 3 Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle, die von verschiedenen Buslinien angedient wird. Somit ist eine gute ÖPNV-Anbindung gegeben. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8124-2 „Am Herrengarten“ vom 11.05.1973 (letzte Änderung 1987) und umfasst die Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322. Die planungsrechtlichen Festsetzungen ermöglichen eine ein-, bzw. zweigeschossige offene Bauweise (WA – allgemeines Wohngebiet) bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3. Die überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich im vorderen Grundstückbereich und sind durch Baugrenzen beschränkt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8124-2 stehen dem beantragten Vorhaben bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche und der Grundflächenzahl entgegen. Verfahrensvorschlag Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes (mit Staffelgeschoss) im rückwärtigen Grundstücksbereich ermöglicht werden. Hierfür sollen die planrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, den vorderen Grundstücksbereich als Anpassungsbereich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen. Da das Vorhaben im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteiles geplant ist und das Plangebiet lediglich 1710 m² groß ist, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Vorhabenträgerin hat zugestimmt, die Vorgaben des Bonner Baulandmodells im Anwendungsfall zu befolgen. Für den Fall, dass lediglich für den rückwärtigen Grundstücksbereich vorhabenbezogenes Baurecht geschaffen werden muss, kommt es aber voraussichtlich nicht zur Anwendung, da sich die zusätzlich geplante BGF mit circa 930 m² auf einen Wert beläuft, der unterhalb des Schwellenwertes der ersten Stufe des Bonner Baulandmodells liegt. Dieser Sachverhalt ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Nach positiver Zielbeschlussfassung und auf Grundlage einer dann noch mit der Fachverwaltung abzustimmenden Planung wird als nächster Schritt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt.Seite 3 von 6 Seite 4 Einschätzung des Vorhabens Quantität: Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit geplant 10 Wohneinheiten. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, ob das Vorhaben in diesem Ausmaß städtebaulich vertretbar ist. Modellcharakter Nein. Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht ein städtisches Interesse an der Planung. Das Bonner Baulandmodell kommt möglicherweise nicht zur Anwendung. Kosten für die Stadt Bonn Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz Inwiefern sich das Vorhaben auf die Umwelt, Natur- und Artenschutz auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Teile des Plangebiets stellen laut der Starkregen-Gefahrenkarte einen durch Starkregen und Sturzfluten gefährdeten Bereich dar. Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte Biotope, schutzwürdige Biotope oder Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von dem Vorhaben nicht in direkter Weise betroffen. Der Vorhabenbereich weist Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen auf, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eineSeite 4 von 6 Seite 5 Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Hierbei sind auch Fortpfflanzungs- und Ruhestätten an dem abzureißenden Bestandsgebäude nicht auszuschließen. Stadtklima Die Fläche des Vorhabens liegt in keinem für das Stadtklima relevanten Bereich. Klimaschutz/Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwicklen und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Priorität Das Verfahren hat aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten eine nachrangige Priorität. Anlage/n 1 Übersichtsplan - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 (öffentlich)Seite 5 von 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.. 66992233--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil Pützchen Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0088..0033..22002211 110000 mSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de