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210575 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven

Nummer
210575
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.08.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 210575-01 AA Koalititonsantrag: Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 210575

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Beschlussvorlage
öffentlich
210575
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger
Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/
Bechlinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Anhörung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein
Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten,
wird zugestimmt.
2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den
Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung
erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf
Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten
mit nachrangiger Priorität eingestuft.
Begründung:
Die Antragstellerin mit Verfügungsberechtigung über das Grundstück
Siegburger Straße 347 (Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322) plant das
bestehende Wohngebäude abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu
bebauen.
Für den straßenseitigen Teil des Grundstücks besteht gemäß rechtkräftigem
Bebauungsplan Nr. 8124-2 Planungsrecht und es ist beabsichtigt, dort auf derSeite 1 von 6
Seite 2
Grundlage des bestehenden Planungsrechts ein Mehrfamilienhaus neu zu
errichten.
Der rückwärtige Grundstücksbereich ist hingegen nicht als überbaubare
Grundstücksfläche festgesetzt. Um diesen Grundstücksteil mit einem weiteren
Wohnhaus im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung
bebauen zu können, hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 18.11.2019 die
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt, um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.710 m² und befindet sich im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Das Plangebiet grenzt im
Süd-Osten an die Siegburger Straße, die auf der gegenüberliegenden
Straßenseite baumbestanden ist. An der Grundstücksgrenze zur Siegburger
Straße befindet sich die Bushaltestelle „Alte Schulstraße“, welche an die
heutige Zufahrt des genannten Grundstücks grenzt.
Die benachbarten Grundstücke sind jeweils mit eingeschossigen
Doppelhäusern mit Satteldach bebaut. Im Westen befinden sich die Freiflächen
und Sportanlagen der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel. Das Plangebiet
weist eine leichte Hanglage auf und fällt zum rückwärtigen Bereich um ca. 1,5
m ab.
Die Liegenschaft weist neben der bestehenden Bebauung im hinteren Bereich
eine gärtnerisch genutzte Fläche mit randlichem Baum- und Gehölzbestand
auf. Hier befinden sich u.a. zwei Nadelbäume, wobei im weiteren Verfahren zu
klären ist, ob diese unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen und ob
hierfür Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzusehen sind. Zudem sind
große Teile des Plangebiets in der Starkregen-Gefahrenkarte der Bundesstadt
Bonn als durch Starkregen und Sturzfluten gefährdeter Bereich dargestellt.
Dies ist im weiteren Verfahren zu untersuchen.
Vorhaben
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser in zwei getrennten
Bauphasen zu errichten. Es ist beabsichtigt, das erste Haus gemäß dem
bestehenden Bebauungsplan in zweigeschossiger Bauweise plus
Staffelgeschoss zu errichten. In einer weiteren Bauphase soll in der heute nicht
überbaubaren Grundstücksfläche ein zweites Gebäude im rückwärtigen
Grundstücksbereich mit zwei Vollgeschossen sowie ebenfalls einem
Staffelgeschoss errichtet werden. Die Bauflucht des rückwärtig geplanten
Neubaus orientiert sich am Bestandsgebäude Siegburger Str. 345
(Nachbargrundstück). Das Grundstück soll städtebaulich verträglich zur
Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ausgenutzt werden.
Es ist geplant, die PKW-Stellplätze für beide Häuser in einer Tiefgarage
unterzubringen. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage zur Siegburger Straße
(Landesstraße L83) muss an der heutigen Stelle an der südöstlichen
Grundstücksecke (gem. der im bestehenden B-Plan festgesetzten Verortung)
beibehalten werden. Die Siegburger Straße liegt in diesem Teilbereich
außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Daher ist eine Abstimmung mit
dem Landesbetrieb Straßen.NRW notwendig.Seite 2 von 6
Seite 3
Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel
der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden
baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung von
hochwertigen Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen
Stadtentwicklung geleistet. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe eine
Bushaltestelle, die von verschiedenen Buslinien angedient wird. Somit ist eine
gute ÖPNV-Anbindung gegeben.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 8124-2 „Am Herrengarten“ vom 11.05.1973 (letzte Änderung 1987) und
umfasst die Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322. Die planungsrechtlichen
Festsetzungen ermöglichen eine ein-, bzw. zweigeschossige offene Bauweise
(WA – allgemeines Wohngebiet) bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6
und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3. Die überbaubaren
Grundstücksflächen befinden sich im vorderen Grundstückbereich und sind
durch Baugrenzen beschränkt.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8124-2 stehen dem
beantragten Vorhaben bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche und der
Grundflächenzahl entgegen.
Verfahrensvorschlag
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Errichtung eines
zweigeschossigen Gebäudes (mit Staffelgeschoss) im rückwärtigen
Grundstücksbereich ermöglicht werden. Hierfür sollen die planrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, den vorderen
Grundstücksbereich als Anpassungsbereich in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einzubeziehen.
Da das Vorhaben im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines
zusammenhängenden Ortsteiles geplant ist und das Plangebiet lediglich 1710
m² groß ist, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
aufgestellt werden.
Die Vorhabenträgerin hat zugestimmt, die Vorgaben des Bonner
Baulandmodells im Anwendungsfall zu befolgen. Für den Fall, dass lediglich für
den rückwärtigen Grundstücksbereich vorhabenbezogenes Baurecht
geschaffen werden muss, kommt es aber voraussichtlich nicht zur Anwendung,
da sich die zusätzlich geplante BGF mit circa 930 m² auf einen Wert beläuft,
der unterhalb des Schwellenwertes der ersten Stufe des Bonner
Baulandmodells liegt. Dieser Sachverhalt ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Nach positiver Zielbeschlussfassung und auf Grundlage einer dann noch mit
der Fachverwaltung abzustimmenden Planung wird als nächster Schritt eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der
Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer
Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgelegt.Seite 3 von 6
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Einschätzung des Vorhabens
Quantität:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit geplant 10
Wohneinheiten. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, ob das
Vorhaben in diesem Ausmaß städtebaulich vertretbar ist.
Modellcharakter
Nein.
Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht ein
städtisches Interesse an der Planung. Das Bonner Baulandmodell kommt
möglicherweise nicht zur Anwendung.
Kosten für die Stadt Bonn
Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Inwiefern sich das Vorhaben auf die Umwelt, Natur- und Artenschutz auswirkt,
ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Teile des Plangebiets stellen laut der
Starkregen-Gefahrenkarte einen durch Starkregen und Sturzfluten gefährdeten
Bereich dar.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000, Naturschutz- oder
Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte Biotope, schutzwürdige
Biotope oder Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind
von dem Vorhaben nicht in direkter Weise betroffen.
Der Vorhabenbereich weist Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen
auf, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eineSeite 4 von 6
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Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Hierbei sind auch Fortpfflanzungs- und Ruhestätten an dem abzureißenden
Bestandsgebäude nicht auszuschließen.
Stadtklima
Die Fläche des Vorhabens liegt in keinem für das Stadtklima relevanten
Bereich.
Klimaschutz/Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwicklen und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Priorität
Das Verfahren hat aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten eine
nachrangige Priorität.
Anlage/n
1 Übersichtsplan - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 (öffentlich)Seite 5 von 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.. 66992233--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Pützchen
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0088..0033..22002211
110000 mSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de