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210570 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bonn – Kessenich, Dottendorf und Venusberg

Nummer
210570
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210570
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bonn –
Kessenich, Dottendorf und Venusberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bonn – Kessenich, Dottendorf und
Venusberg“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in den Bonner Stadtteilen Kessenich und Dottendorf, sowie auf dem
Venusberg.
Insgesamt werden 30 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
standortgerechten Alleebäumen bepflanzt.
Dabei werden die Aspekte Klimaanpassung und Artenvielfalt berücksichtigt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:Seite 1 von 5
Seite 2
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Im Zuge dieser Maßnahme können im Bereich der Hans-Riegel-Str. / Ecke
Kessenicher Straße 1, in der Droste-Hülshoff-Straße 7 und in der
Servatiusstraße 4 neue Baumstandorte hergestellt werden. 8 Standorte bleiben
als Grünbeete erhalten und 6 Standorte müssen leider geschlossen werden.Seite 2 von 5
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Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte und zu erhaltenen
Grünbeete, sowie der zu schließenden Standorte ist in folgender Tabelle
aufgelistet:
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nichtSeite 3 von 5
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unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Mai / Juni 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab spätestens Juli 2021 und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2021.
Voraussetzung für den hier dargestellten Terminplan ist die zeitnahe Freigabe
der entsprechenden Haushaltsmittel.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-554 X VOB UVgO VgV Juli 2021 – Dezember
2021
150.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.01 Gemeindesstraßen 78.5200 5680612011000Seite 4 von 5
Seite 5
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de