210567 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalerneuerung Reuterstraße Bauabschnitt 2
Kerndaten
- Nummer
- 210567
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Reuterstraße in Bonn-Südstadt bzw. Bonn-Kessenich Kanalerneuerung Reuterstraße von der Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn beginnt ab den 19.04.2021 mit den Arbeiten am Abwasserkanal in der Reuterstraße. Die geplante Maßnahme beschränkt sich auf den Straßenabschnitt von der Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des von Rat am 20.10.2011 unter der DS-Nummer 1111756 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nr. 232 aufgeführt wird. Diese umfasst die Erneuerung der Hauptkanäle einschließlich aller Sinkkastenanlagen im Streckenabschnitt (Länge: ca. 130 m) zwischen Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Durch die hohen täglichen Fahrzeugbewegungen auf der Reuterstraße werden jeweils zwei Fahrspuren je Richtung aufrechterhalten. Lediglich für die notwendigen Arbeiten an den Pressbohr-Trassen (Erneuerung der Sinkkastenleitungen) und die Baugruben für die Schachtbauwerke innerhalb der Fahrbahn, muss hiervon partiell abgewichen werden. Zur Minimierung der verkehrlichen Beeinträchtigungen ist der Großteil der Ausführung dieser Arbeiten jeweils in den Schulferien 2021 vorgesehen. Weiterhin ergeben sich durch die Arbeiten im Kreuzungsbereich der Reuterstraße/Hausdorffstraße temporäre Einschränkungen für den Linksabbiegerverkehr. Hier ist zeitweise die Linksabbiegemöglichkeit (Fahrtrichtung Schumannstraße) unterbrochen und kann nur mit einer relativ großräumigen Umleitung über die Straßen Aloys-Schulte-Straße/August-Bier-/Hausdorffstraße sichergestellt werden. Auf Höhe des Hauses Nr. 122 der Schumannstraße müssen Parkplätze der Baustelleneinrichtungsfläche weichen. Alle übrigen vorhandenen Verkehrsbeziehungen sollen erhalten bleiben. Arbeiten, die im Fahrbahnbereich ausgeführt werden und somit eine einspurige Fahrbahn entstehen lassen, werden zu den verkehrsärmeren Uhrzeiten von jeweils 9 bis 15 Uhr ausgeführt. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Reuterstraße im Bereich Schumannstraße bis Bonner Talweg Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein- Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, habe wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR). Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis März 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 41 63 ralf.wassmann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Julia Wieler, Telefon 0228 - 77 24 88 julia.wieler@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E- Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de