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210567 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalerneuerung Reuterstraße Bauabschnitt 2

Nummer
210567
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Reuterstraße in Bonn-Südstadt bzw. Bonn-Kessenich
Kanalerneuerung Reuterstraße von der Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn beginnt ab den 19.04.2021 mit den Arbeiten am Abwasserkanal in
der Reuterstraße. Die geplante Maßnahme beschränkt sich auf den Straßenabschnitt von der
Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des von Rat am 20.10.2011 unter der DS-Nummer 1111756
beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nr. 232
aufgeführt wird. Diese umfasst die Erneuerung der Hauptkanäle einschließlich aller Sinkkastenanlagen im
Streckenabschnitt (Länge: ca. 130 m) zwischen Schumannstraße bis zur Straße Bonner Talweg.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen
kommt. Durch die hohen täglichen Fahrzeugbewegungen auf der Reuterstraße werden jeweils zwei
Fahrspuren je Richtung aufrechterhalten. Lediglich für die notwendigen Arbeiten an den Pressbohr-Trassen
(Erneuerung der Sinkkastenleitungen) und die Baugruben für die Schachtbauwerke innerhalb der Fahrbahn,
muss hiervon partiell abgewichen werden.
Zur Minimierung der verkehrlichen Beeinträchtigungen ist der Großteil der Ausführung dieser Arbeiten
jeweils in den Schulferien 2021 vorgesehen.
Weiterhin ergeben sich durch die Arbeiten im Kreuzungsbereich der Reuterstraße/Hausdorffstraße
temporäre Einschränkungen für den Linksabbiegerverkehr. Hier ist zeitweise die Linksabbiegemöglichkeit
(Fahrtrichtung Schumannstraße) unterbrochen und kann nur mit einer relativ großräumigen Umleitung über
die Straßen Aloys-Schulte-Straße/August-Bier-/Hausdorffstraße sichergestellt werden. Auf Höhe des Hauses
Nr. 122 der Schumannstraße müssen Parkplätze der Baustelleneinrichtungsfläche weichen. Alle übrigen
vorhandenen Verkehrsbeziehungen sollen erhalten bleiben.
Arbeiten, die im Fahrbahnbereich ausgeführt werden und somit eine einspurige Fahrbahn entstehen lassen,
werden zu den verkehrsärmeren Uhrzeiten von jeweils 9 bis 15 Uhr ausgeführt.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Reuterstraße im Bereich Schumannstraße bis Bonner
Talweg Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der erschlossenen
Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-
Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke
werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller
straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen
vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu
erwartenden Beiträge zu geben, habe wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche
Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2

3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich
die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis März 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes
Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E
Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 41 63
ralf.wassmann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Julia Wieler, Telefon 0228 - 77 24 88
julia.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die
Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-
Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen.
Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im April 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de