210564-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, Bad Godesberg, Plittersdorf, Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle
Kerndaten
- Nummer
- 210564-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210564-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, Bad Godesberg, Plittersdorf, Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung Auswirkungen eines Beschlusses zur Anpassung der Energieeffizienzklasse (KfW 55 auf KfW 40) Gemäß Ziffer 3. des o.g. Beschlusses hat das SGB in den letzten Wochen die Auswirkungen der Änderung des energetischen Standards von KFW 55 auf KFW 40 unter Hinzuziehung der beauftragten Planer geprüft. Nach einer ersten Abstimmung mit den Fachplanern zöge eine Erhöhung des energetischen Standards folgende projektrelevanten Änderungsmaßnahmen nach sich: Kostengruppe 300 – Baukonstruktion - - Verbesserung des Wärmeschutzes im Bereich der Gebäudefassaden, Fenster-, Dach- und Bodenplattenkonstruktionen einhergehend mit einem durchgehenden Nachweis aller Wärmebrücken; - Veränderung der geplanten Konstruktionsdetails in Anlehnung an einen Passivhausstandard. Aufgrund der hohen energetischen und bauphysikalischen Anforderungen müssen alle Konstruktionsdetails hinsichtlich ihrer Tauglichkeit überprüft und verändert werden. Die Details müssen dem Passivhausstandard entsprechend in Zusammenarbeit mit den Fachplanern angepasst werden. Wärmebrückenberechnungen und –nachweise sind entsprechend aufzunehmen. - Bedingt durch die Verstärkung der Wärmedämmungen voraussichtlich Vergrößerung der Gebäudekubatur im Grund- und Aufriss Kostengruppe 400 – technische Anlagen – mit Relevanz für KG 300 - Verbesserung der lufttechnischen Anlagen: Planung von hocheffizienten (passivhaustauglichen) Systemen, Reduzierung derSeite 1 von 2 Seite 2 Luftgeschwindigkeiten einhergehend mit Vergrößerung der Leitungsquerschnitte - Verbesserung der wärmeerzeugenden technischen Anlagen - Vergrößerung des Platzbedarfs der Technikräume (ca. 200 m²), um die zuvor genannten Maßnahmen umsetzen zu können. Dies führt zu Veränderungen im Grundriss /Schnitt und hat damit erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtplanung des Gebäudes. Auswirkungen auf den Zeitplan: Sofern eine Änderung des energetischen Standards von KFW 55 auf KFW 40 beschlossen werden sollte, müssten die Planungen in dem o.g. Sinne angepasst werden. Da die Planung bei der Gotenschule bereits sehr weit fortgeschritten ist, bedeutet dies, dass sowohl Entwurfs- als auch Genehmigungs- und Ausführungsplanung -zumindest in Teilen- neu erstellt werden müssten. Nach derzeitiger Prognose bedarf es hierfür folgender Zeitansätze - Entwurfsplanung: ca.4 Monate Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen: ca. 3-4 Wochen Ausführungsplanung: ca. 7-8 Monate Vorbereitung der Vergabe: ca. 2-3 Monate - Der Genehmigungslauf für einen neuen Bauantrag wird auch mehrere Wochen bzw. Monate beanspruchen. - Ebenfalls wären die in Vorbereitung der Auftragsvergabe bereits erstellten Leistungsverzeichnisse anzupassen und das Vergabeverfahren neu vorzubereiten. Der Zeitaufwand hierfür beträgt ca. 2-3 Monate. Es ist nach heutigem Kenntnisstand daher davon auszugehen, dass im Falle einer Anpassung des energetischen Standards ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand (inkl. Genehmigungslauf) von mindestens 12 bis 18 Monaten entstehen wird. Auswirkungen auf den Kostenansatz: Nach aktuellem Kenntnisstand ist im Falle einer Entscheidung für KfW 40 mit einem geschätzten finanziellen Mehraufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung, die Maßnahme unter Berücksichtigung des KfW-55 Standards durchzuführen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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