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210564 · Beschlussvorlage

GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, Bad Godesberg, Plittersdorf, Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle

Nummer
210564
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 22.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Sportausschusses 22.04.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.04.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Schulausschusses 14.04.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
  7. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210564-01 ST GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, Bad Godesberg, Plittersdorf, Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle
  2. 210564-02 Umplanung der Fassadenverkleidung am Neubau Gotenschule, Neckarstraße 39, Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
210564
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, Bad
Godesberg, Plittersdorf, Erweiterungsbau und
Neubau Turnhalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Anhörung
Schulausschuss 14.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.04.2021 Empfehlung
Sportausschuss 22.04.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen war eine frühere
Einbringung der Vorlage nicht möglich.
Der Schulerweiterungsbau muss zum Schuljahr 2023/24 bezugsfertig sein, um
die GGS Gotenschule als durchgängige dreizügige Grundschule mit OGS-
Betreuung in Betrieb zu nehmen. Bei einer Beratung in einer späteren
Gremienfolge ist die Inbetriebnahme zum vorgesehen Zeitpunkt gefährdet.
Hinzu kommt, dass eine spätere Inbetriebnahme eine Erhöhung der
veranschlagten Kosten zur Folge haben würde.
Beschlussvorschlag
1. Der Planung zu dem Turnhallenersatzbau an der Gotenschule wird
zugestimmt.
2. Der Planung und Kostenschätzung zur Realisierung des Bauvorhabens
„Gotenschule, Schulerweiterungsbau“ wird zugestimmt.
Begründung
Turnhalle
Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes hat die Verwaltung
vorgeschlagen, die Turnhalle der GGS Gotenschule zeitnah abzubrechen und
durch einen Neubau zu ersetzen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat
diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 31.10.2018 nach entsprechenden
Empfehlungen des Schul-, Sport- und Betriebsausschusses SGB beschlossenSeite 1 von 6

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(DS. Nr. 1812353). Die dafür erforderlichen Mittel waren für den Wirtschaftsplan
SGB 2019 sowie 2020 angemeldet.
Der Vorplanung und Kostenschätzung (5,2 Mio. €) des Neubaus der Turnhalle
wurde in 2019 durch den Rat zugestimmt (vgl. 1911639).
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Turnhalle wird als nicht unterkellerte Einfeldturnhalle mit Geräteraum und
einem dreigeschossigem Umkleiden-/Sanitärnebentrakt errichtet. Im EG und
1.OG befinden sich jeweils Umkleiden- und Sanitärräume (EG vorrangig
Schulnutzung, 1.OG vorrangig Vereinsnutzung), Lehrerumkleiden (im EG in
Kombination mit Sanitätsraum), Technikräume. Das Eingangsfoyers –verbindet
die Turnhalle mit der Schulerweiterung, kann aber auch separat genutzt
werden. Beide Nutzungseinheiten werden gemeinsam über Treppenräume,
Flure und einen Aufzug erschlossen. Im EG befindet sich: behindertengerechte
WC-Anlagen, ein Pflegeraum, sowie ein (Sportplatz-)Außenlager. Im 1.OG sind
untergebracht: die Schiedsrichterumkleide, ein Aufenthaltsraum (Sportverein)
sowie zwei Lehrmittelräume. Der im 1.OG verlaufende Flur ist als Empore mit
Sicht auf die Turnhallensportfläche geplant. Das 2.OG bildet die
Technikzentrale mit der Heizungs-, Lüftungs- und
Warmwasserbereitungsanlage.
Fundamentierung, Bodenplatte und Wände aus feuer- und
schallschutztechnischen Gründen in Stahlbeton und Mauerwerk, Treppenläufe
in Stahlbeton. Die Fassaden erhalten vorgehängte Verkleidungen bestehend
aus Faserzementplatten im EG, in den OG´s mit farblich behandelter
Holzschalung aus zertifizierter Forstwirtschaft. Das Deckentragwerk besteht
aus unbehandelten Brettschichtholzleimbindern mit bituminöser Abdichtung.
Die Flachdächer über dem Schultrakt werden extensiv begrünt und erhalten
Photovoltaikmodule.
Die Fensteranlagen bestehen aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen und
Lüftungsflügel. Der Sonnenschutz wird über einen außenliegenden Textilscreen
gewährleistet.
Die Bemessung der Wärmedämmung der einzelnen Bauteile erfolgt auf
Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit energetischen
Verbesserungsmaßnahmen zur Erlangung der Anforderungen an den KfW55-
Energiestandard.
Die Turnhalle erhält einen beheizten Linoleum-Schwingboden, umlaufende
textile Prallschutzwände und eine Akustik-Holz-leistenprofildecke. Umkleiden
und Sanitärräume werden gefliest. Treppenläufe und Flure erhalten einen
Betonwerksteinbelag. Technische Anlagen werden erforderlichenfalls einzeln
vom Baukörper schallentkoppelt.
Die Sportgeräteausstattung, die Sportfeldmarkierungen und die Anforderung an
die Belichtung und Beleuchtung erfolgte nach Absprache mit und den Vorgaben
des Sport- und Bäderamtes.
Die Erzeugung von Wärme und Warmwasser erfolgt über zwei
erdgasbetriebene Brennwertkessel, die Lüftungsanlage verfügt über eineSeite 2 von 6

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Wärmerückgewinnung. Die Auswahl sämtlicher haustechnischen Armaturen
und Ausstattungsgegenstände erfolgt aufgrund ressourcensparenden
Aspekten. Die Unterstützung zur Warmwasserbereitung erfolgt über Vakuum-
Röhren-Kollektoren. Auf der Flachdachfläche der Technikzentrale sind
Photovoltaikmodule geplant, jeweils zur Eigennutzung des produzierten
Stroms, bzw. zur Einspeisung des Überschusses in das öffentliche Stromnetz.
Die Planung des Neubaus wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V.
abgestimmt. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung
erhält eine behindertengerechte Toilettenanlage. Die Barrierefreiheit der
Obergeschosse wird durch einen Aufzug gewährleistet.
An einer Wandfläche des Dachaufbaus der Technikzentrale sind
Montageplätze für Nisthilfen vorgesehen.
Eine Mischnutzung mit Wohnen ist nicht möglich, da die planungsrechtlichen
Möglichkeiten der Grundstücksbebaubarkeit mit dem geplanten Bauvorhaben
bereits ausgeschöpft sind.
Schulerweiterungsbau
Mit Beschluss des Rates vom 28.09.2017 (DS. Nr. 1610614EB19) wurde die
Verwaltung beauftragt, eine Planung für den Ausbau der zweizügigen GGS
Gotenschule um einen weiteren Zug zu erstellen. Durch Beschluss der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 11.12.2019 wurden Planungsmittel für
den Schulerweiterungsbau in Höhe von 150.000 € für die LP 1 und 2
freigegeben (vgl. 190762) und die Zusammenführung der Maßnahmen ab LP 4
beschlossen.
Da beide Maßnahmen auf dem gleichen Areal realisiert werden, lassen sich
sowohl beim Planungsprozess, als auch bei der Umsetzung der bisher separat
geplanten Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte erzielen, wenn beide
Einzelmaßnahmen als eine gemeinsame Maßnahme fortgeführt werden
(Reduzierung des Planungsaufwands, der Gesamtbaukosten, schnellere
Errichtung des Schulerweiterungsbaus etc.).
Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigenden Schülerzahlen an
dieser Grundschule wurden daher die Leistungsphasen 1 bis 2 des
Schulerweiterungsbaus beauftragt und beide Maßnahmen ab der
Leistungsphase 3 zusammen fortgeführt, um den gesetzlichen Anspruch auf
Bereitstellung erforderlicher Schulplätze schnellstmöglich entsprechen zu
können.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Schulerweiterung wird als nicht unterkellerter dreigeschossiger Anbau an
die vorbeschriebene Turnhalle errichtet.
Im EG befindet sich eine zentrale, über alle Geschosse reichende, Halle mit
innenliegender zentraler Treppenanlage und einem Glasdach. Von der Halle
aus werden Mensa, Küche mit ihren Nebenräumen, Hausmeisterloge,
Stuhllager und WC-Anlagen erschlossen, die Obergeschosse über die
Treppenanlage. Die Nutzung des Aufzuges der Turnhalle ist auch für diesen
Bauteil gewährleistet. Im 1. OG befinden sich drei Tages- (Klassen-), zweiSeite 3 von 6

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Diffenzierungsräume, ein Lehrmittelraum und WC-Anlagen. Das 2.OG umfasst
die Schulverwaltungsräume (Sekretariat, Schulleitung, stellvertretende
Schulleitung, OGS-Büro, Teamraum (Lehrerzimmer), Besprechungsraum,
Sanitätsraum, Teeküche, Serverraum und WC-Anlagen. Als Dachaufbau
befindet sich eine Einhausung für Lüftungskanäle.
Wie bei der Turnhalle werden Fundamentierung, Bodenplatte und Wände aus
feuer- und schallschutztechnischen Gründen in Stahlbeton und Mauerwerk,
Treppenläufe in Stahlbeton erstellt. Die Fassaden erhalten vorgehängte
Verkleidungen, Faserzementplatten im EG, und den OG´s farblich behandelter
Holzschalung aus zertifizierter Forstwirtschaft. Das Flachdachtragwerk besteht
aus Stahlbeton mit bituminöser Abdichtung. Das Flachdach wird extensiv
begrünt und erhält Photovoltaikmodule.
Tragende Innenwände werden aus Stahlbeton und Mauerwerk, nichttragende
aus Mauerwerk und Trockenbauweise erstellt, Treppenläufe in Stahlbeton.
Die Fensteranlagen bestehen aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen und
Lüftungsflügel. Der Sonnenschutz wird über einen außenliegenden Textilscreen
gewährleistet.
Die Bemessung der Wärmedämmung der einzelnen Bauteile erfolgt auf
Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit energetischen
Verbesserungsmaßnahmen zur Erlangung der Anforderungen an den KfW55-
Energiestandard.
Halle, Treppenläufe, Flure und Mensa erhalten einen Betonwerksteinboden, im
Mensabereich beheizt, Stuhllager, Hausmeisterloge, Küche, Neben- und
Sanitärräume erhalten einen Fliesenbodenbelag. Im 1. und 2.OG sind in den
Tages-, Differenzierungs- und Verwaltungsräumen Kautschukbeläge, in
Sanitärräumen Fliesen vorgesehen.
Die glatten Wandoberflächen wie Sichtbeton, Mauerwerk und
Trockenbauwände werden teilweise farbig beschichtet. Die Decken werden als
reversierbare Rasterdecke mit glattem Randfries abgehängt.
Die Erzeugung von Wärme und Warmwasser erfolgt über Anlage der Turnhalle,
Lüftungsanlagen verfügen über eine Wärmerückgewinnung. Die Auswahl
sämtlicher haustechnischen Armaturen und Ausstattungsgegenstände erfolgt
unter Berücksichtigung energie- und ressourcensparenden Aspekten.
Das Regenwasser der Turnhalle, der Erweiterung und der Bestandsgebäude
werden auf dem eigenen Grundstück über eine Rigole versickert und dem
Grundwasser zugeführt.
Auf der Flachdachfläche sind Photovoltaikmodule geplant, jeweils zur
Eigennutzung des produzierten Stroms, bzw. zur Einspeisung des
Überschusses in das öffentliche Stromnetz.
Die Planung des Schulanbaus wurde auch hier mit der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt und entsprechend beplant, Zugänge
barrierefrei mehrere behindertenfreundliche Toilettenanlagen und der Aufzug,
der die Obergeschosse anfährt.Seite 4 von 6

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Der Mensa vorlagert, und von dieser direkt zugänglich, ist eine Außenterrasse
geplant. Die Außenanlagen werden naturnah mit einheimischen Bäumen,
Sträuchern und Stauden angelegt. Die vorhandenen Spielgeräte werden mit
zusätzlichen ergänzt.
Eine Mischnutzung mit Wohnen ist nicht möglich, da die planungsrechtlichen
Möglichkeiten der Grundstücksbebaubarkeit mit dem geplanten Bauvorhaben
bereits ausgeschöpft sind.
Der Baubeginn ist in der 26. KW mit der Ausführung der Rigole geplant. Die
Erdarbeiten sollen mit der 33. KW, die Rohbauarbeiten mit der 36. KW 2021
starten.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 11,709 Mio. €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die
Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt.
Der Finanzbedarf in Höhe von 11,709 Mio. € soll über ein Förderdarlehen der
KFW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest
Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für
effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht bei Neubauten im
KWF-55 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% vor. Der Zinssatz für
das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme
ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit können 5,418 Mio.
€ über dieses Programm finanziert werden. Der weitere Finanzbedarf in Höhe
von 6,291 Mio. € wird voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus den Programmen
„Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert.
Aufgrund der vorläufigen Haushalsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Gotenschule 3.696.000 604300 2021
4.892.000 604300 2022
3.121.000 604300 2023
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 11.709.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten XSeite 5 von 6

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(Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 140.508 604400
Betriebskosten (Strom,…) 59.892 600100
Abschreibungen(80Jahre) 146.361 650000
Zinsen(1,5%) 175.633 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 522.393
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de