210562-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen durch illegales Mountain-Biking am Venusberghang
Kerndaten
- Nummer
- 210562-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210562-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen durch illegales Mountain-Biking am Venusberghang Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die städtischen Schutzgebiete sind für viele Bonner*innen beliebte Ausflugsziele – insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit. Häufig stehen die verschiedenen Nutzungen und Ansprüche der Erholungssuchenden jedoch im Widerspruch zum Natur-, Biotop- und Artenschutz. Insbesondere das Mountainbiken und die damit einhergehenden illegalen Fahrradstrecken abseits offizieller Straßen und Wege haben massiv zugenommen und stellen eine Herausforderung für die Verwaltung dar. Im Rahmen dieser Stellungnahme wird zum Sach- und Bearbeitungsstand sowie zu Lösungsansätzen informiert. Sachstand: Viele Varianten des Mountainbikens werden auch in Bonn immer populärer und erschließen sich einem immer größer werdenden Nutzerkreis. In Folge dessen entstehen auch Konflikte mit dem Forst- und Naturschutzrecht, sowie zwischen verschiedenen Interessengruppen untereinander. Die stetige Entwicklung der vergangenen Jahre hin zu mehr Sport im öffentlichen Raum hat sich mit den Regeln der Pandemiebekämpfung beschleunigt. Viele Menschen bewegen sich in den Naherholungsgebieten in und um Bonn und verlagern das Sporttreiben nach draußen. Der Reiz des Mountainbikens liegt unter anderem in der Herausforderung, mit Geschick und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Aus diesem Grund bieten insbesondere abwechslungsreiche Pfade mit unterschiedlichen Steigungen, Kurven, Bodenbeschaffenheiten etc. die gesuchten sportlichen Herausforderungen. Diesen Ansprüchen kommen die offiziellen breit angelegten Forstwege nicht nach, weshalb die Radfahrenden dem Sport nicht selten abseits der offiziellen Wege nachgehen. In Bonn hat sich aktuell eine Interessensgemeinschaft gegründet, die insbesondere die Interessen der nicht in Sportvereinen organisierten Fahrer*innen bündelt. Ein dauerhaftes und zunehmendes Problem stellen illegale Fahrradtrails dar, die großflächig und immer engmaschiger die Schutzgebiete des Bonner Stadtgebiets erschließen. Die Wege werden mit technischem Geschick (unterSeite 1 von 5 Seite 2 anderem mit Einsatz von Werkzeug wie Spitzhacke und Schaufel) gefestigt und bauliche Anlagen werden in Form von Rampen und Schanzen aus den umliegenden Naturmaterialien (Erde, Steinen, Bäumen, Wurzeln) erbaut. Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen und durch die Förderung von Bodenerosion zu einer Störung der Funktion des Naturhaushaltes, was bei der zunehmenden Trockenheit besonders gravierend für die Waldbäume ist. Das Wegesystem führt zu einer Habitatfragmentierung (Lebensraumteilung) und Zerschneidung von Schutzgebieten. Schutz- und Ruhezonen für Wild und geschützte Arten werden stark eingeschränkt oder gehen verloren. Das Verlassen der Wege, das Erstellen baulicher Anlagen, sowie die Bodenverdichtungen und die täglichen und nächtlichen Störungen stehen im Konflikt mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Darüber hinaus kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Störungen der FFH-Gebiete Siebengebirge und Kottenforst, die als Natura 2000-Gebiete dem höchstmöglichen Schutz auf europäischer Ebene unterliegen. Das Radfahren außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, das Anlegen neuer Wege und die damit verbundenen Einbauten - Befestigungen und Verdichtungen - verstoßen gegen die in den Landschaftsplänen verankerten Verbote sowie gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Problem erstreckt sich auf Privat-, Stadt-, Bundes- und Landeswälder. Für die betroffenen Behörden (Regionalforstamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundesforstamt) stellt das Mountainbiken außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege ein großes Problem in den Wald- und Schutzgebieten dar. Im Bonner Stadtgebiet sind vorrangig die Bereiche Naturschutzgebiet Ennert und Godesberg sowie Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst mit den Teilgebieten Venusberghang, Finkenberg und Hardtbergwald betroffen. Bearbeitungsstand: Die Stadtverwaltung sieht sich dauerhaft mit einer hohen Beschwerdelage zu dem Thema konfrontiert. Die Mitteilungen und Vorgänge setzen sich zusammen aus Beschwerdemeldungen anderer Interessensgruppen (z.B. Wandernde, Naturverbundene, Reitende, Anwohnende etc.) und Beschwerdemeldungen aus der Mountainbike-Szene. Die laufenden Maßnahmen der Stadtverwaltung sind: - Schwerpunktkontrollen in Form von Aktionstagen in Zusammenarbeit aus Ordnungsamt, Regionalforstamt und Unterer Naturschutzbehörde zur Kontrolle und Aufklärung: Der erste Aktionstag fand am 21.11.20 statt. Hierbei wurden Bußgelder verhangen sowie Personen direkt vor Ort angesprochen und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Für 2021 sind vier Termine vorgesehen. - Internetpräsenz: Auf der Internetseite der Stadt Bonn wird über das Thema berichtet, sowie die gesetzlichen Grundlagen dargestellt (https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr- mobilitaet/mountainbiken.php). - Rückbau illegaler Trails und Bauwerke durch den Forstbetrieb: Im Bonner Stadtgebiet (Flächen im Eigentum der Stadt Bonn) erfolgt der RückbauSeite 2 von 5 Seite 3 durch den Forstbetrieb. Das Entfernen bestehender Trails schafft nur kurzzeitige Abhilfe, da von den Radfahrenden schnell neue geschaffen werden. Es stellt lediglich eine Schadensbegrenzungsmaßnahme und keine Lösung zur Problematik dar. Zudem handelt es sich um eine mühselige und personalintensive Arbeit. - Machbarkeitsstudie: Im „Gutachten für die Sportentwicklung für die Bundesstadt Bonn“ wurden bei der Vorstellung im November 2019 verschiedene Maßnahmen empfohlen. Im Kapitel 6.2.5 „Sport und Räume“ findet sich die Teilmaßnahme 5.3.11 „Die Legalisierung einer Mountainbike-, Dirtbike- und Downhill-Strecke sollte geprüft werden.“ (S.141). Eine Machbarkeitsstudie für eine legale Lösung am Venusberghang im Kottenforst wurde durch das Sport- und Bäderamt zwischenzeitlich beauftragt. Bei der Erstellung der Studie werden Akteur*innen aus der Moutainbikeszene beteiligt. Mit ersten Ergebnissen ist im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen. Ziel ist es, den sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen dieser Sportgruppe nachzukommen und zum Schutz der Natur den Mountainbike-Verkehr zu kanalisieren. Die Genehmigungsfähigkeit hängt davon ab, inwieweit eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes gegeben ist. - Austausch mit anderen Städten und Kommunen: Es erfolgte ein Erfahrungsaustausch mit Städten und Kommunen, die bereits legale Möglichkeiten zur Ausübung des Sports etabliert haben oder dies beabsichtigen (z.B. Freiburg, Aachen, Koblenz). Zukünftig ist eine Abstimmung zur Lösungsfindung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Ahrweiler vorgesehen. - Gründung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (AG): Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Sport- und Bäderamtes und des Amtes für Umwelt und Stadtgrün (Stadtwald und Untere Naturschutzbehörde) tagt in regelmäßigen Abständen, um die ämterübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, Zwischenziele zu definieren und Bearbeitungsstände zu einzelnen Vorgängen zu besprechen. Eine gemeinsame E-Mailadresse für Beschwerden und Anregungen zu dem Thema wurde eingerichtet (mountainbiken@bonn.de). - „Runder Tisch“ mit der Interessensgemeinschaft (IG) Mountainbike: Zuletzt hat am 02.06.21 ein digitaler „Runder Tisch“ mit Vertretern der IG Mountainbike, Vertretern des Deutschen Alpenvereins (DAV), einem Vertreter des mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Planungsbüros und Vertreter*innen der UNB, des Sport- und Bäderamtes und der Stadtförsterei stattgefunden. Der direkte Dialog diente dem Austausch und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Erklärung der derzeitigen Bearbeitungsprozesse, insb. der Machbarkeitsstudie. Das Format des „Runden Tisches“ soll weiter fortgesetzt werden. - Gründung einer Kooperationsgemeinschaft: Ein Zusammenschluss aus Regionalforstamt, Biologischer Station Bonn / Rhein-Erft und Unterer Naturschutzbehörde ergreift Maßnahmen zum Verbau illegaler Wege und Trails mit parallellaufender Öffentlichkeitsarbeit. - Gemeinsame Aktion mit der Interessensgemeinschaft (IG) Mountainbike: Zukünftig ist eine gemeinsame Aktion mit der IG geplant. Hierbei sollen illegale Trails und Bauwerke am Venusberghang zurückgebaut und Müll eingesammelt werden.Seite 3 von 5 Seite 4 Lösungsansätze: Erfahrungsberichte machen deutlich, dass sich die Problematik im Umfeld genehmigter Strecken ohne regelmäßige und systematische Kontrollen verschärfen und unkontrollierbar weiterentwickeln kann. Folglich müsste die Verwaltung bei Zulassung legaler Trails in die Lage versetzt werden, den Mountainbike-Verkehr auf den dafür freigegebenen Strecken zu begrenzen. Die Ausweisung legaler Strecken, der Rückbau illegaler Strecken, Aufklärung und gelegentliche Kontrollen erzielen keine Wirkung, wenn nicht begleitend personelle Kapazitäten geschaffen werden, um vor Ort dauerhaft Verstöße ahnden zu können und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies kann im Sinne einer „Naturschutzwacht“ gemäß § 69 LNatSchG NRW erfolgen. Der Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise hat für die Arbeit in Natur und Landschaft entsprechende „Ranger“ als Naturschutzwächter geschaffen. Zusammenfassend handelt es sich bei der Mountainbike-Thematik um eine dauerhafte und überregionale Herausforderung im Spannungsfeld zwischen Sport und Naturschutz, die den generellen Erholungsdruck auf die stadtnahen, auch naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsräume verdeutlicht. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand und den seitens der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen. Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Beschluss abgeschlossen. Anlage/n 1 Sog. „Swing Cards“ – Informationsbroschüren, die an den Fahrradlenker gehangen werden – begleiten die Öffentlichkeitsarbeit der Aktionstage. (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de