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210562-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen durch illegales Mountain-Biking am Venusberghang

Nummer
210562-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.09.2021 Empfehlung
  3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210562 Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen durch illegales Mountain-Biking am Venusberghang

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210562-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur
Reduzierung von Beeinträchtigungen durch
illegales Mountain-Biking am Venusberghang
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die städtischen Schutzgebiete sind für viele Bonner*innen beliebte
Ausflugsziele – insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit. Häufig stehen die
verschiedenen Nutzungen und Ansprüche der Erholungssuchenden jedoch im
Widerspruch zum Natur-, Biotop- und Artenschutz. Insbesondere das
Mountainbiken und die damit einhergehenden illegalen Fahrradstrecken abseits
offizieller Straßen und Wege haben massiv zugenommen und stellen eine
Herausforderung für die Verwaltung dar. Im Rahmen dieser Stellungnahme
wird zum Sach- und Bearbeitungsstand sowie zu Lösungsansätzen informiert.
Sachstand:
Viele Varianten des Mountainbikens werden auch in Bonn immer populärer und
erschließen sich einem immer größer werdenden Nutzerkreis. In Folge dessen
entstehen auch Konflikte mit dem Forst- und Naturschutzrecht, sowie zwischen
verschiedenen Interessengruppen untereinander.
Die stetige Entwicklung der vergangenen Jahre hin zu mehr Sport im
öffentlichen Raum hat sich mit den Regeln der Pandemiebekämpfung
beschleunigt. Viele Menschen bewegen sich in den Naherholungsgebieten in
und um Bonn und verlagern das Sporttreiben nach draußen.
Der Reiz des Mountainbikens liegt unter anderem in der Herausforderung, mit
Geschick und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Aus diesem Grund
bieten insbesondere abwechslungsreiche Pfade mit unterschiedlichen
Steigungen, Kurven, Bodenbeschaffenheiten etc. die gesuchten sportlichen
Herausforderungen. Diesen Ansprüchen kommen die offiziellen breit
angelegten Forstwege nicht nach, weshalb die Radfahrenden dem Sport nicht
selten abseits der offiziellen Wege nachgehen. In Bonn hat sich aktuell eine
Interessensgemeinschaft gegründet, die insbesondere die Interessen der nicht
in Sportvereinen organisierten Fahrer*innen bündelt.
Ein dauerhaftes und zunehmendes Problem stellen illegale Fahrradtrails dar,
die großflächig und immer engmaschiger die Schutzgebiete des Bonner
Stadtgebiets erschließen. Die Wege werden mit technischem Geschick (unterSeite 1 von 5
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anderem mit Einsatz von Werkzeug wie Spitzhacke und Schaufel) gefestigt und
bauliche Anlagen werden in Form von Rampen und Schanzen aus den
umliegenden Naturmaterialien (Erde, Steinen, Bäumen, Wurzeln) erbaut.
Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen und durch die Förderung von
Bodenerosion zu einer Störung der Funktion des Naturhaushaltes, was bei der
zunehmenden Trockenheit besonders gravierend für die Waldbäume ist. Das
Wegesystem führt zu einer Habitatfragmentierung (Lebensraumteilung) und
Zerschneidung von Schutzgebieten. Schutz- und Ruhezonen für Wild und
geschützte Arten werden stark eingeschränkt oder gehen verloren.
Das Verlassen der Wege, das Erstellen baulicher Anlagen, sowie die
Bodenverdichtungen und die täglichen und nächtlichen Störungen stehen im
Konflikt mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Darüber hinaus kommt
es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Störungen der FFH-Gebiete
Siebengebirge und Kottenforst, die als Natura 2000-Gebiete dem
höchstmöglichen Schutz auf europäischer Ebene unterliegen.
Das Radfahren außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, das Anlegen neuer
Wege und die damit verbundenen Einbauten - Befestigungen und
Verdichtungen - verstoßen gegen die in den Landschaftsplänen verankerten
Verbote sowie gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des
Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Problem erstreckt sich auf Privat-, Stadt-, Bundes- und Landeswälder. Für
die betroffenen Behörden (Regionalforstamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt
für Umwelt und Stadtgrün, Bundesforstamt) stellt das Mountainbiken außerhalb
der öffentlichen Straßen und Wege ein großes Problem in den Wald- und
Schutzgebieten dar.
Im Bonner Stadtgebiet sind vorrangig die Bereiche Naturschutzgebiet Ennert
und Godesberg sowie Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst mit den
Teilgebieten Venusberghang, Finkenberg und Hardtbergwald betroffen.
Bearbeitungsstand:
Die Stadtverwaltung sieht sich dauerhaft mit einer hohen Beschwerdelage zu
dem Thema konfrontiert. Die Mitteilungen und Vorgänge setzen sich
zusammen aus Beschwerdemeldungen anderer Interessensgruppen (z.B.
Wandernde, Naturverbundene, Reitende, Anwohnende etc.) und
Beschwerdemeldungen aus der Mountainbike-Szene.
Die laufenden Maßnahmen der Stadtverwaltung sind:
- Schwerpunktkontrollen in Form von Aktionstagen in Zusammenarbeit aus
Ordnungsamt, Regionalforstamt und Unterer Naturschutzbehörde zur Kontrolle
und Aufklärung: Der erste Aktionstag fand am 21.11.20 statt. Hierbei wurden
Bußgelder verhangen sowie Personen direkt vor Ort angesprochen und
Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Für 2021 sind vier Termine vorgesehen.
- Internetpräsenz: Auf der Internetseite der Stadt Bonn wird über das Thema
berichtet, sowie die gesetzlichen Grundlagen dargestellt
(https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-
mobilitaet/mountainbiken.php).
- Rückbau illegaler Trails und Bauwerke durch den Forstbetrieb: Im
Bonner Stadtgebiet (Flächen im Eigentum der Stadt Bonn) erfolgt der RückbauSeite 2 von 5
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durch den Forstbetrieb. Das Entfernen bestehender Trails schafft nur
kurzzeitige Abhilfe, da von den Radfahrenden schnell neue geschaffen werden.
Es stellt lediglich eine Schadensbegrenzungsmaßnahme und keine Lösung zur
Problematik dar. Zudem handelt es sich um eine mühselige und
personalintensive Arbeit.
- Machbarkeitsstudie: Im „Gutachten für die Sportentwicklung für die
Bundesstadt Bonn“ wurden bei der Vorstellung im November 2019
verschiedene Maßnahmen empfohlen. Im Kapitel 6.2.5 „Sport und Räume“
findet sich die Teilmaßnahme 5.3.11 „Die Legalisierung einer Mountainbike-,
Dirtbike- und Downhill-Strecke sollte geprüft werden.“ (S.141). Eine
Machbarkeitsstudie für eine legale Lösung am Venusberghang im Kottenforst
wurde durch das Sport- und Bäderamt zwischenzeitlich beauftragt. Bei der
Erstellung der Studie werden Akteur*innen aus der Moutainbikeszene beteiligt.
Mit ersten Ergebnissen ist im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen. Ziel ist
es, den sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen dieser Sportgruppe
nachzukommen und zum Schutz der Natur den Mountainbike-Verkehr zu
kanalisieren. Die Genehmigungsfähigkeit hängt davon ab, inwieweit eine
Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes
gegeben ist.
- Austausch mit anderen Städten und Kommunen: Es erfolgte ein
Erfahrungsaustausch mit Städten und Kommunen, die bereits legale
Möglichkeiten zur Ausübung des Sports etabliert haben oder dies
beabsichtigen (z.B. Freiburg, Aachen, Koblenz). Zukünftig ist eine Abstimmung
zur Lösungsfindung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Ahrweiler
vorgesehen.
- Gründung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (AG): Eine
Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Sport- und Bäderamtes und des Amtes
für Umwelt und Stadtgrün (Stadtwald und Untere Naturschutzbehörde) tagt in
regelmäßigen Abständen, um die ämterübergreifende Zusammenarbeit zu
stärken, Zwischenziele zu definieren und Bearbeitungsstände zu einzelnen
Vorgängen zu besprechen. Eine gemeinsame E-Mailadresse für Beschwerden
und Anregungen zu dem Thema wurde eingerichtet (mountainbiken@bonn.de).
- „Runder Tisch“ mit der Interessensgemeinschaft (IG) Mountainbike:
Zuletzt hat am 02.06.21 ein digitaler „Runder Tisch“ mit Vertretern der IG
Mountainbike, Vertretern des Deutschen Alpenvereins (DAV), einem Vertreter
des mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Planungsbüros und
Vertreter*innen der UNB, des Sport- und Bäderamtes und der Stadtförsterei
stattgefunden. Der direkte Dialog diente dem Austausch und des gegenseitigen
Verständnisses sowie der Erklärung der derzeitigen Bearbeitungsprozesse,
insb. der Machbarkeitsstudie. Das Format des „Runden Tisches“ soll weiter
fortgesetzt werden.
- Gründung einer Kooperationsgemeinschaft: Ein Zusammenschluss aus
Regionalforstamt, Biologischer Station Bonn / Rhein-Erft und Unterer
Naturschutzbehörde ergreift Maßnahmen zum Verbau illegaler Wege und Trails
mit parallellaufender Öffentlichkeitsarbeit.
- Gemeinsame Aktion mit der Interessensgemeinschaft (IG) Mountainbike:
Zukünftig ist eine gemeinsame Aktion mit der IG geplant. Hierbei sollen illegale
Trails und Bauwerke am Venusberghang zurückgebaut und Müll eingesammelt
werden.Seite 3 von 5
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Lösungsansätze:
Erfahrungsberichte machen deutlich, dass sich die Problematik im Umfeld
genehmigter Strecken ohne regelmäßige und systematische Kontrollen
verschärfen und unkontrollierbar weiterentwickeln kann. Folglich müsste die
Verwaltung bei Zulassung legaler Trails in die Lage versetzt werden, den
Mountainbike-Verkehr auf den dafür freigegebenen Strecken zu begrenzen. Die
Ausweisung legaler Strecken, der Rückbau illegaler Strecken, Aufklärung und
gelegentliche Kontrollen erzielen keine Wirkung, wenn nicht begleitend
personelle Kapazitäten geschaffen werden, um vor Ort dauerhaft Verstöße
ahnden zu können und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies kann im Sinne einer
„Naturschutzwacht“ gemäß § 69 LNatSchG NRW erfolgen.
Der Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise hat für die Arbeit in Natur und Landschaft
entsprechende „Ranger“ als Naturschutzwächter geschaffen.
Zusammenfassend handelt es sich bei der Mountainbike-Thematik um eine
dauerhafte und überregionale Herausforderung im Spannungsfeld zwischen
Sport und Naturschutz, die den generellen Erholungsdruck auf die stadtnahen,
auch naturschutzfachlich sehr wertvollen Landschaftsräume verdeutlicht.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand und den
seitens der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen. Der Bürgerantrag ist mit
der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, das formelle Verfahren nach § 24
GO NRW ist mit diesem Beschluss abgeschlossen.
Anlage/n
1 Sog. „Swing Cards“ – Informationsbroschüren, die an den Fahrradlenker
gehangen werden – begleiten die Öffentlichkeitsarbeit der Aktionstage.
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Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de