210561 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kapazitätsausweitung für den Stadtordnungsdienst für Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210561
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210561 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 30.03.2021 Bürgerantrag: Kapazitätsausweitung für den Stadtordnungsdienst für Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung stattet den Stadtordnungsdienst personell, materiell und durch Schulungen so auskömmlich aus, dass dieser Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger • an allen 7 Tagen über 24 Stunden auf Einsatzlagen mit einer Reaktionszeit eines Außendienstteams von längstens 15 Minuten ab Eingang einer Meldung reagieren und diese abarbeiten kann, • Einsatzlagen bis zu deren Auflösung, somit nachhaltig bearbeiten kann, • in die Lage versetzt wird, nicht nur zu reagieren, sondern auch präventiv tätig zu werden Einzelheiten zu Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Aufnahme des folgenden Bürgerantrags. Antragsteller: . Titel: Kapazitätsausweitung für den Stadtordnungsdienst für Bad Godesberg Antragstext: Die Verwaltung stattet den Stadtordnungsdienst personell, materiell und durch Schulungen so auskömmlich aus, dass dieser Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger • an allen 7 Tagen über 24 Stunden auf Einsatzlagen mit einer Reaktionszeit eines Außendienstteams von längstens 15 Minuten ab Eingang einer Meldung reagieren und diese abarbeiten kann, • Einsatzlagen bis zu deren Auflösung, somit nachhaltig bearbeiten kann, • in die Lage versetzt wird, nicht nur zu reagieren, sondern auch präventiv tätig zu werden. Begründung: Siehe DS 202206-03 ST. Danach ist der Stadtordnungsdienst kapazitativ zu schwach aufgestellt im Vergleich zu ähnlichen Großstädten, wie Düsseldorf, Wuppertal oder Mannheim. Derzeit ist der Ordnungsdienst auch nicht 24/7 verfügbar, was den Bürgerinnen und Bürger wenig bis keinen Schutz bietet bei der Häufung nächtlicher Ruhestörungen am Wochenende. Eine Personalverstärkung würde auch helfen, saisonale oder wochentägliche Einsatzspitzen abzufedern. Sollte es dann einmal zu einer Unterauslastung kommen, können freie Kapazitäten in Präventionsarbeit gesteckt werden, die aktuell völlig unter den Tisch fällt. Mit den besten Grüßen / Yours sincerely,Seite 2 von 2
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