210558-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichten einer "Brötchentaste" am Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße in Bonn-Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 210558-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.882 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210558-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichten einer "Brötchentaste" am Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße in Bonn-Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht ist es der Verwaltung möglich, nach einem entsprechenden Beschluss kostenloses Kurzzeitparken (15 Minuten) an thematisierter Stelle einzurichten. Jedoch wird aus verkehrsplanerischer Sicht die Einführung von „Brötchentasten“ an bewirtschafteten Parkplätzen grundsätzlich abgelehnt. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung verfolgt als primäres Ziel die Reduktion und gezielte Steuerung von innerstädtischen Kfz- Verkehren. Durch die Schaffung von kostenfreien Parkflächen wird dieses Ziel jedoch in der Regel konterkariert, da diese Stellplätze dann vermehrt angefahren werden, u.a. auch von Auswärtigen, um Parkgebühren zu umgehen. Darüber hinaus ist wissenschaftlich belegt, dass bei solchen Angeboten die zulässige Höchstparkdauer oftmals überschritten wird. Dadurch würde sich der Kontrollaufwand für den Stadtordnungsaußendienst für die mit einer „Brötchentaste“ versehenen Parkflächen deutlich erhöhen, wodurch die Kontrollen in anderen Bereichen wiederum beeinträchtigt werden. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf das Einrichten einer „Brötchentaste“ am Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße wird abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelleSeite 1 von 2 Seite 2 Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de