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210558-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichten einer "Brötchentaste" am Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße in Bonn-Endenich

Nummer
210558-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210558 Bürgerantrag: Einrichten einer "Brötchentaste" am Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße in Bonn-Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210558-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichten einer "Brötchentaste" am
Parkautomaten Parkplatz Magdalenenstraße in
Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht ist es der Verwaltung
möglich, nach einem entsprechenden Beschluss kostenloses
Kurzzeitparken (15 Minuten) an thematisierter Stelle einzurichten.
Jedoch wird aus verkehrsplanerischer Sicht die Einführung von
„Brötchentasten“ an bewirtschafteten Parkplätzen grundsätzlich
abgelehnt.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung verfolgt als primäres Ziel
die Reduktion und gezielte Steuerung von innerstädtischen Kfz-
Verkehren. Durch die Schaffung von kostenfreien Parkflächen wird
dieses Ziel jedoch in der Regel konterkariert, da diese Stellplätze dann
vermehrt angefahren werden, u.a. auch von Auswärtigen, um
Parkgebühren zu umgehen. Darüber hinaus ist wissenschaftlich belegt,
dass bei solchen Angeboten die zulässige Höchstparkdauer oftmals
überschritten wird. Dadurch würde sich der Kontrollaufwand für den
Stadtordnungsaußendienst für die mit einer „Brötchentaste“ versehenen
Parkflächen deutlich erhöhen, wodurch die Kontrollen in anderen
Bereichen wiederum beeinträchtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf das Einrichten einer „Brötchentaste“ am Parkautomaten
Parkplatz Magdalenenstraße wird abgelehnt. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelleSeite 1 von 2
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Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de