210556 · Mitteilungsvorlage
Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – Jahresbericht 2020
Kerndaten
- Nummer
- 210556
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210556 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen – Jahresbericht 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung gibt hiermit einen Überblick über die Entwicklungen in den Asylverfahren und Zuweisungen im Jahr 2020, die Unterbringung von Geflüchteten sowie Obdachlosen im Jahr 2020 sowie einen Ausblick auf das Jahr 2021. Entwicklung in den Asylverfahren und Zuweisungen Zum 28. Februar 2021 befinden sich in Bonn insgesamt 8.082 Personen, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen. Für 1.239 Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Verfahren noch nicht abgeschlossen; in vielen dieser Fälle laufen die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung des Asylantrages oder auch auf Zuerkennung einer anderen Schutzart (meist Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention statt subsidiärem Schutz). Im Jahr 2020 wurden der Stadt Bonn 265 Asylbewerber/innen nach dem Flüchtlingsaufnahme-Gesetz neu zugewiesen. Oft wurde damit ein Familienverband zusammengeführt. Mit Visum zum Familiennachzug und daran anschließender entsprechender Aufenthaltserlaubnis leben zurzeit (Februar 2021) 274 Personen in Bonn. Unterbringung von Geflüchteten sowie Obdachlosen Entwicklung der Unterbringungszahlen Die Anzahl der in den städtischen Unterkünften untergebrachten Flüchtlinge hat sich im Jahresverlauf 2020 um 192 Personen und damit um 12 % reduziert. Nach wie vor haben mittlerweile rund die Hälfte der durch die Stadt untergebrachten Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus und könnten somit eigenen Wohnraum anmieten. Dies gelingt sowohl bei Eigeninitiative als auchSeite 1 von 5 Seite 2 unter Beteiligung der Wohnungsvermittlung, des sozialen Dienstes sowie des Ehrenamtes aufgrund der in Bonn vorherrschenden Wohnungsnot nur in den allerwenigsten Fällen. Die Zahl der untergebrachten Obdachlosen in den städtischen Unterkünften hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals von 295 auf 337 um 14 % erhöht. Der steigenden Nachfrage wurde durch Umnutzung von Flüchtlingsunterkünften begegnet, so dass die Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) erfüllt werden konnte. Insgesamt wurden in städtischen Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose sowie im Haus Sebastian im Dezember 2020 1.810 Personen untergebracht. Weitere Angebote für Obdachlose, wie z.B. der Caritas oder des Bonner Vereins, sind hier nicht inbegriffen, da keine Zuweisung durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle erfolgt und somit keine statistischen Daten vorliegen. Die demografische Entwicklung mit einem zunehmenden Anteil an Personen höheren Alters bildet sich auch in der Personengruppe der Obdachlosen ab. Insofern werden zukünftig insbesondere Unterkünfte mit geeigneten Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderungen und Krankheitsbildern mit erhöhten hygienischen Anforderungen zu schaffen sein. Die Verwaltung bemüht sich daher verstärkt um barrierefreie und abgeschlossene Wohneinheiten, um diesem Bedarf begegnen zu können.Seite 2 von 5 Seite 3 Bestand an Unterkünften Im Februar wurde die größte (angemietete) Unterkunft in der Friedrich-Wöhler- Str. nach Ablauf der Baugenehmigung aufgegeben. Im weiteren Jahresverlauf wurde die Unterkunft im Alten Heerweg wegen baulicher Mängel freigezogen. Perspektivisch sollen diese Unterkünfte, ebenso wie die bereits in 2018 aufgrund erforderlicher Sanierungsmaßnahmen freigezogene Unterkunft in der Königswinterer Straße, nach einer Instandsetzung wieder für städtische Unterbringungszwecke genutzt werden. Corona-Pandemie Die Pandemie hat auch bei der Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen im Jahr 2020 zusätzliche Maßnahmen notwendig gemacht. Dazu zählen beispielsweise ein allgemeines Besuchsverbot für Externe in den Gemeinschaftsunterkünften, die Anfertigung und Ausgabe von mehrsprachigem Infomaterial sowie eine Beratung der Bewohner:innen hinsichtlich der erforderlichen Verhaltensmaßnahmen sowie diverse hygienische Maßnahmen und Nachrüstungen (Seifen- und Desinfektionsmittelspender u.a.). Umzüge von Bewohner:innen innerhalb einzelner oder zwischen den Unterkünften wurden nahezu ausgesetzt, um das hierbei erhöhte Infektionsrisiko für die Beteiligten zu vermeiden. Die Betreuung der Bewohner:innen wurde durchgehend durch persönliche Anwesenheitszeiten in den Unterkünften sichergestellt. Bisher konnte das Infektionsgeschehen in den Unterkünften gut kontrolliert werden, dass bis März 2021 in keiner Unterkunft eine vollständige Quarantänemaßnahme seitens des Gesundheitsamtes angeordnet werden musste. Positiv getestete Personen in den Gemeinschaftsunterkünften wurden (und werden) grundsätzlich in kooperierenden Hotels untergebracht, um dort die Quarantäneauflagen erfüllen und gleichzeitig das Infektionsrisiko für die anderen Bewohner:innen reduzieren zu können. Auch für Bürger:innen in Bonn, die zuhause ihre Quarantäneauflagen nicht erfüllen können (z.B. weil sie in WGs wohnen), organisiert die Fachstelle für Wohnungsnotfälle die Unterbringung in Hotels sowie den Transport dorthin in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Die Angebote von Caritas und VfG im Rahmen der sogenannten „kalten Nächte“ als niederschwelliges Notschlafangebot für Obdachlose (ohne Zuweisungen) konnten aufgrund der Hygiene- und Distanzbestimmungen im letzten Winter nicht realisiert werden. Daher hat die Verwaltung diese niederschwellige Möglichkeit in einer städtischen Unterkunft eingerichtet und angeboten. Das Angebot wurde zwischenzeitlich von rund 30 Personen gleichzeitig in Anspruch genommen. Die zusätzliche Anmietung von Hotels o.ä. war nicht erforderlich.Seite 3 von 5 Seite 4 WLAN-Versorgung in den Gemeinschaftsunterkünften Angesichts der auch durch die Pandemie verursachten (Homeschooling etc.) in den Gemeinschaftsunterkünften bestehenden erhöhten Digitalisierungsbedarfen wurde mit Unterstützung des Stadtdekanats ein Projekt mit der Deutschen Telekom, der Stadtverwaltung und den Freifunkern zur Verbesserung der WLAN-Versorgung umgesetzt. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration ist in der aktuellen Pandemielage mit Blick auf die deutlich reduzierten Präsenzbildungsangebote erschwert. Zwischenzeitlich wurden bereits bei sechs Unterkünften die Bandbreiten erhöht und durch neue Hardware auch die WLAN-Abdeckung verbessert. Die Kosten für die Anschlüsse und die Hardware am Anschlusspunkt wurden von der Verwaltung getragen. Ggf. erforderliche zusätzliche Hardware wurde von einzelnen Kirchengemeinden finanziert. Bis zum Frühjahr 2021 ist beabsichtigt, alle Unterkünfte, bei denen es technisch möglich ist und die eine entsprechende (Rest-) Nutzungsdauer haben, entsprechend nachzurüsten. Ausblick auf das Jahr 2021 Seit Februar 2021 werden mit der neuen CoronaTestVO nicht nur in den Obdachlosenunterkünften, sondern nach Beschluss des Krisenstabes auch in den Flüchtlingsunterkünften wöchentliche Schnelltests für Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen durchgeführt. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt umgehend eine Quarantäneunterbringung im Hotel sowie ein PCR-Test. Die enge Testung ist Grundvoraussetzung für die künftige Öffnung für Besucher:innen und ehrenamtliches Engagement in den Gemeinschaftsunterkünften. Nach der bereits erfolgten Aufgabe von zehn Wohnungen im Viktoriakarrée im Februar 2021 soll absehbar die interimsweise Nutzung eines der drei Häuser einer Container-Flüchtlingsunterkunft im Rheinweg für Obdachlose aufgegeben werden, sobald die Unterkunft in der Karl-Finkelnburg-Str. nach etagenweiser Renovierung wieder vollständig belegt werden kann. Im Mai wird zudem der Container-Standort im Reuterpark nach 3jähriger Nutzung planmäßig aufgegeben, weil die Baugenehmigung abgelaufen ist. Für die Container-Standorte Otto-Hahn-Str. und Rheinweg werden Duldungen des Betriebs über den 3-jährigen Genehmigungszeitraum hinaus angestrebt, da keine ausreichenden alternativen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verlängerungen der Duldungen würden die planungsrechtliche Entwicklung der beiden Standorte jedoch weder aufhalten noch behindern. Die Container-Anlage in der Siegburger Str. ist bis zum Mai 2022 genehmigt. Hier ist jedoch planungsrechtlich eine Verlängerung der Nutzung möglich. Die Verwaltung geht derzeit daher davon aus, dass hier ein Weiterbetrieb bis Ende des Jahres 2023 möglich sein wird, bis der Grundstückseigentümer NRW.Urban diese Fläche anderweitig nutzen möchte. Während die Räumung der Reuterstr. mit derzeit noch 75 Personen rein summarisch betrachtet durch Umverteilung aufgefangen werden kann, kann dieSeite 4 von 5 Seite 5 Aufgabe der Otto-Hahn-Str. (91) im November sowie die des Rheinwegs (100) im Dezember nicht ohne neue, zusätzliche Kapazitäten erfolgen. Die Sanierung der Objekte Alter Heerweg mit rund 50 Plätzen sowie Königswinterer Straße mit 25 Plätzen steht seit langem aus. Die hilfsweise Duldung von weiteren Containerstandorten entspricht nicht dem Anspruch der Verwaltung, den untergebrachten Menschen endlich Privatsphäre mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zu ermöglichen. Außerdem sind die Container für eine längerfristige Nutzung oft weder genehmigungsfähig noch ausgerüstet. Es ist daher dringend geboten, weitere Unterbringungskapazitäten, die dauerhaft verfügbar bleiben, zu akquirieren und in Betrieb zu nehmen. Die Verwaltung prüft aus diesem Grund verschiedene Herangehensweisen und Möglichkeiten und wird über den Fortgang berichten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de