210555 · Mitteilungsvorlage
Wohnraumförderung im Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 210555
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210555 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Wohnraumförderung im Jahr 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Stadt Bonn stand zu Beginn des Jahres 2020 zunächst ein Budget in Höhe von rd. 16,6 Mio. EURO für die Mietwohnungs- u. Modernisierungsförderung zur Verfügung. Unterjährig wurden durch das Ministerium für Heimat, Kommu- nales, Bau und Gleichstellung auf Antrag der Stadt weitere 4,4 Mio. EURO zu- geteilt, um die vorliegenden bewilligungsreifen Anträge bewilligen zu können. Somit konnten im vergangenen Jahr insgesamt etwas mehr als 21 Mio. EURO Fördermittel für den Wohnungsbau bewilligt werden, im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 17,6 Mio. EURO. Es wurden in diesem Rahmen Förderzusagen über 18,8 Mio. EURO für die Neuschaffung von 135 Wohneinheiten und 2,2 Mio. EURO für die Modernisierung von 41 Wohnungen erteilt. Hieraus resultie- ren nach Fertigstellung der Maßnahmen langfristige Mietpreis- und Belegungs- bindungen an insgesamt 176 Wohnungen, die dem Personenkreis der Ein- kommensgruppe A (wohnberechtigte Haushalte) zu einer Bewilligungsmiete von 6,80 €/m² zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2021 liegen bereits Anträge für 90 neue Wohneinheiten vor, die im 2. Quartal bewilligt werden können. Vor dem Hintergrund weiterer bereits an- gekündigter Anträge, der mit diversen Investoren geführten Beratungsge- spräche sowie der Auswirkungen des Bonner Baulandmodells, ist mit einer ansteigenden Bewilligungstätigkeit zu rechnen. Trotz dieser positiven Entwicklung, wird die Anzahl der neu gebauten, geförder- ten Wohnungen perspektivisch nicht den Rückgang des geförderten Woh- nungsbestandes insgesamt kompensieren können. Durch vorzeitige Darlehensrückzahlungen bzw. den planmäßigen Auslauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen verlieren deutlich mehr Wohnungen die Eigenschaft „gefördert“, als durch Neubau öffentlich geförderten Wohnraums geschaffen werden können. In Bonn gibt es derzeit nur noch rund 10.000 Wohnungen, die einer Mietpreis- bindung unterliegen und an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Dies entspricht ca. 6,3% des Wohnungsbestandes. Hält die derzeitige Entwicklung an, wird sich die Zahl bis zum Jahr 2030 mehr als halbieren. Gleichzeitig wird für Bonn bis zum Jahr 2040 ein Anstieg der Bevölkerung um ca. 12 % auf knapp 365.000 Einwohner prognostiziert und es wird demzufolge von einem jährlichen Neubaubedarf von 1520 Wohneinheiten ausgegangenSeite 1 von 2 Seite 2 (gemäß Prognosen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW und des Landesbetriebs Information u. Technik NRW). Die Zahlen zeigen, dass die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit qualitativ angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für Bonn ein drängen- des Thema bleibt und nach wie vor eine der wesentlichen Aufgaben unserer Zeit ist. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere im Segment des geför- derten Wohnraums, ist daher weiter voranzutreiben und es sind die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent anzuwenden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de