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210552-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Prüfauftrag Regenwassersammlung für öffentliche Parks

Nummer
210552-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210552 Bürgerantrag: Prüfauftrag Regenwassersammlung für öffentliche Parks

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210552-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Prüfauftrag Regenwassersammlung
für öffentliche Parks
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Thema der wassersensiblen Stadt ist wichtiger denn je. Daher strebt die
die Verwaltung an, eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, in welcher
dieses Thema erarbeitet und konkrete Maßnahmen diskutiert werden sollen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht hier grundsätzlich der Anschluss- und
Benutzungszwang gemäß Entwässerungssatzung.
Es handelt sich um bestehende Bebauung, somit kann §49 Abs. 4 LWG NRW
nicht angewendet werden, es sei denn, dass der Eigentümer des Grundstückes
einen Antrag zur Versickerung des Überschusswassers bei der Unteren
Wasserbehörde beantragt.
Auch, wenn gem. Europäischer Wasserrahmenrichtlinie die Versickerung - da
wo möglich - anzustreben ist, kann auch Wasserspeicherung u.a. über
Zisternen sinnvoll sein. Dieses Wasser kann z.B. zum Wässern von jungen
Bäumen oder für Staudenpflanzungen genutzt werden.
Jedoch ist die Wässerung von Altbäumen, welche das 15. Standjahr
überschritten haben, wenig effektiv, da die Wurzeln am Baumstamm (bei
Straßenbäumen in der Baumscheibe) bereits so groß geworden sind, dass sie
vor allem statische Funktion haben. Das Feinwurzelwerk, welches den Großteil
des Wassers aufnimmt, ist nur an den Wurzelenden zu finden. Diese befinden
sich jedoch eher an der Peripherie des Kronentraufbereiches bzw. in
entsprechenden Tiefen. Damit hier nur wenige Liter Wasser hingelangen,
wären theoretisch mehrere cbm Wasser pro Wässerungsgang notwendig.
Diese würden jedoch bereits oberflächig abfließen. Bedenkt man, dass in den
Extremperioden zwei Wässerungsgänge pro Woche üblich sind, wären somit
auch Großzisternen binnen kürzester Zeit leer, was nicht im Kosten-Nutzen-
Verhältnis stehen würde.
Da es jedoch Jungbaum- sowie Staudenpflanzungen in diesem Bereich gibt,
wird die Arbeitsgruppe bei einem positiven Beschluss prüfen, an welcher Stelle
und in welchem Umfang der Bau von Zisternen hier im Rahmen eines
Pilotprojektes sinnvoll und möglich ist und ob mit dem vorhandenen Personal
und Fahrzeugen die Förderung/Transport des gesammelten Regenwassers
umgesetzt werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise der Verwaltung ( Prüfung durch Arbeitsgruppe) und erklärt
den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO
NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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