210552-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Prüfauftrag Regenwassersammlung für öffentliche Parks
Kerndaten
- Nummer
- 210552-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210552-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Prüfauftrag Regenwassersammlung für öffentliche Parks Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Thema der wassersensiblen Stadt ist wichtiger denn je. Daher strebt die die Verwaltung an, eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, in welcher dieses Thema erarbeitet und konkrete Maßnahmen diskutiert werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung besteht hier grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Entwässerungssatzung. Es handelt sich um bestehende Bebauung, somit kann §49 Abs. 4 LWG NRW nicht angewendet werden, es sei denn, dass der Eigentümer des Grundstückes einen Antrag zur Versickerung des Überschusswassers bei der Unteren Wasserbehörde beantragt. Auch, wenn gem. Europäischer Wasserrahmenrichtlinie die Versickerung - da wo möglich - anzustreben ist, kann auch Wasserspeicherung u.a. über Zisternen sinnvoll sein. Dieses Wasser kann z.B. zum Wässern von jungen Bäumen oder für Staudenpflanzungen genutzt werden. Jedoch ist die Wässerung von Altbäumen, welche das 15. Standjahr überschritten haben, wenig effektiv, da die Wurzeln am Baumstamm (bei Straßenbäumen in der Baumscheibe) bereits so groß geworden sind, dass sie vor allem statische Funktion haben. Das Feinwurzelwerk, welches den Großteil des Wassers aufnimmt, ist nur an den Wurzelenden zu finden. Diese befinden sich jedoch eher an der Peripherie des Kronentraufbereiches bzw. in entsprechenden Tiefen. Damit hier nur wenige Liter Wasser hingelangen, wären theoretisch mehrere cbm Wasser pro Wässerungsgang notwendig. Diese würden jedoch bereits oberflächig abfließen. Bedenkt man, dass in den Extremperioden zwei Wässerungsgänge pro Woche üblich sind, wären somit auch Großzisternen binnen kürzester Zeit leer, was nicht im Kosten-Nutzen- Verhältnis stehen würde. Da es jedoch Jungbaum- sowie Staudenpflanzungen in diesem Bereich gibt, wird die Arbeitsgruppe bei einem positiven Beschluss prüfen, an welcher Stelle und in welchem Umfang der Bau von Zisternen hier im Rahmen eines Pilotprojektes sinnvoll und möglich ist und ob mit dem vorhandenen Personal und Fahrzeugen die Förderung/Transport des gesammelten Regenwassers umgesetzt werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung ( Prüfung durch Arbeitsgruppe) und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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