210550 · Beschlussvorlage
Fällung von sechs Eschen in der Karl-Legien-Str. in Bonn-Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 210550
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210550 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von sechs Eschen in der Karl-Legien-Str. in Bonn-Graurheindorf Beratungsfolge Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von sechs Eschen in der Karl-Legien-Str. in 53117 Bonn- Graurheindorf wird zugestimmt. Begründung Entlang der Karl-Legien-Straße steht zwischen Werftstraße und Kranenweg eine Baumreihe aus Eschen (Fraxinus excelsior). Für zwei bislang unbebaute Grundstücke in der Karl-Legien-Straße ist eine Bebauung vorgesehen. Die Prüfung durch Amt 63 hat ergeben, dass die beantragte Bebauung nach den baurechtlichen Bestimmungen zulässig und daher zu genehmigen ist. Vor den Baugrundstücken befinden sich insgesamt sechs städtische Straßenbäume: Baumart Baum-ID Stammumf. Kronendurchm. Beurteilung Esche 51755 133 cm 8 m befriedigend Esche 51756 179 cm 10 m ausreichend Esche 51757 173 cm 11 m befriedigend Esche 51758 158 cm 8 m befriedigend Esche 51759 158 cm 10 m befriedigend Esche 51760 163 cm 12 m mangelhaft In diesem Straßenabschnitt stehen die Bäume mit einem Abstand von ca. 6 m, was nach fachlichen Gesichtspunkten für großkronige Bäume, wie die Esche viel zu dicht ist. Die erhöht liegende Stammbasis der Bäume und die erkennbaren Belagsanhebungen lassen auf einen stark verdichteten Untergrund und somit oberflächennahe Wurzeln schließen. Der hier zu schmale Gehweg liegt nahezu vollflächig um ca. 50 cm höher als die Straße.Seite 1 von 4 Seite 2 Schon die Erschließung der Grundstücke mit Baustellenzufahrten und Zufahrten für die späteren Nutzer ist aufgrund der Höhenlage des Gehwegs mit erheblichen Eingriffen ins Wurzelwerk der Bäume verbunden. Für die Realisierung des genehmigungsfähigen Bauvorhabens sind weitere erhebliche Abgrabungen im Wurzelschutzbereich bei vier Bäumen notwendig. Diese Abgrabungen gehen bis mind. zwei Meter an den Stamm heran, sodass in den Starkwurzelbereich eingegriffen werden muss. Dies beeinträchtigt die Standsicherheit der Bäume sowie ihre Versorgung mit Wasser und Nährstoffen so stark, dass ein Erhalt nicht möglich ist. Bei zwei weiteren Bäumen ragt der Baukörper so stark in den Wurzelschutzbereich ein, dass mindestens die Hälfte der Wurzeln und Kronen auf Grund von Baugrube und notwendigem Arbeitsraum entfernt werden müsste. Damit sind auch diese Bäume aus denselben Gründen nicht zu erhalten. Da die nach den baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung der Grundstücke bei Erhalt der sechs Bäume nicht zu realisieren ist, beantragt die Verwaltung die Zustimmung zur Fällung dieser Bäume. Der Bauherr wird verpflichtet, die erforderlichen Ersatzpflanzungen nach Maßgabe der Verwaltung in der Nähe der jetzigen Baumstandorte durchzuführen. Hierzu ist jedoch zunächst die konkrete Prüfung der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Ist eine Pflanzung in der Karl- Legien-Straße selbst ganz oder teilweise nicht möglich, werden andere Standorte in der Nähe gesucht. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme für diese Pflanzungen liegt der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Straßenansicht (öffentlich) 2 Übersicht Baum ID (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de