210549-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage 210549
Kerndaten
- Nummer
- 210549-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210549-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage 210549 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vor Annahme des Antrags 210549-02 AA gibt die Verwaltung folgende zusätzliche Information. Die Erarbeitung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.1 BauGB zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, für einen Teilbereich der Fläche, die von den Straßen Konstantinstraße, Ubierstraße, Sedanstraße, von-Sandt-Ufer, Rheinstraße, An der Marienkapelle und Kapellenweg umgeben wird, ist im aktuellen Arbeitsprogramm der Verwaltung vorgesehen. (DS-Nr. 1413009) Der entsprechende Ratsbeschluss liegt seit dem 11.12.2014 vor, konnte aber aufgrund zahlreicher parallellaufender Verfahren bislang nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung informiert darüber, dass die Auswahl und Beauftragung eines externen Büros zur Durchführung der notwendigen stadträumlichen Analyse sowie Organisation der Eigentümer- und Öffentlichkeitsbeteiligung im vierten Quartal des Jahres 2021 erfolgen soll. Die Erarbeitung eines ersten Satzungsentwurfes und der dazugehörigen ausführlichen Begründung, sowie die Durchführung der Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind im ersten Halbjahr des Jahres 2022 vorgesehen, sodass nach Auswertung und Abwägung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Satzungsfassung ausgearbeitet und abgestimmt werden kann. Die Erhaltungssatzung kann somit voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 den politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW mit diesem Votum abgeschlossen. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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