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210549-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs

Nummer
210549-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210549 Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210549-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung
für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad
Godesbergs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund des Zeitziels
(30.11.2021).
Der Erhalt von historischen Ortskernen und die Bewahrung von räumlicher
Identität sind wichtige städtebauliche Ziele, die mithilfe von Satzungen zur
Erhaltung des Ortsbildes erreicht werden können. Daher ist die Erarbeitung der
Satzung für den Ortskern Rüngsdorf im Arbeitsprogramm der Verwaltung für
2022 vorgesehen.
Die Fülle von prioritären Aufgaben im Stadtbezirk Bad Godesberg (z.B.
Umsetzung ISEK, Bebauungsplanverfahren, Wettbewerb öffentlicher Raum,
etc.) lässt eine Umsetzung des Antrags im genannten Zeitraum nicht zu.
Da die Aufstellung von Satzungen abstimmungsintensiv ist und mit mindestens
einer Öffentlichkeitsbeteiligung einhergehen muss, könnte eine
Verabschiedung der Satzung Rüngsdorf, bei prioritärer Bearbeitung,
voraussichtlich in 2023 erfolgen.
Inwiefern weitere Bereiche im Stadtbezirk Bad Godesberg die
Voraussetzungen für die Erarbeitung einer Satzung zum Erhalt des Ortsbildes
erfüllen, bedarf zunächst einer eingehenden Prüfung.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Antrag wird in Bezug auf die beantragte Zeitschiene abgelehnt. Im Übrigen
schließt sich die Bezirksvertretung den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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