210549-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs
Kerndaten
- Nummer
- 210549-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210549-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erstellung einer Erhaltungssatzung für alle historischen Dorfkerne und Quartiere Bad Godesbergs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund des Zeitziels (30.11.2021). Der Erhalt von historischen Ortskernen und die Bewahrung von räumlicher Identität sind wichtige städtebauliche Ziele, die mithilfe von Satzungen zur Erhaltung des Ortsbildes erreicht werden können. Daher ist die Erarbeitung der Satzung für den Ortskern Rüngsdorf im Arbeitsprogramm der Verwaltung für 2022 vorgesehen. Die Fülle von prioritären Aufgaben im Stadtbezirk Bad Godesberg (z.B. Umsetzung ISEK, Bebauungsplanverfahren, Wettbewerb öffentlicher Raum, etc.) lässt eine Umsetzung des Antrags im genannten Zeitraum nicht zu. Da die Aufstellung von Satzungen abstimmungsintensiv ist und mit mindestens einer Öffentlichkeitsbeteiligung einhergehen muss, könnte eine Verabschiedung der Satzung Rüngsdorf, bei prioritärer Bearbeitung, voraussichtlich in 2023 erfolgen. Inwiefern weitere Bereiche im Stadtbezirk Bad Godesberg die Voraussetzungen für die Erarbeitung einer Satzung zum Erhalt des Ortsbildes erfüllen, bedarf zunächst einer eingehenden Prüfung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antrag wird in Bezug auf die beantragte Zeitschiene abgelehnt. Im Übrigen schließt sich die Bezirksvertretung den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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