210548-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Tempo 30-Zone zwischen der Ampelkreuzung Graf-Stauffenberg-Straße/Lotharstraße und der Ampelkreuzung Robert-Koch-Straße/Im Wingert
Kerndaten
- Nummer
- 210548-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210548-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Tempo 30-Zone zwischen der Ampelkreuzung Graf-Stauffenberg- Straße/Lotharstraße und der Ampelkreuzung Robert-Koch-Straße/Im Wingert Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat sich dem Anliegen des Antragstellers angenommen, dazu die Möglichkeit zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung überprüft und die Polizei angehört. Um die geltende Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung strenge Voraussetzungen vor, die für die Verwaltung maßgeblich sind. Leider ist sowohl eine streckenbezogene als auch eine zonenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aktuell nicht möglich. Die Graf-Stauffenberg-Straße / Robert-Koch-Straße ist Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Bundesstadt Bonn und ist als Vorfahrtstraße klassifiziert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen unzulässig (§ 45 Abs. 1c). Die Verwaltung hat daraufhin überprüft, ob eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Gemäß Straßenverkehrsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen angeordnet werden, wenn Untersuchungen ergeben haben, dass Unfallhäufungsstellen aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer:innen eingehalten wird. Anhaltspunkte dazu liegen nicht vor, das Unfalllagebild bildet keinen geschwindigkeitsbedingten Unfall für diesen Streckenabschnitt ab.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Lärmschutzgründen kommt nur in Betracht, wenn die auf diesem Streckenabschnitt ermittelten erforderlichen Werte gem. Lärmschutz- Richtlinien-StVO und Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen erfüllt werden. Im genannten Straßenabschnitt der Graf-Stauffenberg-Str. liegen die Fassadenpegel in der Größenordnung von 65/55 dB(A) tags/nachts, und damit unterhalb der Grenzwerte. Nur an einem Gebäude an der Kreuzung Lotharstraße werden 70/60 dB(A) überschritten. Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen der Luftverschmutzung kommt nicht in Betracht, da der Abschnitt nicht Teil des Luftreinhalteplans ist. Auch für eine Erprobungsphase kommt der Bereich nicht in Frage. Es handelt sich um typische 50er-Straßenräume, für die es momentan auch keine abstrakte Gefahrenlage gibt. Die Verwaltung kann die Montage von 3 „Tempohemmschwellen“ nicht empfehlen. Es sollte bedacht werden, dass diese Strecke auch für Rettungsfahrten zum St. Marien-Hospital und der UNI-Klinik genutzt wird. Auch ist damit zu rechnen, dass die Fahrbahnkissen zur Folge haben werden, dass Fahrzeuge vor den Hindernissen abbremsen und dahinter erneut beschleunigen. Das kann weiteren Lärm verursachen, ebenso das "Darüberfahren" so dass die Schwellen dem Ziel des Antragstellers bezüglich der Lärmverringerung entgegenstehen. Zusammenfassend regt die Verwaltung an, den Bürgerantrag nicht zu befürworten und dem Antragsteller bei entsprechender Beschlussfassung eine Antwort im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu lassen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de