210547-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ehemalige König-Fahd-Akademie: Würdige Gebetsplätze sichern
Kerndaten
- Nummer
- 210547-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210547-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Ehemalige König-Fahd-Akademie: Würdige Gebetsplätze sichern Beratungsfolge Integrationsrat 29.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Entsprechend der Beschlussfassung des Rates führt die Stadt Bonn Gespräche mit dem Ziel einer gewerblichen, schulischen oder kulturellen Nutzung der ehemaligen König-Fahd-Akademie. Eine religiöse Nutzung hat der Rat nicht vorgesehen. Die Entscheidung, welcher konkreten Nutzung das Grundstück der ehemaligen König-Fahd-Akademie letztlich zugeführt wird, trifft der Rat der Stadt Bonn. Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass die König-Fahd- Akademie eine Ergänzungsschule des Königreichs Saudi-Arabien für vorübergehend in Deutschland lebende Kinder war. In der Schule wurde ein Raum zur Verfügung gestellt, der von Schüler*innen, Lehrkräften und Mitarbeitenden als Gebetsraum genutzt werden konnte. Es handelte sich hierbei nie um eine Moschee. Für Musliminnen und Muslime, die in Gemeinschaft beten möchten, gibt es in Bonn zahlreiche Moscheen und Gebetsräume. Allein in den vergangenen zehn Jahren bauten muslimische Vereine im konstruktiven Einvernehmen mit der Stadt Bonn große, repräsentative und schöne Moscheen. Im Stadtbezirk Bad Godesberg ist derzeit eine weitere Moschee im Umbau. Hinzu kommen muslimische Gebetsstätten, die zum Teil vor Jahrzehnten eingerichtet wurden und hunderten Gläubigen Platz bieten. Auch hier handelt es sich nicht um sog. „Hinterhofmoscheen“. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die König-Fahd-Akademie aktuell aufgrund des großen Bedarfes als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt werden soll. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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