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210540-04 AA · Änderungsantrag

Errichtung eines geschützten Radstreifenrings um die Godesberger Innenstadt Antrag zur Vorlage 210540

Nummer
210540-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210540 Errichtung eines geschützten Radstreifenrings um die Godesberger Innenstadt

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Änderungsantrag
öffentlich
210540-04 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
04.10.2021 gez. Jansen
Errichtung eines geschützten Radstreifenrings um
die Godesberger Innenstadt
Antrag zur Vorlage 210540
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor Erprobung oder Planung erstellt die Verwaltung ein umfassendes
Verkehrsgutachten, welches sowohl die innerörtlichen Austauschbeziehbungen
als auch die Austauschbeziehungen von Bonn und Bad Godesberg mit dem
Umland im Umkreis von 30 Kilometern sowie die Leistungsfähigkeit des ÖPNV
in dieser Region beinhaltet.
Begründung
Bonn ist gekennzeichnet durch hohe Pendlerzahlen (141.400 Einpendler,
59.400 Auspendler, 107.800 Binnenpendler, Quelle:
https://www.pendleratlas.nrw.de/). Hinzu kommen Tagesbesucher,
Einkaufsfahrten, Handwerker- und Lieferfahrten, Entsorgung, Paketdienste
usw. Wir reden also über ein Volumen von deutlich über 616.000
Pendlerbewegungen pro Tag. Ein großer Anteil des damit verbundenen
Verkehrsaufkommens durchquert, aus dem Drachenfelser Ländchen, aus
Wachtberg, aus Meckenheim und vom oberhalb von Bad Godesberg
gelegenen Rheintal sowie von der Ahr kommend, auch das Bad Godesberger
Stadtgebiet. Der Verkehr in Bad Godesberg muss folglich im Zusammenhang
mit seinem regionalen Einzugsgebiet gedacht werden.
Der ÖPNV stellt nachweislich keine leistungsfähige Alternative dar, um das
genannte Volumen auch nur annähernd zu bewältigen. Als Beispiel sei die
Verbindung von Meckenheim, Neuer Markt zur Olof-Palme-Allee (Telekom)
genannt mit Fahrtzeiten zwischen 56 und 74 Minuten. Das gilt natürlich in
umgekehrter Richtung für alle, die nach Gelsdorf (Haribo), Meckenheim oder
Rheinbach auspendeln, zumal Gewerbegebiete grundsätzlich schlecht an den
ÖPNV angebunden sind.
Auch das Fahrrad stellt angesichts der topographischen Lage keine
ernstzunehmende Alternative dar, allenfalls für den Binnenverkehr.Seite 1 von 2
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Eine Schließung oder erschwerte Zugänglichkeit der Verbindungswege in den
Westen/zur A 61 sowie die Einengung des Verkehrs auf der Burgstraße muss
daher unbedingt faktenbasiert diskutiert und beurteilt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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