210538-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 210538
Kerndaten
- Nummer
- 210538-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Siegfriedstraße Hauptort
- Fährstraße
- Am Glückshaus
- Rüdigerstraße
- Austraße
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210538-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 210538 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zwischenstand zum Prüfauftrag Eine abschließende Prüfung der Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden. Im Folgenden werden die Zwischenergebnisse dargestellt. Der betroffene Abschnitt ist Teil einer vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute. Gemäß Beschluss zum Umgang mit den Velorouten des ADFC (DS 260409) wird dieser Abschnitt eingehender geprüft und ggf. entsprechend priorisiert. Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme 210538-02 ST beschrieben ist die Ausweisung einer zusätzlichen Parallelroute entlang des Mehlemer Rheinufers als Ergänzung im bestehenden überregionalen Beschilderungssystem nicht sinnvoll umzusetzen, da keine gesonderten Ziele ausgeschildert würden. Es ist zudem zweifelhaft, dass gerade die Zielgruppe einer Beschilderung, also vor allem ortsfremde Radfahrende, in diesem Abschnitt aufgrund einer zusätzlichen Beschilderung die überregionalen Radrouten (z.B. Eurovelo, D-Route) an diesem touristisch sehenswerten Abschnitt gegenüber des Drachenfels verlassen würden. Zu 2.: Eine Markierung des Hinweises „Gemeinsam mit Rücksicht“ (nach dem Vorbild des rechtsrheinischen Rheinradwegs; siehe Anhang) an einzelnen Standorten ist beauftragt. Zu 3.: Die unter Ziffer 3. geforderten Verkehrszählungen sind beauftragt und werden an den drei Standorten „Brücke über den Godesberger Bach, Uferweg vor dem Rheinhotel Dreesen und Uferweg in Mehlem vor dem Drachensteinpark“ unter der Einhaltung der in den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ (EVE 2012) beschriebenen Vorgaben durchgeführt. Zu 4.: Zur Prüfung einer Verbreiterung der unter 4. genannten Abschnitte des Rheinuferwegs wurden bis jetzt die vorhandenen Grundlagen auf der Fuß- und Radwegeverbindung zusammengestellt. Der Abschnitt von der Landesgrenze bis zum Weinhäuschen an der Fährstraße lässt sich aufgrund des Ausbauzustands noch einmal in mehrere Abschnitte unterteilen. Von der Landesgrenze bis ca. zum Drachensteinpark liegt der Rheinuferweg im Landschaftsschutzgebiet Kottenforst und ist zum größten TeilSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ein Fußweg mit freigegebenem Radverkehr mit einer Breite zwischen 2,0-2,5 m Der Weg liegt vollständig auf einer Liegenschaft der Bundesrepublik Deutschland unter Verwaltung der Bundeswasserstraßenverwaltung. Städtische Liegenschaften grenzen nur an ausgewählten Stellen an den Rheinuferweg an. Eine mögliche Verbreiterung müsste somit intensiv mit der Bundeswasserstraßenverwaltung abgestimmt werden. Auch im weiteren Verlauf bis zum Weinhäuschen befindet sich der Rheinuferweg auf einer Liegenschaft der Bundeswasserstraßenverwaltung. Vom Drachensteinpark bis zur Einmündung der Straße „Am Glückshaus“ sowie zwischen Siegfriedstraße und dem Grundstück der Rüdigerstraße 58 weist der gemeinsame Geh- und Radweg eine Breite von ca. 3,5-4,0 m auf. Dazwischen weitet der Weg sich auf ca. 6,0-6,5 m Breite auf. Dies geschieht auch vor dem Grundstück der Rüdigerstraße 58 auf ca. 80 m bis zur Trennung der Rad- und Fußverkehre vor der Rüdigerstraße 64/66; an dieser Stelle sogar auf eine Breite von ca. 6,8-7,2 m. Im weiteren Verlauf des John-Jay-McCloy-Ufers bis zum Weinhäuschen an der Einmündung der Fährstraße besteht eine Trennung der Rad- und Fußverkehre auf zwei separate Wegeführungen, welche durch eine Grünfläche geteilt sind. Der Fußweg ist auf diesem Abschnitt ca. 2,5 m breit und verbreitert sich vor dem Weinhäuschen auf ca. 3,5 m. Der Zweirichtungsradweg hingegen besitzt in diesem Abschnitt derzeit in weiten Teilen nur eine Breite von 1,6-2,0 m. Auch auf dem Abschnitt zwischen Weinhäuschen und Mehlemer Fähre/Austraße werden die Rad- und Fußverkehre getrennt geführt. Hier weist der Radweg eine Breite von ca. 1,8-2,0 m auf. Vor dem Rheinhotel Dreesen sind die Eigentumsverhältnisse des Rheinuferwegs zweigeteilt. Vor dem Gebäude befindet sich der Uferabschnitt in städtischem Eigentum. Der Weg vor der Außenterrasse ist wiederum in Besitz der Bundesrepublik in Form der Bundeswasserstraßenverwaltung. Der sich dort befindliche gemeinsame Geh- und Radweg weist eine Breite von ca. 4,0-5,0 m auf. Die Brücke über den Godesberger Bach am Von-Sand-Ufer befindet sich vollständig auf städtischen Flächen. Die Brücke wird von Radfahrenden und Fußgängern gemeinsam genutzt und besitzt eine Wegefläche von 4,0 m Breite. Grundsätzlich bestehen für alle Wegeflächen des Rheinuferwegs, welche auf Liegenschaften der Bundeswasserstraßenverwaltung liegen, Gestattungsverträge zur Nutzung durch die Bundesstadt Bonn. Als weitere Schritte stehen u.a. die Auswertung der unter Punkt 3. genannten Verkehrszahlen sowie die Erarbeitung von naturschutz- und umweltrechtlichen Grundlagen im Rahmen der oben genannten Prüfung des Veloroutenausbaus an. Zu 5.: Aktuell bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten für die genannten Maßnahmen, über die ein Antrag auf Finanzierung gestellt werden könnte: • FöRi-Nah (Förderrichtlinien Nahmobilität) (MUNV NRW; bis 31.12.2028) • Nachhaltige Städtische Mobilität für alle (MUNV NRW; bis 31.12.2027) • Sonderprogramm „Stadt und Land“ (BMV; bis 31.12.2028) • Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz: 4.2.5 Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität; 4.2.5 D) Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur (BMWE; bis 31.12.2027)Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aus Sicht der Verwaltung sind die Punkte 1 und 2 damit erledigt; zu den Punkten 3, 4 und 5 wird es eine weitere Stellungnahme geben, sobald die Verkehrszahlen ausgewertet wurden und die Priorisierung im Rahmen des eingangs genannten Beschlusses stattgefunden hat. Aufgrund ihrer räumlichen und inhaltlichen Deckungsgleichheit schlägt die Verwaltung vor, die drei Prüfaufträge DS 210538, DS 231678 und DS 241513 zukünftig gemeinsam zu behandeln. Anlage/n 1 Gemeinsam mit Rücksicht Beispiel (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de