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210538-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 210538

Nummer
210538-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Siegfriedstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Fährstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Am Glückshaus Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Austraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 186,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210538 Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich der Mehlemer Uferpromenade

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210538-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses
210538
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zwischenstand zum Prüfauftrag
Eine abschließende Prüfung der Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden. Im
Folgenden werden die Zwischenergebnisse dargestellt. Der betroffene
Abschnitt ist Teil einer vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute. Gemäß
Beschluss zum Umgang mit den Velorouten des ADFC (DS 260409) wird
dieser Abschnitt eingehender geprüft und ggf. entsprechend priorisiert.
Zu 1.: Wie bereits in der Stellungnahme 210538-02 ST beschrieben ist die
Ausweisung einer zusätzlichen Parallelroute entlang des Mehlemer Rheinufers
als Ergänzung im bestehenden überregionalen Beschilderungssystem nicht
sinnvoll umzusetzen, da keine gesonderten Ziele ausgeschildert würden. Es ist
zudem zweifelhaft, dass gerade die Zielgruppe einer Beschilderung, also vor
allem ortsfremde Radfahrende, in diesem Abschnitt aufgrund einer zusätzlichen
Beschilderung die überregionalen Radrouten (z.B. Eurovelo, D-Route) an
diesem touristisch sehenswerten Abschnitt gegenüber des Drachenfels
verlassen würden.
Zu 2.: Eine Markierung des Hinweises „Gemeinsam mit Rücksicht“ (nach dem
Vorbild des rechtsrheinischen Rheinradwegs; siehe Anhang) an einzelnen
Standorten ist beauftragt.
Zu 3.: Die unter Ziffer 3. geforderten Verkehrszählungen sind beauftragt und
werden an den drei Standorten „Brücke über den Godesberger Bach, Uferweg
vor dem Rheinhotel Dreesen und Uferweg in Mehlem vor dem
Drachensteinpark“ unter der Einhaltung der in den „Empfehlungen für
Verkehrserhebungen“ (EVE 2012) beschriebenen Vorgaben durchgeführt.
Zu 4.:
Zur Prüfung einer Verbreiterung der unter 4. genannten Abschnitte des
Rheinuferwegs wurden bis jetzt die vorhandenen Grundlagen auf der Fuß- und
Radwegeverbindung zusammengestellt.
Der Abschnitt von der Landesgrenze bis zum Weinhäuschen an der Fährstraße
lässt sich aufgrund des Ausbauzustands noch einmal in mehrere Abschnitte
unterteilen. Von der Landesgrenze bis ca. zum Drachensteinpark liegt der
Rheinuferweg im Landschaftsschutzgebiet Kottenforst und ist zum größten TeilSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ein Fußweg mit freigegebenem Radverkehr mit einer Breite zwischen 2,0-2,5 m
Der Weg liegt vollständig auf einer Liegenschaft der Bundesrepublik
Deutschland unter Verwaltung der Bundeswasserstraßenverwaltung.
Städtische Liegenschaften grenzen nur an ausgewählten Stellen an den
Rheinuferweg an. Eine mögliche Verbreiterung müsste somit intensiv mit der
Bundeswasserstraßenverwaltung abgestimmt werden.
Auch im weiteren Verlauf bis zum Weinhäuschen befindet sich der
Rheinuferweg auf einer Liegenschaft der Bundeswasserstraßenverwaltung.
Vom Drachensteinpark bis zur Einmündung der Straße „Am Glückshaus“ sowie
zwischen Siegfriedstraße und dem Grundstück der Rüdigerstraße 58 weist der
gemeinsame Geh- und Radweg eine Breite von ca. 3,5-4,0 m auf. Dazwischen
weitet der Weg sich auf ca. 6,0-6,5 m Breite auf. Dies geschieht auch vor dem
Grundstück der Rüdigerstraße 58 auf ca. 80 m bis zur Trennung der Rad- und
Fußverkehre vor der Rüdigerstraße 64/66; an dieser Stelle sogar auf eine
Breite von ca. 6,8-7,2 m.
Im weiteren Verlauf des John-Jay-McCloy-Ufers bis zum Weinhäuschen an der
Einmündung der Fährstraße besteht eine Trennung der Rad- und Fußverkehre
auf zwei separate Wegeführungen, welche durch eine Grünfläche geteilt sind.
Der Fußweg ist auf diesem Abschnitt ca. 2,5 m breit und verbreitert sich vor
dem Weinhäuschen auf ca. 3,5 m. Der Zweirichtungsradweg hingegen besitzt
in diesem Abschnitt derzeit in weiten Teilen nur eine Breite von 1,6-2,0 m. Auch
auf dem Abschnitt zwischen Weinhäuschen und Mehlemer Fähre/Austraße
werden die Rad- und Fußverkehre getrennt geführt. Hier weist der Radweg
eine Breite von ca. 1,8-2,0 m auf.
Vor dem Rheinhotel Dreesen sind die Eigentumsverhältnisse des
Rheinuferwegs zweigeteilt. Vor dem Gebäude befindet sich der Uferabschnitt in
städtischem Eigentum. Der Weg vor der Außenterrasse ist wiederum in Besitz
der Bundesrepublik in Form der Bundeswasserstraßenverwaltung. Der sich dort
befindliche gemeinsame Geh- und Radweg weist eine Breite von ca. 4,0-5,0 m
auf.
Die Brücke über den Godesberger Bach am Von-Sand-Ufer befindet sich
vollständig auf städtischen Flächen. Die Brücke wird von Radfahrenden und
Fußgängern gemeinsam genutzt und besitzt eine Wegefläche von 4,0 m Breite.
Grundsätzlich bestehen für alle Wegeflächen des Rheinuferwegs, welche auf
Liegenschaften der Bundeswasserstraßenverwaltung liegen,
Gestattungsverträge zur Nutzung durch die Bundesstadt Bonn.
Als weitere Schritte stehen u.a. die Auswertung der unter Punkt 3. genannten
Verkehrszahlen sowie die Erarbeitung von naturschutz- und umweltrechtlichen
Grundlagen im Rahmen der oben genannten Prüfung des Veloroutenausbaus
an.
Zu 5.:
Aktuell bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten für die genannten
Maßnahmen, über die ein Antrag auf Finanzierung gestellt werden könnte:
• FöRi-Nah (Förderrichtlinien Nahmobilität) (MUNV NRW; bis 31.12.2028)
• Nachhaltige Städtische Mobilität für alle (MUNV NRW; bis 31.12.2027)
• Sonderprogramm „Stadt und Land“ (BMV; bis 31.12.2028)
• Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz: 4.2.5
Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität; 4.2.5 D)
Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
(BMWE; bis 31.12.2027)Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aus Sicht der Verwaltung sind die Punkte 1 und 2 damit erledigt; zu den
Punkten 3, 4 und 5 wird es eine weitere Stellungnahme geben, sobald die
Verkehrszahlen ausgewertet wurden und die Priorisierung im Rahmen des
eingangs genannten Beschlusses stattgefunden hat.
Aufgrund ihrer räumlichen und inhaltlichen Deckungsgleichheit schlägt die
Verwaltung vor, die drei Prüfaufträge DS 210538, DS 231678 und DS 241513
zukünftig gemeinsam zu behandeln.
Anlage/n
1 Gemeinsam mit Rücksicht Beispiel (öffentlich)Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de