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210538-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich der Mehlemer Uferpromenade

Nummer
210538-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210538 Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich der Mehlemer Uferpromenade

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210538-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich
der Mehlemer Uferpromenade
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Antrag DS-Nr. 210538 (SPD)
Die Verwaltung teilt die vom Antragsteller geschilderte Auffassung, dass
die Wege am Mehlemer Rheinufer den heutigen Ansprüchen und dem
Radverkehrsaufkommen nicht genügen und kann den Wunsch nach
einer Entspannung der Situation nachvollziehen.
Die vom Antragsteller gewünschte Beschilderung einer Parallelroute ist
allerdings nicht sinnvoll umzusetzen. Die Radwegweisung weist Routen
des Radroutennetz NRW sowie überregionale und auch internationale
Fahrradrouten aus. Kernelement dieser Beschilderung ist, dass das
nächste Ziel und eine km-Entfernung angegeben werden. Diese
Beschilderung lässt es nicht zu Umwege außerhalb des Netzes
anzuzeigen.
Ein Teil der beschriebenen Ausweichstrecke sind bereits beschlossene
Fahrradstraßen, die in Kürze beschildert und markiert werden. Sie sind
für ortskundige Radfahrende eine gute Alternative zum Mehlemer
Rheinufer mit seinen schmalen Wegen. Für die im Antrag genannten
Langstreckenfahrende und Tourist*innen stellen sie hingegen keine
interessante Option dar. Gerade die im Antrag erwähnten
„Langstreckenfahrende“ bzw. Radreisende werden keine Parallelstrecke
zu der am Rhein wählen. Der beschriebene Abschnitt ist Teil von drei
Eurovelorouten, zwei D-Routen des Nationalen Radverkehrsnetzes, des
Radweges der Deutschen Einheit, sowie des Erlebniswegs
Rheinschiene und der Wasserburgenroute der RadRegionRheinland.
Menschen wählen diese Strecke, um explizit am Rhein entlang zu
fahren. Gerade der im Antrag genannte Abschnitt ermöglicht den
Ausblick auf den Drachenfels und Schloss Drachenburg. Kein Tourist
würde ausgerechnet davor abbiegen, um statt am Rheinufer durch ein
Bonner Wohngebiet zu fahren.
Zudem würde eine Wegweisung wie im Antrag vorgeschlagen, dieSeite 1 von 3
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Radfahrenden bis an die Stadt- und gleichzeitig Bundeslandgrenze
führen und dort – außerhalb des Radroutennetzes – einfach enden. Auf
eine Beschilderung von diesem Punkt, zurück auf das bestehende
Radroutennetz hätte die Stadt Bonn keinen Einfluss, weil dieser Bereich,
wie geschildert, jenseits der Bundeslandgrenze liegt. Ortsunkundige
würden so abseits der Route sich selbst überlassen werden.
Zu den im Änderungsantrag 210538-01 AA (FDP) geforderten Punkten:
Zu 1) Es gibt dort eine fest installierte Dauerzählstelle für Radverkehr.
Die Zählstelle zählt rund um die Uhr alle Radfahrenden, die diese
passieren. Die Zähldaten sind öffentlich im Internet einsehbar.
Die im Änderungsantrag geforderten zusätzlichen Zählungen (an
diversen weiteren Stellen inkl. Fußgänger*innen etc.) können aus
personellen Gründen nicht geleistet werden.
zu 2) und 3) Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich das Ziel
besserer und breiterer Radwege in den beschriebenen Abschnitten.
Hierfür werden bauliche Veränderungen erforderlich sein.
Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Ressourcen bauliche Maßnahmen und die Inanspruchnahme von
Fördermitteln prüfen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hier Abstimmungen mit
der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich werden.
Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine
Verbreiterung der Wege in den Abschnitten voraussichtlich Bäume
entfernt werden müssten. Durch Lage im Landschaftsschutzgebiet
"Rheinufer" wäre voraussichtlich insbesondere auch ein
naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren mit Beteiligung des
Naturschutzbeirates erforderlich.
---
Die Verwaltung schlägt vor den ursprünglichen Antrag abzulehnen
und regt stattdessen an, die Wege am Mehlemer Rheinufer
mittelfristig zu verbreitern.
---
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für - über
die für die Bezirksvertretung beantragten Prüfaufträge hinausgehende –
konkrete Beschlussfassungen zur Verkehrsführung der Radwege am
Rheinufer im Bereich Mehlem beim Rat (nach Vorberatung im
Fachausschuss) liegt, da es sich um eine Radverkehrsverbindung
handelt, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Denn der gesamtstädtische Verkehrsentwicklungsplan führt diese
Verbindung in der höchsten Kategorie und wie beschrieben ist sie Teil
von europäisch und national bedeutsamen Radrouten.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de