210538-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich der Mehlemer Uferpromenade
Kerndaten
- Nummer
- 210538-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210538-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Routen für den Radverkehr im Bereich der Mehlemer Uferpromenade Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Antrag DS-Nr. 210538 (SPD) Die Verwaltung teilt die vom Antragsteller geschilderte Auffassung, dass die Wege am Mehlemer Rheinufer den heutigen Ansprüchen und dem Radverkehrsaufkommen nicht genügen und kann den Wunsch nach einer Entspannung der Situation nachvollziehen. Die vom Antragsteller gewünschte Beschilderung einer Parallelroute ist allerdings nicht sinnvoll umzusetzen. Die Radwegweisung weist Routen des Radroutennetz NRW sowie überregionale und auch internationale Fahrradrouten aus. Kernelement dieser Beschilderung ist, dass das nächste Ziel und eine km-Entfernung angegeben werden. Diese Beschilderung lässt es nicht zu Umwege außerhalb des Netzes anzuzeigen. Ein Teil der beschriebenen Ausweichstrecke sind bereits beschlossene Fahrradstraßen, die in Kürze beschildert und markiert werden. Sie sind für ortskundige Radfahrende eine gute Alternative zum Mehlemer Rheinufer mit seinen schmalen Wegen. Für die im Antrag genannten Langstreckenfahrende und Tourist*innen stellen sie hingegen keine interessante Option dar. Gerade die im Antrag erwähnten „Langstreckenfahrende“ bzw. Radreisende werden keine Parallelstrecke zu der am Rhein wählen. Der beschriebene Abschnitt ist Teil von drei Eurovelorouten, zwei D-Routen des Nationalen Radverkehrsnetzes, des Radweges der Deutschen Einheit, sowie des Erlebniswegs Rheinschiene und der Wasserburgenroute der RadRegionRheinland. Menschen wählen diese Strecke, um explizit am Rhein entlang zu fahren. Gerade der im Antrag genannte Abschnitt ermöglicht den Ausblick auf den Drachenfels und Schloss Drachenburg. Kein Tourist würde ausgerechnet davor abbiegen, um statt am Rheinufer durch ein Bonner Wohngebiet zu fahren. Zudem würde eine Wegweisung wie im Antrag vorgeschlagen, dieSeite 1 von 3 Seite 2 Radfahrenden bis an die Stadt- und gleichzeitig Bundeslandgrenze führen und dort – außerhalb des Radroutennetzes – einfach enden. Auf eine Beschilderung von diesem Punkt, zurück auf das bestehende Radroutennetz hätte die Stadt Bonn keinen Einfluss, weil dieser Bereich, wie geschildert, jenseits der Bundeslandgrenze liegt. Ortsunkundige würden so abseits der Route sich selbst überlassen werden. Zu den im Änderungsantrag 210538-01 AA (FDP) geforderten Punkten: Zu 1) Es gibt dort eine fest installierte Dauerzählstelle für Radverkehr. Die Zählstelle zählt rund um die Uhr alle Radfahrenden, die diese passieren. Die Zähldaten sind öffentlich im Internet einsehbar. Die im Änderungsantrag geforderten zusätzlichen Zählungen (an diversen weiteren Stellen inkl. Fußgänger*innen etc.) können aus personellen Gründen nicht geleistet werden. zu 2) und 3) Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich das Ziel besserer und breiterer Radwege in den beschriebenen Abschnitten. Hierfür werden bauliche Veränderungen erforderlich sein. Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bauliche Maßnahmen und die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüfen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hier Abstimmungen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich werden. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine Verbreiterung der Wege in den Abschnitten voraussichtlich Bäume entfernt werden müssten. Durch Lage im Landschaftsschutzgebiet "Rheinufer" wäre voraussichtlich insbesondere auch ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren mit Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. --- Die Verwaltung schlägt vor den ursprünglichen Antrag abzulehnen und regt stattdessen an, die Wege am Mehlemer Rheinufer mittelfristig zu verbreitern. --- Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für - über die für die Bezirksvertretung beantragten Prüfaufträge hinausgehende – konkrete Beschlussfassungen zur Verkehrsführung der Radwege am Rheinufer im Bereich Mehlem beim Rat (nach Vorberatung im Fachausschuss) liegt, da es sich um eine Radverkehrsverbindung handelt, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Denn der gesamtstädtische Verkehrsentwicklungsplan führt diese Verbindung in der höchsten Kategorie und wie beschrieben ist sie Teil von europäisch und national bedeutsamen Radrouten.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de