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210537-03 · Beschlussvorlage

Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

Nummer
210537-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210537 Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

Untergeordnet

  1. 210537-04 AA Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Antrag zur Vorlage 210537-03

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Beschlussvorlage
öffentlich
210537-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzung zum Grundsatzbeschluss
Innenentwicklung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung ein Innenentwicklungskonzept
für den Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Der Ausschuss für Wohnen, Planung
und Bauen soll eingebunden werden. Das Konzept soll spätestens zur Sitzung
der Bezirksvertretung Beuel 19. Oktober 2022 vorliegen. In der
Bezirksvertretung Beuel soll ein Zwischenbericht über die eingeleiteten
Schritte abgegeben werden. Sofern für die Aufgabenerledigung externe
Ressourcen in Anspruch genommen werden müssen, wird die Verwaltung
gebeten, schnellstmöglich eine Kostenschätzung vorzulegen. Im Rahmen des
Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1. Überschlägige Abschätzung des künftigen saldierten Bedarfs
zusätzlicher Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche
Einrichtungen (auf Grundlage bestehender Prognosen).
2. Überschlägige Abschätzung der bestehenden
Geschossflächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und öffentliche
Einrichtungen bei bestehendem Planungsrecht (Schließung von
Baulücken, Aufstockung etc.).
3. Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung
geeigneter Gebiete, für die entsprechendes Planungsrecht erst
geschaffen werden muss, mit dem Ziel, Gebiete in einem Umfang zu
identifizieren, der ausreicht, um den durch bestehende
Flächenpotentiale noch nicht abgedeckten Bedarf zu befriedigen
(Ermöglichen weiterer Aufstockung, Wechsel der Bauweise von offen zu
geschlossen etc.), mit Fokus auf Gebieten entlang der Achsen des
Umweltverbundes.
4. Übersicht zukünftig möglicher und bereits verfolgter Ansätze zur
Aktivierung bestehender Flächenpotentiale (aktive Ansprache der
Flächen- und Gebäudeeigentümer*innen, Baugebote etc.).
5. Knappe Diskussion möglicher Ansätze, um im Zuge der
Innenentwicklung eine ausreichende Versorgung mit bezahlbaremSeite 1 von 3
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Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells sicherzustellen
(insbesondere sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
nach § 9 Abs. 2d BauGB, sobald die bundesrechtlichen
Voraussetzungen hierfür vorliegen).
6. Knappe Diskussion rechtlicher Möglichkeiten, die Begrünung von
Fassaden, Dächern und Freiflächen festzuschreiben (z.B.
Textbebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift).
Begründung
Der o.g. Beschlussvorschlag geht zurück auf den dritten Abschnitt eines
mehrteiligen Beschlusses der BV Beuel vom 06.10.2021, dem der Antrag DS-
Nr. 210537-02 AA zugrunde lag. Dieser Antrag modifizierte den zunächst
eingebrachten Antrag DS-Nr. 210537, zu dem die Verwaltung im Rahmen ihrer
Stellungnahme über die bereits erfolgten Innenentwicklungsaktivitäten
umfänglich berichtet hatte (vgl. DS-Nr. 210537-01 ST).
Aufgrund des Zeitablaufs wurde im Beschlussvorschlag die Terminsetzung für
einen Zwischenbericht an die BV Beuel gestrichen.
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass die Verwaltung bei Annahme des
Antrags einen Vorschlag zu Inhalten und Vorgehensweise des neu im BauGB
verankerten Instruments des Innenentwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk
Beuel erarbeiten wird. Wesentlich wird es dabei sein, geeignete Bezugsräume
zu definieren. Der Antragstext legt nahe, dass ein Konzept für den gesamten
Stadtbezirk erarbeitet werden soll. Notwendigerweise müssten die darin
enthaltenen Aussagen sehr allgemein gehalten sein und eher den Charakter
von Planungsgrundsätzen oder –prinzipien haben. Eine denkbare Alternative
wäre die Erarbeitung von Innenentwicklungskonzepten für Teilbereiche des
Stadtbezirks, die dann detailliertere Aussagen enthalten könnten. Die
Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Vorschlag zu Bezugsräumen
und Inhalten eines Innenentwicklungskonzeptes / mehrerer
Innenentwicklungskonzepte, aufbauend auf bereits erarbeiteten Ansätzen, nach
der Sommerpause 2022 vorzulegen.
Die ersten Teile des o.g. Beschlusses der BV, die nicht einer Bestätigung durch
den Hauptausschuss bedürfen, lauten wie folgt:
I. „Die Bezirksvertretung Beuel fasst den Grundsatzbeschluss, bei der
Entscheidung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB folgende Aspekte künftig besonders zu
berücksichtigen:
1. Die Bezirksvertretung Beuel sieht in der Sicherstellung einer
ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit
Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen eine
zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dazu zählen insbesondere
Flächen für bezahlbaren Wohnraum entsprechend des Bonner
Baulandmodells.
2. Zugleich hält es die Bezirksvertretung Beuel mit Blick auf die
ökologische (insbesondere klimatische) Ausgleichsfunktion und die
Naherholungsfunktion des Außenbereichs für geboten, diesen zu
erhalten und vor Bebauung zu schützen und lehnt eine AusweisungSeite 2 von 3
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neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich ab.
3. Die Bezirksvertretung Beuel bekennt sich vor diesem Hintergrund
zum Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung, die eine bauliche
Nachverdichtung des Innenbereichs mit dessen Aufwertung und
stärkeren Durchgrünung sowie einer klimagerechten Optimierung
des Mobilitätsangebots verbindet. Damit verbunden ist auch
eine Berücksichtigung des Prinzips der Schwammstadt.
4. Die Bezirksvertretung hält es aus ökologischen (insbesondere
klimatischen) und stadtgestalterischen Gründen für geboten, die
stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und
Freiflächen und den Erhalt bestehender Grünflächen zu forcieren.
II. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der
vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt.“
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de