210537-02 AA · Änderungsantrag
Grüne/SPD-ÄA: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Antrag zur Vorlage 210537
Kerndaten
- Nummer
- 210537-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210537-02 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Dr. Jan Stielike SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 29.09.2021 gez. Mohn Grüne/SPD-ÄA: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Antrag zur Vorlage 210537 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Änderungen/Ergänzungen werden wie folgt übernommen: I. Die Bezirksvertretung Beuel fasst folgenden Grundsatzbeschluss, bei der Entscheidung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB folgende Aspekte künftig besonders zu berücksichtigen: 1. [unverändert] 2. [...] und lehnt eine Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich ab. 3. [...] klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebots verbindet. Damit verbunden ist auch eine Berücksichtigung des Prinzips der Schwammstadt. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt. 4. [unverändert] II. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung eine Übersicht aller anderslautender Beschlüsse, die Gebiete im Außenbereich betreffen, für die noch keine Planreife vorliegt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 25. August 2021 zu erstellen. III. Die Bezirksvertretung Beuel schlägt dem Hauptausschuss vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein Innenentwicklungskonzept für den Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen soll eingebunden werden. Das Konzept ist soll spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 08. Dezember 2021 19. Oktober 2022 vorliegen vorzulegen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 06. Oktober 08. Dezember 2021 ist soll ein ZwischenberichtSeite 1 von 2 Seite 2 über die eingeleiteten Schritte abzugeben abgegeben werden. Sofern für die Aufgabenerledigung externe Ressourcen in Anspruch genommen werden müssen, wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich eine Kostenschätzung vorzulegen. Im Rahmen des Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. bis 6. [unverändert] Begründung Laut § 7 Abs. 2 lit. b der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn entscheiden die Bezirksvertretungen über Inhalt und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Änderung stellt klar, dass sich der Grundsatzbeschluss allein auf diese Entscheidung bezieht. Der Grundsatzbeschluss hat keine Auswirkungen auf den Wohnpark II, da die Bezirksvertretung Beuel hier bereits am 31. August 2010 entschieden hat, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Drucksache 1012491). Darüber hinaus wird der Gedanke der Schwammstadt nunmehr ausdrücklich benannt. Die Fristen für die Erstellung des Innenentwicklungskonzepts werden an den Zeitablauf angepasst. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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