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210537-02 AA · Änderungsantrag

Grüne/SPD-ÄA: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Antrag zur Vorlage 210537

Nummer
210537-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210537 Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

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Änderungsantrag
öffentlich
210537-02 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Dr. Jan Stielike
SPD Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
Achim Joest
29.09.2021 gez. Mohn
Grüne/SPD-ÄA: Ergänzung zum
Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
Antrag zur Vorlage 210537
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Änderungen/Ergänzungen werden wie folgt übernommen:
I. Die Bezirksvertretung Beuel fasst folgenden Grundsatzbeschluss, bei
der Entscheidung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB folgende Aspekte künftig besonders zu berücksichtigen:
1. [unverändert]
2. [...] und lehnt eine Ausweisung neuer Baugebiete im
Außenbereich grundsätzlich ab.
3. [...] klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebots
verbindet. Damit verbunden ist auch eine Berücksichtigung des
Prinzips der Schwammstadt. Bestehende Aktivitäten
der Verwaltung zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotentiale
werden nachdrücklich begrüßt.
4. [unverändert]
II. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der
vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt. Die
Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung eine Übersicht aller
anderslautender Beschlüsse, die Gebiete im Außenbereich betreffen, für
die noch keine Planreife vorliegt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung
Beuel am 25. August 2021 zu erstellen.
III. Die Bezirksvertretung Beuel schlägt dem Hauptausschuss vor, die
Verwaltung zu beauftragen, ein Innenentwicklungskonzept für den
Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Der Ausschuss für Wohnen, Planung
und Bauen soll eingebunden werden. Das Konzept ist soll spätestens
zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 08. Dezember 2021 19.
Oktober 2022 vorliegen vorzulegen. In der Sitzung der Bezirksvertretung
Beuel am 06. Oktober 08. Dezember 2021 ist soll ein ZwischenberichtSeite 1 von 2
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über die eingeleiteten Schritte abzugeben abgegeben werden. Sofern für
die Aufgabenerledigung externe Ressourcen in Anspruch genommen
werden müssen, wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich eine
Kostenschätzung vorzulegen. Im Rahmen des Konzeptes sollen
insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1. bis 6. [unverändert]
Begründung
Laut § 7 Abs. 2 lit. b der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn entscheiden die
Bezirksvertretungen über Inhalt und Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen. Die
Änderung stellt klar, dass sich der Grundsatzbeschluss allein auf
diese Entscheidung bezieht. Der Grundsatzbeschluss hat keine Auswirkungen
auf den Wohnpark II, da die Bezirksvertretung Beuel hier bereits am 31. August
2010 entschieden hat, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen
(Drucksache 1012491).
Darüber hinaus wird der Gedanke der Schwammstadt nunmehr ausdrücklich
benannt. Die Fristen für die Erstellung des Innenentwicklungskonzepts werden
an den Zeitablauf angepasst.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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