210534 · Große Anfrage
Leerstand stoppen & Wohnraum fördern
Kerndaten
- Nummer
- 210534
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 210534 Fragesteller/in: Moussa Acharki, Jakob Hackenberg (DiverCityBonn) Leerstand stoppen & Wohnraum fördern Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme Fragestellung I Wirksamkeit der Zweckentfremdungssatzung gegen Leerstand 1. Ist die Zweckentfremdungssatzung aus der Sicht der Stadtverwaltung ein nützliches Instrument, um gegen Leerstand auf dem Immobilienmarkt vorzugehen? Welche Verschärfungen wären sinnvoll? 2. Wie häufig wurde Leerstand von Wohnraum seit Einführung der Zweckentfremdungssatzung auf deren Grundlage geprüft? In welchen Jahren fand eine entsprechende Prüfung statt? 3. Wie viele Verstöße gegen die Satzung lagen in den letzten Jahren vor? Wie häufig betraf dies leerstehenden Wohnraum? 4. Welche anderen rechtlichen Instrumente stehen zur Verfügung um langfristigen Leerstand von Wohnraum zu vermeiden? Inwiefern werden diese strategisch genutzt? II Kommunale Maßnahmen gegen Leerstand: Beispiel Franzstraße 6 und 8 5. Was hat die Prüfung der Stadtverwaltung seit der letzten Stellungnahme vom 05.02. auf die Große Anfrage vom 26.11.2019 hinsichtlich der Abwägung von Totalabriss und Denkmalschutz ergeben? Wann stehen die Gebäude Franzstraße 6 und 8 dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung? 6. Die Zweckentfremdungssatzung besagt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, „wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht“. Mit Hinweis auf den Leitfaden zum Wohnaufsichtsgesetz (WAG) wird in der Stellungnahme verdeutlicht, dass „keine Wohnnutzung vom Verfügungsberechtigten bezweckt ist“. Wodurch wurde die Erkenntnis gewonnen, dass keine Wohnnutzung vom Verfügungsberechtigten bezweckt wird? Durch den jahrzehntelangen Leerstand? Was wird vom Verfügungsberechtigten bezweckt? 7. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die seit den 1990er Jahren beginnende Verwahrlosung und die fehlenden notwendigen Erhaltungsmaßnahmen (s. 2.4. Verwahrlosung) zu verhindern? Wurde der Eigentümer auf die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen mit Fristsetzung und unter Androhung von Zwangsgeld hingewiesen? Falls keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? III Weiterer leerstehender Wohnraum im Stadtgebiet Bonn 8. Seit wie vielen Jahren steht das Gebäude in der Breite Straße 37 bereits leer? 9. Welche Maßnahmen und Instrumente wurden hier zur Wiederbelebung des Wohnraums genutzt? Was ist in Planung?Seite 1 von 5 Seite 2 10. Wie viele Wohngebäude gibt es aktuell im Bonner Stadtgebiet, die bereits länger als 3 Monate leer stehen? Von welcher Wohnfläche ist hierbei auszugehen? Begründung Die Anfrage dient der weiteren Informationsgewinnung über kommunale Maßnahmen zur Vermeidung von leerstehendem Wohnraum. Der in Bonn zur Verfügung stehende Wohnraum ist für alle Bevölkerungsgruppen knapp. Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verschärft besonders für MigrantInnen die bereits geringen Chancen, geeigneten Wohnraum zu finden. Viele Geflüchtete müssen weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften und Containeranlagen leben, da sie auf dem Bonner Wohnungsmarkt keine freien Wohnungen finden und bedingt durch die Wohnsitzauflage sogar auf den Wohnraum in Bonn angewiesen sind („Von den 1.516 untergebrachten Geflüchteten haben bereits 758 Personen (…) eine Aufenthaltserlaubnis und damit die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu beziehen.“; Stellungnahme vom 12.05.2020). Der mangelnde Wohnraum stellt daher ein besonderes Problem dar. Die Stellungnahme der Verwaltung hinterlässt das Gefühl der Machtlosigkeit bei Leerstand, obwohl Spekulationen auf dem Immobilienmarkt und ein damit einhergehender einkalkulierter langfristiger Leerstand die Situation zunehmend verschärfen werden. Unklar ist dem Fragesteller, wie die folgenden Empfehlungen aus dem Leitfaden vom Wohnungsaufsichtsgesetz aktiv genutzt werden, um die vorhandene Machtlosigkeit zu beheben: - „1.1.Zielsetzung des Gesetzes Die Regelungen ermächtigen die Wohnungsaufsichtsämter, vom Eigentümer zur Behebung erheblicher Mängel Maßnahmen zu verlangen, die ein gewissenhafter Eigentümer in Kenntnis der von seinem Eigentum ausgehenden Missstände selbst ergreifen würde, um (…) sein Eigentum zu erhalten.“ - „1.2.Aufgabe der Wohnungsaufsicht Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken und die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit von Wohnraum zu gewährleisten (vgl. § 24).“ - „2.2.Sonderfall: Leerstehender Wohnraum Beim Leerstand hatte sich die Ansicht verbreitet, dass kein wohnungsaufsichtsrechtliches Handeln erforderlich sei, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt ist. Diese Auffassung ist so nicht richtig.“ Die Fragesteller bitten im Sinne der besseren Verständlichkeit um eine chronologische und einzelne Beantwortung der aufgeführten Fragen und um eine Teilnahme des federführenden Amtes an der Sitzung des Integrationsrates, um dieses Mal ggf. weitere Fragen direkt mündlich klären zu können.Seite 2 von 5 Seite 3 Da die am 12.05.2020 zur Niederschrift gebrachten Fragen bislang unbeantwortet sind, werden sie im Rahmen dieser Großen Anfrage mit aufgeführt. Anlage/n 1 Fotos Breitestraße und Franzstraße (Quelle: Acharki, DiverCityBonn) (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage Breitestraße 37Seite 4 von 5 Franzstraße 8 und 10 Fotos: Acharki, DiverCityBonnSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de