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210534 · Große Anfrage

Leerstand stoppen & Wohnraum fördern

Nummer
210534
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 02.09.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210534-01 ST Leerstand stoppen & Wohnraum fördern
  2. 210534-02 ST Leerstand stoppen & Wohnraum fördern

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Große Anfrage
öffentlich
210534
Fragesteller/in:
Moussa Acharki, Jakob Hackenberg (DiverCityBonn)
Leerstand stoppen & Wohnraum fördern
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
I Wirksamkeit der Zweckentfremdungssatzung gegen Leerstand
1. Ist die Zweckentfremdungssatzung aus der Sicht der Stadtverwaltung ein
nützliches Instrument, um gegen Leerstand auf dem Immobilienmarkt
vorzugehen? Welche Verschärfungen wären sinnvoll?
2. Wie häufig wurde Leerstand von Wohnraum seit Einführung der
Zweckentfremdungssatzung auf deren Grundlage geprüft? In welchen Jahren
fand eine entsprechende Prüfung statt?
3. Wie viele Verstöße gegen die Satzung lagen in den letzten Jahren vor? Wie
häufig betraf dies leerstehenden Wohnraum?
4. Welche anderen rechtlichen Instrumente stehen zur Verfügung um
langfristigen Leerstand von Wohnraum zu vermeiden? Inwiefern werden diese
strategisch genutzt?
II Kommunale Maßnahmen gegen Leerstand: Beispiel Franzstraße 6 und 8
5. Was hat die Prüfung der Stadtverwaltung seit der letzten Stellungnahme vom
05.02. auf die Große Anfrage vom 26.11.2019 hinsichtlich der Abwägung von
Totalabriss und Denkmalschutz ergeben? Wann stehen die Gebäude
Franzstraße 6 und 8 dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung?
6. Die Zweckentfremdungssatzung besagt, dass eine Genehmigung
erforderlich ist, „wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht“. Mit Hinweis
auf den Leitfaden zum Wohnaufsichtsgesetz (WAG) wird in der Stellungnahme
verdeutlicht, dass „keine Wohnnutzung vom Verfügungsberechtigten bezweckt
ist“. Wodurch wurde die Erkenntnis gewonnen, dass keine Wohnnutzung vom
Verfügungsberechtigten bezweckt wird? Durch den jahrzehntelangen
Leerstand? Was wird vom Verfügungsberechtigten bezweckt?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die seit den 1990er
Jahren beginnende Verwahrlosung und die fehlenden notwendigen
Erhaltungsmaßnahmen (s. 2.4. Verwahrlosung) zu verhindern? Wurde der
Eigentümer auf die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen mit Fristsetzung und
unter Androhung von Zwangsgeld hingewiesen? Falls keine entsprechenden
Maßnahmen ergriffen wurden: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
III Weiterer leerstehender Wohnraum im Stadtgebiet Bonn
8. Seit wie vielen Jahren steht das Gebäude in der Breite Straße 37 bereits
leer?
9. Welche Maßnahmen und Instrumente wurden hier zur Wiederbelebung des
Wohnraums genutzt? Was ist in Planung?Seite 1 von 5

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10. Wie viele Wohngebäude gibt es aktuell im Bonner Stadtgebiet, die bereits
länger als 3 Monate leer stehen? Von welcher Wohnfläche ist hierbei
auszugehen?
Begründung
Die Anfrage dient der weiteren Informationsgewinnung über kommunale
Maßnahmen zur Vermeidung von leerstehendem Wohnraum.
Der in Bonn zur Verfügung stehende Wohnraum ist für alle
Bevölkerungsgruppen knapp. Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
verschärft besonders für MigrantInnen die bereits geringen Chancen,
geeigneten Wohnraum zu finden. Viele Geflüchtete müssen weiterhin in
Gemeinschaftsunterkünften und Containeranlagen leben, da sie auf dem
Bonner Wohnungsmarkt keine freien Wohnungen finden und bedingt durch die
Wohnsitzauflage sogar auf den Wohnraum in Bonn angewiesen sind („Von den
1.516 untergebrachten Geflüchteten haben bereits 758 Personen (…) eine
Aufenthaltserlaubnis und damit die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu
beziehen.“; Stellungnahme vom 12.05.2020). Der mangelnde Wohnraum stellt
daher ein besonderes Problem dar.
Die Stellungnahme der Verwaltung hinterlässt das Gefühl der Machtlosigkeit
bei Leerstand, obwohl Spekulationen auf dem Immobilienmarkt und ein damit
einhergehender einkalkulierter langfristiger Leerstand die Situation zunehmend
verschärfen werden.
Unklar ist dem Fragesteller, wie die folgenden Empfehlungen aus dem
Leitfaden vom Wohnungsaufsichtsgesetz aktiv genutzt werden, um die
vorhandene Machtlosigkeit zu beheben:
- „1.1.Zielsetzung des Gesetzes
Die Regelungen ermächtigen die Wohnungsaufsichtsämter, vom Eigentümer
zur Behebung erheblicher Mängel Maßnahmen zu verlangen, die ein
gewissenhafter Eigentümer in Kenntnis der von seinem Eigentum ausgehenden
Missstände selbst ergreifen würde, um (…) sein Eigentum zu erhalten.“
- „1.2.Aufgabe der Wohnungsaufsicht
Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Beseitigung von Missständen an
Wohnraum hinzuwirken und die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit
von Wohnraum zu gewährleisten (vgl. § 24).“
- „2.2.Sonderfall: Leerstehender Wohnraum
Beim Leerstand hatte sich die Ansicht verbreitet, dass kein
wohnungsaufsichtsrechtliches Handeln erforderlich sei, wenn die Wohnung
nicht mehr bewohnt ist. Diese Auffassung ist so nicht richtig.“
Die Fragesteller bitten im Sinne der besseren Verständlichkeit um eine
chronologische und einzelne Beantwortung der aufgeführten Fragen und um
eine Teilnahme des federführenden Amtes an der Sitzung des
Integrationsrates, um dieses Mal ggf. weitere Fragen direkt mündlich klären zu
können.Seite 2 von 5

Seite 3
Da die am 12.05.2020 zur Niederschrift gebrachten Fragen bislang
unbeantwortet sind, werden sie im Rahmen dieser Großen Anfrage mit
aufgeführt.
Anlage/n
1 Fotos Breitestraße und Franzstraße (Quelle: Acharki, DiverCityBonn)
(öffentlich)Seite 3 von 5

Anlage
Breitestraße 37Seite 4 von 5

Franzstraße 8 und 10
Fotos: Acharki, DiverCityBonnSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de