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210529-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle

Nummer
210529-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210529 Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210529-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg wurde am 17.02.2021 der
Antrag der SPD-Bezirksfraktion betr. „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“
(DS-Nr.: 201482) beraten, mit einer entsprechenden Empfehlung für die
Sitzung des Rates am 06.05.2021, in der dieser Antrag final entschieden
werden soll. Aufgrund dessen wird wegen der Ähnlichkeit des
Bürgerantragstenors auf die Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr.: 201482-05
ST verwiesen.
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung ferner prüfen, ob und welche
Teile der Stadthalle unter welchen Voraussetzungen geöffnet werden können.
Aktuell sind die Bausubstanzuntersuchungen in der Stadthalle noch nicht
vollständig abgeschlossen bzw. es liegen noch nicht alle entsprechenden
schriftlichen Gutachten vor.
Erfreulicherweise wurde seitens des Bürger.Bad.Godesberg e.V. bereits am
29.03.2021, also vor Stellung des Bürgerantrages, die Bereitschaft signalisiert,
den Trinkpavillon auch anderen Vereinen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund
der bisherigen geringen Nachfrage durch Vereine nach Ausweichmöglichkeiten
und unter Berücksichtigung der nicht abzusehenden Corona-bedingten
Einschränkungen sollte die im Trinkpavillon zur Verfügung stehende Fläche
auch für andere Vereine ausreichend sein.
Ein Club ist bereits als ein entgeltlicher Mieter des Vereins im Trinkpavillon
untergebracht.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich inhaltlich den Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise.
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt im Sinne
des § 24 GO NRW.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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