210529-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle
Kerndaten
- Nummer
- 210529-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.040 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210529-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg wurde am 17.02.2021 der Antrag der SPD-Bezirksfraktion betr. „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ (DS-Nr.: 201482) beraten, mit einer entsprechenden Empfehlung für die Sitzung des Rates am 06.05.2021, in der dieser Antrag final entschieden werden soll. Aufgrund dessen wird wegen der Ähnlichkeit des Bürgerantragstenors auf die Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr.: 201482-05 ST verwiesen. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung ferner prüfen, ob und welche Teile der Stadthalle unter welchen Voraussetzungen geöffnet werden können. Aktuell sind die Bausubstanzuntersuchungen in der Stadthalle noch nicht vollständig abgeschlossen bzw. es liegen noch nicht alle entsprechenden schriftlichen Gutachten vor. Erfreulicherweise wurde seitens des Bürger.Bad.Godesberg e.V. bereits am 29.03.2021, also vor Stellung des Bürgerantrages, die Bereitschaft signalisiert, den Trinkpavillon auch anderen Vereinen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der bisherigen geringen Nachfrage durch Vereine nach Ausweichmöglichkeiten und unter Berücksichtigung der nicht abzusehenden Corona-bedingten Einschränkungen sollte die im Trinkpavillon zur Verfügung stehende Fläche auch für andere Vereine ausreichend sein. Ein Club ist bereits als ein entgeltlicher Mieter des Vereins im Trinkpavillon untergebracht. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt im Sinne des § 24 GO NRW.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de