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210529 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle

Nummer
210529
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 660,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210529-01 ST Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle
  2. 210529-02 AA Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle Antrag zur Vorlage 210529

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210529
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
06.04.2021
Bürgerantrag: Öffnung Stadthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Öffnung des nutzbaren Teils der Stadthalle Bad
Godesberg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)Seite 1 von 2

Vereinsadresse: Bürger.Bad.Godesberg e.V. Sparkasse KölnBonn
c/o Joachim Schäfer, In der Kumme 55, 53175 Bonn IBAN: DE33 3705 0198 1934 0770 98
Telefon: 01775761742 oder 0228 3868958 Volksbank Köln Bonn eG
E-Mail: info@buergerbadgodesberg.de IBAN: DE95 3806 0186 1906 3650 10
Internet: www.buergerbadgodesberg.de
Dienstag, 6. April 2021
Bezug: Beschluss in der BV vom 17.02.2021
Hier: Öffnung der Stadthalle bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten
An die Bezirksvertretung Bad Godesberg der Stadt Bonn,
Herrn Bezirksbürgermeister Christoph Jansen, Herrn Christian Schäfer,
gemäß Paragraph 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
trägt der Verein Bürger.Bad.Godesberg. e.V. folgende Anregung als
Bürgerantrag vor:
Wir halten es für angebracht, den nutzbaren Teil der Stadthalle Bad Godesbergs
unter Beachtung der geltenden Bauvorschriften und im Einklang mit den
geltenden Hygiene-, Abstands- und Schutzvorschriften langsam wieder zu
öffnen, um u.a. Vereinen die Möglichkeit zu bieten, wieder aktiv zu werden.
Wir denken aber zum Beispiel auch an die Sitzungen der Bezirksvertretung Bad
Godesbergs, den Bad Godesberger Schachclub sowie an weitere
Vereinigungen.
Es geht hierbei um gut kontrollierbare, begrenzte Veranstaltungen, deren
Infektionsrisiken sich minimieren lassen. Bis die Verwaltung einen Pächter bzw.
eine andere Betreibungsform finden würde, bietet sich der Verein
Bürger.Bad.Godesberg e.V. als Schließdienst an. Für diese
`Hausmeistertätigkeit` hat sich unser Mitglied Lutz Beine bereit erklärt.
Freundliche Grüße
Klaus Vater (2. Vorsitzender)Seite 2 von 2

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