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210527 · Beschlussvorlage

Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2

Nummer
210527
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.07.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung
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  1. 210527-01 AA Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 Antrag zur Vorlage 210527

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Beschlussvorlage
öffentlich
210527
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen
Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft
“Campus Rochusstraße” im
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen
städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1”
zu.
2. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in
den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf,
zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße
und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen.
3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines
neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt
werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die
mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum
Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie
zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch
im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele
städtebaulich-vertraglich zu sichern.
BegründungSeite 1 von 16
Seite 2
Zu 1)
Ausgangslage
Die ca. 12 ha große Bundesliegenschaft „Campus Rochusstraße“ wird heute
genutzt durch drei Bundesministerien, „Arbeit und Soziales“, „Gesundheit“
sowie „Ernährung und Landwirtschaft“. Der Standort zwischen Rochusstraße,
Provinzialstraße und Schieffelingsweg liegt auf der Grenze der Stadtbezirke
Bonn und Hardtberg und bildet stadträumlich den Eingang zum Ortsteil Bonn-
Duisdorf (siehe Anlage 1).
Die Liegenschaft ist durch eine über ca. 85 Jahre gewachsene, heterogene
Bebauungsstruktur, einen hohen Anteil an versiegelten Flächen für
Erschließung sowie große ebenerdige Stellplatzanlagen geprägt.
Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung war die Errichtung der so
genannten Troilo-Kaserne 1936/37. Nach einer Interimsnutzung durch
belgische Streitkräfte im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wird die Liegenschaft
seit 1949 durch Ministerien der im selben Jahr gegründeten Bundesrepublik
Deutschland genutzt. Maßgebliche bauliche und bis heute prägende
Erweiterungen fanden in den 60er/ 70er Jahren statt. Im Nordosten wurde ein
erstes 13 geschossiges Bürohochhaus sowie 4 bis 5 geschossige
Bürogebäude über quadratischem Grundriss errichtet.
Auch in der Folgezeit und insbesondere ab den 90er Jahren erfolgten bauliche
Erweiterungen, um den Flächenbedarfen der angesiedelten Ministerien gerecht
zu werden. Hierbei ist die ehemaligen Kasernenstruktur in ihrer streng
rektangulären Anordnung um den zentralen ehemaligen Exerzierplatz
raumbildend bis heute deutlich ablesbar geblieben.
Die letzte standortprägende bauliche Entwicklung, ein 13-stöckiges Gebäude
aus den Jahren 2005 bis 2007 als Ergänzung des bereits etablierten
Hochhauses, geht auf die Vorgaben der städtebaulichen Rahmenplanung der
„Gruppe Hardtberg“ aus dem Jahr 2003 zurück (siehe DS-Nr. 0313756).
Der aktuelle Gebäudebestand beläuft sich auf 88 800 m² Bruttogeschossfläche
(BGF); nach geplanter Niederlegung einzelner Gebäude verbleiben davon
79 200 m². Derzeit sind knapp 1 900 Beschäftigte am Standort tätig. Die den
Mitarbeitenden zu Verfügung stehenden 831 PKW-Stellplätze sind
ausschließlich oberirdisch untergebracht.
Entwicklungsziele
Der Bund beabsichtigt nun erneut die Stärkung und Erweiterung der oben
genannten Ministerien am Standort in Bonn-Duisdorf. Das Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) plant daher gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Immobilienentwicklung (BImA) als Eigentümerin der Fläche,
den so genannten „Campus Rochusstraße“ weiter auszubauen. Vorgesehen
sind die Sanierung des Gebäudebestandes sowie die Deckung des
zusätzlichen Raumbedarfs durch weitere bauliche Entwicklungen auf dem
Gelände.
Die nun vorliegende Fortschreibung der oben genannten Rahmenplanung ausSeite 2 von 16
Seite 3
dem Jahr 2003 soll dabei als städtebaulicher Orientierungsrahmen für die
zukünftigen Entwicklungsschritte dienen, wobei neben mittel- bis langfristigen
Potenzialen auch kurzfristige und dringende Raumbedarfe abgebildet werden.
Die Rahmenplanung „Campus Rochusstraße“ soll die grundsätzlichen Ziele
und Entwicklungskorridore der städtebaulich- grün- und
freiraumgestalterischen, verkehrlichen, nachhaltig umweltrelevanten und
soziokulturellen Liegenschaftsentwicklung hin zu einer zeitgemäß nachhaltigen
Büro- und Arbeitswelt definieren und die baulich- räumliche Einbindung in den
städtebaulichen Kontext sicherstellen.
Am 26.06.2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
die für die Fortentwicklung der Liegenschaft und aus städtischer Sicht
maßgeblichen Randbedingungen beschlossen, die es im Zuge des
städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens zu berücksichtigen gilt (siehe hierzu
DS-Nr. 1911879):
Städtebauliche Qualität
 Entwicklung eines städtebaulichen Leitbildes unter Würdigung der
vorgefundenen städtebaulichen Strukturen der Bebauung
 Öffnung des Quartiers und der neu geschaffenen Freiräume zu den
angrenzenden Quartieren
 inhaltlich konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik der
dreifachen Innenentwicklung (Bebauung, Grün- und Freiraumqualität
sowie Mobilität)
 Qualifizierung von prägenden Achsen mit hohen freiraumgestalterischen
Qualitäten, Akzentuierung von Kreuzungsbereichen und Ausbildung von
wirksamen Raumkanten entlang der angrenzenden Straßen
 Schaffung teilöffentlicher Nutzungen in den Kreuzungsbereichen und
entlang der Straßenräume
 Berücksichtigung von sozialen Einrichtungen
 grundsätzliche Aussagen zur Qualifizierung der Hochbaumaßnahmen
(z.B. Green- Building- Konzepte)
Mobilität
 Qualifizierung der nichtmotorisierten Mobilität zugunsten von
Umweltverbund und Radverkehrsnutzung
 Stärkung der Nahmobilität durch qualitativ hochwertige, fußläufige
Verknüpfungen zum heutigen und zukünftigen ÖPNV- Angebot
 Berücksichtigung der Trassenoption „Schieffelingsweg“ für einen
zweiten Bauabschnitt einer zukünftigen Westbahn
 Minimierung der Stellplatzanzahl für den motorisierten Individualverkehr
und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr
 Unterbringung des motorisierten Individualverkehrs in Tiefgaragen
 Fokussierung der Anbindung für den motorisierten Individualverkehr auf
die bestehenden Anbindungen
Umweltrelevanz und ökologische Qualität
 Rückbau von versiegelten Flächen zu Gunsten qualitätsvoller Grün- und
Freiflächen
 konzeptionelle Ansätze für den Umgang mit der Thematik KlimaschutzSeite 3 von 16
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und Klimaanpassung
 Maßnahmen für die Qualifizierung des Mikroklimas durch
Dachbegrünung, Einbeziehung von Wasserflächen in die Grünordnung
und Freiflächengestaltung und Darlegung eines qualifizierten
Regenwasserregimes unter Berücksichtigung von
Starkregenereignissen
 Erhalt und Entwicklung von geschützten Alleen, prägenden
Baumbeständen und hochwertigen Grün- und Freiflächen
Darüber hinaus ist die Unterbringung einer Betriebs-Kita für ca. 90 Kinder in
fünf Gruppen mit eigener und externer Zugänglichkeit außerhalb des
Sicherheitsbereiches zu berücksichtigen.
Fortschreibung der Rahmenplanung
2019 haben BBR und BImA im Rahmen einer zweistufigen
Mehrfachbeauftragung drei Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften mit der
Ausarbeitung von städtebaulichen, hochbaulichen und freiraumplanerischen
Konzepten beauftragt.
Das nach der zweiten Bearbeitungsstufe finale Auswahlgremium fand statt am
25.09.2020. Neben Vertreterinnen und Vertretern der BImA, des BBR, der
Stadtverwaltung und des Städtebau- und Gestaltungsbeirates nahmen auch
Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen als Gäste teil (siehe hierzu DS-
Nr. 1912924EB3).
Gemäß der Empfehlung des Auswahlgremiums soll das Konzept der Bonner
Arbeitsgemeinschaft SKT Umbaukultur mit RMPSL Landschaftsarchitekten als
Grundlage für die weitere Entwicklung der Liegenschaft herangezogen werden
(siehe Anlage 2).
Das Bebauungskonzept der Rahmenplanung sieht eine 4 – 5 geschossige
Mantelbebauung entlang der begleitenden Straßenräume und Stadtquartiere
vor. Die stadträumlich wichtigen, jedoch bis heute baulich nicht akzentuierten
Kreuzungsbereiche von Rochusstraße und Provinzialstraße werden
städtebaulich mit bis zu 6-geschossigen Gebäude gefasst. Ein drittes
Hochhaus mit ebenfalls 13 Etagen komplettiert die städtebauliche Silhouette.
Zusammen mit weiteren ergänzenden Baukörpern, vornehmlich in bereits heute
versiegelten Bereichen, sieht die Rahmenplanung Entwicklungspotenziale für
rund 1 400 neue Arbeitsplätze und insgesamt 169 000 m² BGF vor (79.000 m²
Bestand + 90.000 m² Neubau). Dies entspricht einer angemessenen
städtebaulichen Dichte bzw. einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4.
Durch eine konsequente Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes
wird eine signifikante Reduzierung des Verkehrsaufkommens sowie der
bauordnungsrechtlich erforderlichen PKW-Stellplätzen angestrebt. Zu den noch
in einem Mobilitätskonzept zu definierenden Maßnahmen gehören
beispielsweise aufgewertete und verbesserte Anknüpfungspunkte an den
ÖPNV sowie ein dezentrales und diversifiziertes Angebot an
Fahrradabstellplätzen und Angeboten rund um die Nutzung von Fahrrädern.Seite 4 von 16
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Die heutigen und in Zukunft erforderlichen Stellplätze für Pkw werden im Zuge
der Baumaßnahmen sukzessive in Tiefgaragen verlegt, um der Zielsetzung
eines autofreien Campus gerecht zu werden. Durch die Reduzierung der PKW-
Erschließung auf kurze Zufahrten zu den Tiefgaragen gewinnt der Campus als
fußläufiger Raum deutlich an Qualität. Notwendige Verkehre beschränken sich
auf Andienung, Ver- und Entsorgung, notwendige Rettungswege und
Feuerwehrzufahrten sowie temporär genutzte Vorfahrten zu einzelnen
Gebäuden.
Die Grünstrukturen und Freiräume bilden ein eigenständiges und prägendes
Grundgerüst für die zukünftige Entwicklung des Standortes und knüpfen
folgerichtig an den geplanten Haltepunkt der zukünftigen Westbahn im
Eckbereich Provinzialstraße/Schieffelingsweg an. Während die zentrale Achse
in ostwestlicher Richtung im Zusammenspiel mit dem großen Freiraum
zwischen den Hochpunkten Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Adressbildung
der neuen Büro- und Arbeitswelten symbolisiert, übernehmen der in nord-
südlicher Richtung verlaufende Grünzug sowie die grünen Ränder ökologisch-
klimatische Funktionen und dienen dem Regenwassermanagement.
Eine Öffnung des Standortes ist gegenwärtig unter sicherheitstechnischen
Aspekten nicht möglich. Das Konzept schafft jedoch eine nachhaltige und
flexible Struktur als Voraussetzung für eine zukünftige Integration des Quartiers
in das umliegende städtebauliche Gefüge.
Zu 2) und 3.)
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das vorbeschriebene
Gesamtareal als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung -Bund- dar.
Planungsrecht in Form von rechtskräftigen Bebauungsplänen liegt nur für einen
schmalen Streifen entlang des Schieffelingsweges (Bebauungsplan Nr. 7420-5,
rechtskräftig seit dem 12.05.1960) sowie für den nordöstlichen, zum Ortsteil
Endenich gehörenden Bereich der Bundesliegenschaft (Bebauungsplan Nr.
7521-9, rechtskräftig seit 22.02.1969) vor. Während der Bebauungsplan
entlang des Schieffelingsweges lediglich Straßen- und Baufluchtlinien definiert,
setzt der Bebauungsplan Nr. 7420-5 für den nordöstlichen Teilbereich der
Bundesliegenschaft ein Sondergebiet –Bund– mit einer offenen Bauweise,
einer Grundflächenzahl von 0,3 einer Geschossflächenzahl von 1,0 und IV
Vollgeschossen fest. Bei städtebaulich begründeten Vorhaben und Einhaltung
der Geschossflächenzahl können darüber hinaus bis zu 14 Vollgeschosse
zugelassen werden.
Für die übrigen, zum Stadtbezirk Hardtberg gehörenden Flächenanteile der
Bundesministerien liegt kein verbindliches Planungsrecht in Form von
rechtswirksamen Bebauungsplänen vor. Diese Flächen sind daher gemäß § 34
Baugesetzbuch als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu beurteilen, so
dass Vorhaben zulässig sind, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die vorliegende Rahmenplanung ist als städtebaulicher und
freiraumplanerischer Handlungsrahmen für die Nachverdichtung und
Umgestaltung der Liegenschaft zu verstehen. Sie ist gleichermaßen Grundlage
für zeitnahe Umstrukturierungen und Bauvorhaben wie für späterer Bau- undSeite 5 von 16
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Entwicklungsphasen.
Da wesentliche Teile der angestrebten baulichen Maßnahmen zur Stärkung
und Erweiterung des Standortes auf der Grundlage des vorbeschriebenen
Planungsrechtes nicht genehmigungsfähig sind, sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung der langfristig angelegten
Gesamtmaßnahme sowie zur Sicherung der in der Rahmenplanung definierten
hohen städtebaulichen Qualität durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
inkl. Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages geschaffen werden. Neben dem städtebaulichen und
hochbaulichen Konzept sollen insbesondere die rahmengebenden Ziele und
Maßgaben (Mobilität, Erschließung, Verkehr, technische Infrastruktur,
Energieeffizienz/Energieversorgung/Erneubare Energien (Solarverpflichtung),
Ökologie, Regenwasserbewirtschaftung, Grünordnung und Freiraumqualität,
Klima (Veränderung der Durchlüftung und Temperatur etc.) gutachterlich
untersucht und durch den aufzustellenden Bebauungsplan und einen
entsprechenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die auf Teilflächen
der Liegenschaft bestehenden Bebauungspläne Nr. 7420-5 und 7521-9 werden
durch das neue Planungsrecht ersetzt bzw. aufgehoben.
Unbeschadet des noch zu schaffenden Planungsrechtes erfordert der für
einzelne Gebäude gegebene drängende Sanierungsbedarf jedoch die
kurzfristige Realisierung zweier Ersatzneubauten für die
Zwischenunterbringung der bestehenden Arbeitsplätze.
Vorbehaltlich der noch abzustimmenden Bauanträge können nach der erfolgten
Beschlussfassung des Rates zu den Zielsetzungen der vorliegenden
Rahmenplanung und zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzelne
Neubauvorhaben auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts beurteilt und
ggf. genehmigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ziele der
Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen
Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität und zur Minimierung der
motorisierten Individualverkehre berücksichtigt werden. Die hierfür
erforderlichen Nachweise und Gutachten sind daher auch im
Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele
städtebaulich-vertraglich zu sichern.
Bauvoranfragen oder Bauanträge, die den in der Rahmenplanung formulierten
verkehrlichen und städtebaulichen Zielsetzungen entgegenstehen, können
hingegen auf der Grundlage des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses
zurückgestellt werden.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6320-2 (öffentlich)
2 Rahmenplanung Campus Rochusstraße (öffentlich)Seite 6 von 16
Bebauungsplan Nr.. 66332200--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
""Campus Rochusstraße""
Stadtbezirke Bonn und Hardtberg
Ortsteile Endenich und Duisdorf
Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 0099..0044..22002211
115500 m 330000 mSeite 7 von 16
STÄDTEBAULICHE RAHMENPLANUNG „CAMPUS ROCHUSSTRASSE“Seite 8 von 16
2
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Dem Campusgedanken liegt die Idee zugrunde,
die vorhandenen Gebäudeensemble durch
Innenentwicklung und Neubauten zu einem ein-
heitlichen Erscheinungsbild zusammenzuführen.
Während der innere Zusammenhalt durch eine
zentrale Grünachse mit hohen Aufenthaltsquali-
täten und einem modernen Fußwegeleitsystem
nachgerüstet wird, werden die Ränder baulich
nachverdichtet und die äußeren Straßenräume
neu gefasst. In den ehemaligen Kasernenhof wird
ein neues Quartier eingefügt, welches sowohl
die zentralen Elemente von Besucherzentrum
und Seminargebäude als auch der erweiterten
Kantine aufnimmt. Demgegenüber wird der
großzügige Freiraum zwischen den beiden beste-
henden Hochhäusern dauerhaft freigehalten.
Mit einem neuen zentralen Wasserbecken und
einem dritten Hochhaus an seiner östlichen
Raumkante erhält der Campus einen repräsenta-
tiven Platzraum, der die Adressbildung der drei
Bundesministerien am Standort „Rochusstraße“
vervollständigt.
Insgesamt ist mit dem vorliegenden Entwurf
eine maximale Bruttogeschossfläche (BGF) von
169.000 m² gegeben (79.000 m² Bestand + 90.000
m² Neubau einschließlich Staffelgeschossen).
Bezogen auf die verringerte Grundstücksfläche
(nach Abzug des Geländestreifens am Schieffe-
lingsweg) ergibt sich eine Geschossflächenzahl
(GFZ) von 1,4.
EINORDNUNG IN DEN STADTTEILSeite 9 von 16
3
LAGEPLAN MIT FREIFLÄCHENKONZEPT
BEBAUUNGSKONZEPT
Die gewählten Blockstrukturen bilden, teilweise durch Anbau
an die bestehenden Gebäude, ruhige Innenhöfe, deren
unterschiedliche Ausprägungen verschiedene Qualitäten von
Arbeitswelten ermöglichen und lokale Kommunikationsebenen
schaffen. Die Traufhöhen orientieren sich mit überwiegend bis
zu vier Geschossen an der Bürostruktur der gegenüberliegen-
den Bebauung an der Rochusstraße, aber auch an den Wohn-
zeilen am Schieffelingsweg. Nur an der Nordecke des Campus
wird die Blockstruktur bis auf sechs Geschosse erhöht. Die
Staffelgeschosse sind deutlich zurückgesetzt und mit dunklen
Fassadenelementen (Photovoltaik im Süden und Westen) als
Dachaufbauten ablesbar. Die Gebäudetiefe ist mit ca. 15 m der
effektiven Grundrissgestaltung einer Mittelflurerschließung
entlehnt und ermöglicht sowohl Einzel- als auch Großraum-
büros. Sämtliche Neubauten erhalten einen Flachdachaufbau
mit extensiver Begrünung. Die Fassaden ordnen sich in die vor-
handene Bandstruktur der Bestandsbauten der 90er Jahre ein
und heben sich gegenüber den Kasernenbauten modern und
dennoch behutsam ab.
Zentral im ehemaligen Kasernenhof gelegen, wird die vorhande-
ne Kantine durch einen weiteren Anbau zweigeschossig ergänzt.
Dies ermöglicht auch den Neubau der Küche mit moderner
Technik. Dem gegenüber rundet ein ebenfalls zweigeschos-
siges Gebäude, vielleicht vorzugsweise genutzt für Seminare
und Weiterbildungen, das Ensemble ab und erhöht somit das
Angebot an allgemein verfügbarer Fläche für Zusammenkünfte
und fachübergreifende Arbeitstreffen. Im Erdgeschoss besteht
zudem die Möglichkeit, z.B. ein ressortübergreifendes Besucher-
zentrum einzurichten, in Sichtweite zur Hauptpforte Nord. Im
Süden des Campus, in direkter Angrenzung an das vorhandene
städtische Schulgrundstück, befindet sich im Erdgeschoss des
in die ehemaligen Kasernenstrukturen eingefügten Ergänzungs-
baus die öffentlich zugängliche Kindertagesstätte für 5 Gruppen
(1.360 m² BGF) mit großzügigen Freiflächen, die durch eine
Zaunanlage von dem Ministeriumsgrundstück abgegrenzt sind.
3Seite 10 von 16
4
ERSCHLIESSUNGSKONZEPT UND MOBILITÄT
Künftig soll der Aufwertung von Fußgänger- und Radverkehr durch
Gestaltung eines autofreien Campus Rechnung getragen werden.
Ausgehend von der Rochusstraße werden über die Hauptpforte zwei
Tiefgaragen erschlossen. In Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit
der Rochusstraße und im Rahmen eines noch zu erstellenden Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzepts wird geprüft werden, ob eine weitere
Tiefgarage alternativ auch über die bereits heute bestehende und
neu zu gestaltende Nebenpforte am Schieffelingsweg erschlossen
werden kann. Durch eine sukzessive Realisierung in mehreren
Bauabschnitten können so unter den Neubauten sämtliche, heute
ebenerdig bestehenden sowie zukünftig erforderlichen PKW-Stell-
plätze nachgewiesen werden. Mindestens die zentrale Tiefgarage
im ehemaligen Kasernenhof sollte einen barrierefreien allgemeinen
Zugang im Eingangsbereich des Seminargebäudes erhalten.
An der Hauptpforte wird ein externer Besucherparkplatz einge-
richtet, bei gleichzeitiger Aufwertung des Vorfeldes durch Neuge-
staltung der Bushaltestelle und großzügigem Fuß- und Radweg.
Schon heute können im Eingangsbereich drei car-sharing-Plätze
mit E-Ladesäule erstellt werden. Die interne Ver- und Entsorgung
erfolgt durch hauseigenes Management über das Wegesystem des
Campus, welches gleichzeitig die notwendigen Feuerwehrzufahrten
gewährleistet.
Am östlichen Eingang, Ecke Provinzialstraße/Schieffelingsweg,
entsteht ein neuer Platz mit Zugang für Fußgänger und Radfahrer.
Hier bietet sich die Möglichkeit, mit Einrichtung der Haltestelle
der geplanten „Westbahn“ einen neuen attraktiven Stadtplatz zu
schaffen, der z.B. auch für besondere Aktivitäten und öffentliche
Nutzungen zur Verfügung steht. Die zentrale Grünachse in Ost- West-
Richtung verbindet von hier ausgehend alle Standorte auf dem
Gelände bis zur Hauptpforte mit Eingangsplatz. Sie ist ausschließlich
dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Die Fahrradabstellanlagen
werden den unterschiedlichen Eingängen zugeordnet und erhalten
ein einheitliches Gestaltungsbild.
MOBILITÄT UND ERSCHLIESSUNG 4Seite 11 von 16
5
Zusätzlich ist im dritten Bauabschnitt eine Fahrradrampe in die Tiefgarage vorgesehen,
um evtl. erforderliche weitere Fahrräder unterzubringen.
Durch die planerischen Intentionen der Rahmenplanung werden die Förderung des
nicht motorisierten Individualverkehrs konsequent unterstützt und die heute im Stra-
ßenraum vorhandenen bzw. die zukünftig geplanten Anknüpfungspunkte des ÖPNV
aufgewertet. Einem dezentralen Konzept innerhalb der Liegenschaft folgend, werden
Fahrradstellplätze sowohl ebenerdig und überdacht als auch in den Tiefgaragen der
Gebäude dort angeboten, wo sie auch gebraucht werden. Damit ergeben sich ins-
besondere kurze Wegestrecken zwischen Fahrradstellplatzanlagen und Arbeitsplatz.
Eine gebäudebezogene Anordnung von Duschmöglichkeiten und Umkleiden sowie
Trockenräumen für regennasse Fahrradbekleidung wird ebenfalls angeregt. Weitere
Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und des Stellplatzbedarfes
sowie zur Stärkung des Umweltverbundes werden begleitend zum weiteren Planver-
fahren durch ein Mobilitätskonzept zu definieren sein.
FREIRAUMSTRUKTUREN
Die klare Strukturierung des Freiraums sorgt für eine Bündelung der intensiv zu
pflegenden Flächen und Aufenthaltsbereiche. Durch die Reduzierung der PKW-Er-
schließung auf kurze Zufahrten zu den Tiefgaragen gewinnt der Campus als fußläufiger
Raum deutlich an Qualität. Im zentralen Bereich kann ein Freiraumband in ostwest-
licher Richtung entstehen, das für Radfahrer und Fußgänger (keine Trennung) als
Haupterschließung dient. Dieses Freiraumband zeichnet sich durch einen eingebet-
teten Grünstreifen aus, der durch die individuelle Gestaltung jedes Segmentes eine
große Abwechslung und hohe Aufenthaltsqualität bietet. Die Endpunkte des Bandes
im Osten und Westen bilden jeweils einen Eingangsplatz aus; im Osten gar mit einem
öffentlichen „Marktplatz“ zur neuen Haltestelle am Schieffelingsweg (zurückverlegte
fußläufige Eingangspforte). Ergänzt wird dieses formal gestaltete Freiraumband durch
einen landschaftlich geprägten Grünzug in nordsüdlicher Richtung, der unter ande-
rem durch seine Funktion zur Regenwasserretention ökologischen Mehrwert erzeugt.
Die Schnittstelle zwischen beiden Achsen bildet in der Symbiose von Wasserfläche und
Vegetation die „Grünblaue Mitte“. Mit einem permanenten Wasserbecken, Terrassen
und grünen Rändern entsteht hier zugleich ein Raum mit hoher Aufenthaltsqualität,
großem ökologischen Wert und repräsentativem Charakter zwischen den drei Hoch-
punkten des Campus.
Vom Zentralen Freiraumband gehen in nordsüdlicher Richtung verschiedene Erschlie-
ßungskorridore zu den einzelnen Gebäuden ab, die landschaftlich von extensiven
Grünstrukturen wie Sickergräben, Wildstaudenpflanzungen und Blühstreifen geprägt
sind.
Der an der Mensa entstehende, außengastronomisch geprägte Platz erhält durch den
Erhalt der mächtigen Bestandsplatanen eine besondere Atmosphäre. Der nördlich
des Freiraumbandes gelegene Multifunktionsplatz bietet Raum für verschiedenste
Veranstaltungen.
Weitere charakterbildende Räume sind unter anderem der Skulpturengarten im
südlichen Bereich des Kasernenbandes sowie das erhaltene Kunstwerk Otto Herbert
Hajeks. Alle Bestandskunstwerke werden erhalten bzw. vereinzelt versetzt (Kunstwerk
Bernhard Heiliger an das Freiraumband, Kunstwerk Ansgar Nierhoff auf den Multi-
funktionsplatz).
Entlang der Grundstücksgrenze zieht sich ein Klimabaumgürtel, der sich zu den „Grü-
nen Fugen“ in Richtung Campusmitte (Baulücken) verdichtet. Durch die konsequente
Nutzung hochastiger Bäume sind die Baumpflanzungen mit den Sicherheitsvorschrif-
ten vereinbar, zudem verbleibt entlang der Grenze ein vier Meter breiter Streifen frei
von Gehölzpflanzungen und dient als Feuerwehrumfahrt (Schotterrasen).
In den Innenhöfen der Neubauten entstehen attraktive Entspannungsbereiche, die
aber auch zum Arbeiten im Grünen einladen.Seite 12 von 16
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NEUE CAMPUSMITTESeite 13 von 16
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REGENWASSERMANAGEMENT
NACHHALTIGKEIT
Die Integration eines lokalen Regenwassermanagement-
systems entlastet die städtische Kanalisation, puffert den
Abfluss bei Starkregenereignissen ab und orientiert sich an
einem naturnahen Wasserkreislauf. Niederschlagswasser wird
lokal zurückgehalten (Gründächer) und durch überwiegend
durchlässige Oberflächen direkt versickert und verdunstet.
Überschüssige Abflüsse von Dächern und versiegelten Ober-
flächen werden im zentralen Sickerband gesammelt und das
Wasser schließlich ins Regenwasserbecken geleitet. Durch den
Rückstau ergibt sich ein enormes temporäres Speichervolu-
men. Erst bei Starkregenereignissen läuft Wasser in das nörd-
liche Sickerband über und gelangt schließlich an der Nordecke
des Grundstücks in eine leistungsfähige Sickermulde. Etwa
20% des Campus entwässern aufgrund der Gefällesituation
direkt in das nördliche Sickerband. Das Sickerband schafft mit
zahlreichen wechselfeuchten Bereichen zudem viele wertvolle
Ökosysteme und Nischen. Entlang des Bandes werden zusätz-
lich „Lebensrauminseln“ geschaffen, die regionale Biotope
nachbilden (Auenwald, Feuchtwiese, Uferstauden, Schilf- und
Röhrichtzone etc.).
Zur Durchlüftung des Campus werden die bestehenden Freif-
lächenkorridore in West-Ost-Richtung freigehalten und nur
mit Gehölzstrukturen in der vorherrschenden Windrichtung
bepflanzt. Der hohe Durchgrünungsanteil sorgt sowohl mit
Verdunstungskälte von der zentralen Wasserfläche wie auch
von den begrünten Dächern für ein positives Mikroklima und
verbessert die klimatische Situation auf dem Gesamt-Campus.
7Seite 14 von 16
8
SOLARENERGIENUTZUNG
ADRESSBILDUNGSeite 15 von 16
9
Schnitt A - A
Schnitt B - BSeite 16 von 16

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Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de