210527 · Beschlussvorlage
Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2
Kerndaten
- Nummer
- 210527
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.07.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 210527 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu. 2. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern. BegründungSeite 1 von 16 Seite 2 Zu 1) Ausgangslage Die ca. 12 ha große Bundesliegenschaft „Campus Rochusstraße“ wird heute genutzt durch drei Bundesministerien, „Arbeit und Soziales“, „Gesundheit“ sowie „Ernährung und Landwirtschaft“. Der Standort zwischen Rochusstraße, Provinzialstraße und Schieffelingsweg liegt auf der Grenze der Stadtbezirke Bonn und Hardtberg und bildet stadträumlich den Eingang zum Ortsteil Bonn- Duisdorf (siehe Anlage 1). Die Liegenschaft ist durch eine über ca. 85 Jahre gewachsene, heterogene Bebauungsstruktur, einen hohen Anteil an versiegelten Flächen für Erschließung sowie große ebenerdige Stellplatzanlagen geprägt. Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung war die Errichtung der so genannten Troilo-Kaserne 1936/37. Nach einer Interimsnutzung durch belgische Streitkräfte im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wird die Liegenschaft seit 1949 durch Ministerien der im selben Jahr gegründeten Bundesrepublik Deutschland genutzt. Maßgebliche bauliche und bis heute prägende Erweiterungen fanden in den 60er/ 70er Jahren statt. Im Nordosten wurde ein erstes 13 geschossiges Bürohochhaus sowie 4 bis 5 geschossige Bürogebäude über quadratischem Grundriss errichtet. Auch in der Folgezeit und insbesondere ab den 90er Jahren erfolgten bauliche Erweiterungen, um den Flächenbedarfen der angesiedelten Ministerien gerecht zu werden. Hierbei ist die ehemaligen Kasernenstruktur in ihrer streng rektangulären Anordnung um den zentralen ehemaligen Exerzierplatz raumbildend bis heute deutlich ablesbar geblieben. Die letzte standortprägende bauliche Entwicklung, ein 13-stöckiges Gebäude aus den Jahren 2005 bis 2007 als Ergänzung des bereits etablierten Hochhauses, geht auf die Vorgaben der städtebaulichen Rahmenplanung der „Gruppe Hardtberg“ aus dem Jahr 2003 zurück (siehe DS-Nr. 0313756). Der aktuelle Gebäudebestand beläuft sich auf 88 800 m² Bruttogeschossfläche (BGF); nach geplanter Niederlegung einzelner Gebäude verbleiben davon 79 200 m². Derzeit sind knapp 1 900 Beschäftigte am Standort tätig. Die den Mitarbeitenden zu Verfügung stehenden 831 PKW-Stellplätze sind ausschließlich oberirdisch untergebracht. Entwicklungsziele Der Bund beabsichtigt nun erneut die Stärkung und Erweiterung der oben genannten Ministerien am Standort in Bonn-Duisdorf. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) plant daher gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienentwicklung (BImA) als Eigentümerin der Fläche, den so genannten „Campus Rochusstraße“ weiter auszubauen. Vorgesehen sind die Sanierung des Gebäudebestandes sowie die Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs durch weitere bauliche Entwicklungen auf dem Gelände. Die nun vorliegende Fortschreibung der oben genannten Rahmenplanung ausSeite 2 von 16 Seite 3 dem Jahr 2003 soll dabei als städtebaulicher Orientierungsrahmen für die zukünftigen Entwicklungsschritte dienen, wobei neben mittel- bis langfristigen Potenzialen auch kurzfristige und dringende Raumbedarfe abgebildet werden. Die Rahmenplanung „Campus Rochusstraße“ soll die grundsätzlichen Ziele und Entwicklungskorridore der städtebaulich- grün- und freiraumgestalterischen, verkehrlichen, nachhaltig umweltrelevanten und soziokulturellen Liegenschaftsentwicklung hin zu einer zeitgemäß nachhaltigen Büro- und Arbeitswelt definieren und die baulich- räumliche Einbindung in den städtebaulichen Kontext sicherstellen. Am 26.06.2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz die für die Fortentwicklung der Liegenschaft und aus städtischer Sicht maßgeblichen Randbedingungen beschlossen, die es im Zuge des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens zu berücksichtigen gilt (siehe hierzu DS-Nr. 1911879): Städtebauliche Qualität Entwicklung eines städtebaulichen Leitbildes unter Würdigung der vorgefundenen städtebaulichen Strukturen der Bebauung Öffnung des Quartiers und der neu geschaffenen Freiräume zu den angrenzenden Quartieren inhaltlich konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik der dreifachen Innenentwicklung (Bebauung, Grün- und Freiraumqualität sowie Mobilität) Qualifizierung von prägenden Achsen mit hohen freiraumgestalterischen Qualitäten, Akzentuierung von Kreuzungsbereichen und Ausbildung von wirksamen Raumkanten entlang der angrenzenden Straßen Schaffung teilöffentlicher Nutzungen in den Kreuzungsbereichen und entlang der Straßenräume Berücksichtigung von sozialen Einrichtungen grundsätzliche Aussagen zur Qualifizierung der Hochbaumaßnahmen (z.B. Green- Building- Konzepte) Mobilität Qualifizierung der nichtmotorisierten Mobilität zugunsten von Umweltverbund und Radverkehrsnutzung Stärkung der Nahmobilität durch qualitativ hochwertige, fußläufige Verknüpfungen zum heutigen und zukünftigen ÖPNV- Angebot Berücksichtigung der Trassenoption „Schieffelingsweg“ für einen zweiten Bauabschnitt einer zukünftigen Westbahn Minimierung der Stellplatzanzahl für den motorisierten Individualverkehr und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr Unterbringung des motorisierten Individualverkehrs in Tiefgaragen Fokussierung der Anbindung für den motorisierten Individualverkehr auf die bestehenden Anbindungen Umweltrelevanz und ökologische Qualität Rückbau von versiegelten Flächen zu Gunsten qualitätsvoller Grün- und Freiflächen konzeptionelle Ansätze für den Umgang mit der Thematik KlimaschutzSeite 3 von 16 Seite 4 und Klimaanpassung Maßnahmen für die Qualifizierung des Mikroklimas durch Dachbegrünung, Einbeziehung von Wasserflächen in die Grünordnung und Freiflächengestaltung und Darlegung eines qualifizierten Regenwasserregimes unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen Erhalt und Entwicklung von geschützten Alleen, prägenden Baumbeständen und hochwertigen Grün- und Freiflächen Darüber hinaus ist die Unterbringung einer Betriebs-Kita für ca. 90 Kinder in fünf Gruppen mit eigener und externer Zugänglichkeit außerhalb des Sicherheitsbereiches zu berücksichtigen. Fortschreibung der Rahmenplanung 2019 haben BBR und BImA im Rahmen einer zweistufigen Mehrfachbeauftragung drei Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften mit der Ausarbeitung von städtebaulichen, hochbaulichen und freiraumplanerischen Konzepten beauftragt. Das nach der zweiten Bearbeitungsstufe finale Auswahlgremium fand statt am 25.09.2020. Neben Vertreterinnen und Vertretern der BImA, des BBR, der Stadtverwaltung und des Städtebau- und Gestaltungsbeirates nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen als Gäste teil (siehe hierzu DS- Nr. 1912924EB3). Gemäß der Empfehlung des Auswahlgremiums soll das Konzept der Bonner Arbeitsgemeinschaft SKT Umbaukultur mit RMPSL Landschaftsarchitekten als Grundlage für die weitere Entwicklung der Liegenschaft herangezogen werden (siehe Anlage 2). Das Bebauungskonzept der Rahmenplanung sieht eine 4 – 5 geschossige Mantelbebauung entlang der begleitenden Straßenräume und Stadtquartiere vor. Die stadträumlich wichtigen, jedoch bis heute baulich nicht akzentuierten Kreuzungsbereiche von Rochusstraße und Provinzialstraße werden städtebaulich mit bis zu 6-geschossigen Gebäude gefasst. Ein drittes Hochhaus mit ebenfalls 13 Etagen komplettiert die städtebauliche Silhouette. Zusammen mit weiteren ergänzenden Baukörpern, vornehmlich in bereits heute versiegelten Bereichen, sieht die Rahmenplanung Entwicklungspotenziale für rund 1 400 neue Arbeitsplätze und insgesamt 169 000 m² BGF vor (79.000 m² Bestand + 90.000 m² Neubau). Dies entspricht einer angemessenen städtebaulichen Dichte bzw. einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4. Durch eine konsequente Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes wird eine signifikante Reduzierung des Verkehrsaufkommens sowie der bauordnungsrechtlich erforderlichen PKW-Stellplätzen angestrebt. Zu den noch in einem Mobilitätskonzept zu definierenden Maßnahmen gehören beispielsweise aufgewertete und verbesserte Anknüpfungspunkte an den ÖPNV sowie ein dezentrales und diversifiziertes Angebot an Fahrradabstellplätzen und Angeboten rund um die Nutzung von Fahrrädern.Seite 4 von 16 Seite 5 Die heutigen und in Zukunft erforderlichen Stellplätze für Pkw werden im Zuge der Baumaßnahmen sukzessive in Tiefgaragen verlegt, um der Zielsetzung eines autofreien Campus gerecht zu werden. Durch die Reduzierung der PKW- Erschließung auf kurze Zufahrten zu den Tiefgaragen gewinnt der Campus als fußläufiger Raum deutlich an Qualität. Notwendige Verkehre beschränken sich auf Andienung, Ver- und Entsorgung, notwendige Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sowie temporär genutzte Vorfahrten zu einzelnen Gebäuden. Die Grünstrukturen und Freiräume bilden ein eigenständiges und prägendes Grundgerüst für die zukünftige Entwicklung des Standortes und knüpfen folgerichtig an den geplanten Haltepunkt der zukünftigen Westbahn im Eckbereich Provinzialstraße/Schieffelingsweg an. Während die zentrale Achse in ostwestlicher Richtung im Zusammenspiel mit dem großen Freiraum zwischen den Hochpunkten Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Adressbildung der neuen Büro- und Arbeitswelten symbolisiert, übernehmen der in nord- südlicher Richtung verlaufende Grünzug sowie die grünen Ränder ökologisch- klimatische Funktionen und dienen dem Regenwassermanagement. Eine Öffnung des Standortes ist gegenwärtig unter sicherheitstechnischen Aspekten nicht möglich. Das Konzept schafft jedoch eine nachhaltige und flexible Struktur als Voraussetzung für eine zukünftige Integration des Quartiers in das umliegende städtebauliche Gefüge. Zu 2) und 3.) Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das vorbeschriebene Gesamtareal als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung -Bund- dar. Planungsrecht in Form von rechtskräftigen Bebauungsplänen liegt nur für einen schmalen Streifen entlang des Schieffelingsweges (Bebauungsplan Nr. 7420-5, rechtskräftig seit dem 12.05.1960) sowie für den nordöstlichen, zum Ortsteil Endenich gehörenden Bereich der Bundesliegenschaft (Bebauungsplan Nr. 7521-9, rechtskräftig seit 22.02.1969) vor. Während der Bebauungsplan entlang des Schieffelingsweges lediglich Straßen- und Baufluchtlinien definiert, setzt der Bebauungsplan Nr. 7420-5 für den nordöstlichen Teilbereich der Bundesliegenschaft ein Sondergebiet –Bund– mit einer offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,3 einer Geschossflächenzahl von 1,0 und IV Vollgeschossen fest. Bei städtebaulich begründeten Vorhaben und Einhaltung der Geschossflächenzahl können darüber hinaus bis zu 14 Vollgeschosse zugelassen werden. Für die übrigen, zum Stadtbezirk Hardtberg gehörenden Flächenanteile der Bundesministerien liegt kein verbindliches Planungsrecht in Form von rechtswirksamen Bebauungsplänen vor. Diese Flächen sind daher gemäß § 34 Baugesetzbuch als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu beurteilen, so dass Vorhaben zulässig sind, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die vorliegende Rahmenplanung ist als städtebaulicher und freiraumplanerischer Handlungsrahmen für die Nachverdichtung und Umgestaltung der Liegenschaft zu verstehen. Sie ist gleichermaßen Grundlage für zeitnahe Umstrukturierungen und Bauvorhaben wie für späterer Bau- undSeite 5 von 16 Seite 6 Entwicklungsphasen. Da wesentliche Teile der angestrebten baulichen Maßnahmen zur Stärkung und Erweiterung des Standortes auf der Grundlage des vorbeschriebenen Planungsrechtes nicht genehmigungsfähig sind, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der langfristig angelegten Gesamtmaßnahme sowie zur Sicherung der in der Rahmenplanung definierten hohen städtebaulichen Qualität durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geschaffen werden. Neben dem städtebaulichen und hochbaulichen Konzept sollen insbesondere die rahmengebenden Ziele und Maßgaben (Mobilität, Erschließung, Verkehr, technische Infrastruktur, Energieeffizienz/Energieversorgung/Erneubare Energien (Solarverpflichtung), Ökologie, Regenwasserbewirtschaftung, Grünordnung und Freiraumqualität, Klima (Veränderung der Durchlüftung und Temperatur etc.) gutachterlich untersucht und durch den aufzustellenden Bebauungsplan und einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die auf Teilflächen der Liegenschaft bestehenden Bebauungspläne Nr. 7420-5 und 7521-9 werden durch das neue Planungsrecht ersetzt bzw. aufgehoben. Unbeschadet des noch zu schaffenden Planungsrechtes erfordert der für einzelne Gebäude gegebene drängende Sanierungsbedarf jedoch die kurzfristige Realisierung zweier Ersatzneubauten für die Zwischenunterbringung der bestehenden Arbeitsplätze. Vorbehaltlich der noch abzustimmenden Bauanträge können nach der erfolgten Beschlussfassung des Rates zu den Zielsetzungen der vorliegenden Rahmenplanung und zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzelne Neubauvorhaben auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts beurteilt und ggf. genehmigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität und zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre berücksichtigt werden. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind daher auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern. Bauvoranfragen oder Bauanträge, die den in der Rahmenplanung formulierten verkehrlichen und städtebaulichen Zielsetzungen entgegenstehen, können hingegen auf der Grundlage des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses zurückgestellt werden. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6320-2 (öffentlich) 2 Rahmenplanung Campus Rochusstraße (öffentlich)Seite 6 von 16 Bebauungsplan Nr.. 66332200--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans ""Campus Rochusstraße"" Stadtbezirke Bonn und Hardtberg Ortsteile Endenich und Duisdorf Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 0099..0044..22002211 115500 m 330000 mSeite 7 von 16 STÄDTEBAULICHE RAHMENPLANUNG „CAMPUS ROCHUSSTRASSE“Seite 8 von 16 2 STÄDTEBAULICHES KONZEPT Dem Campusgedanken liegt die Idee zugrunde, die vorhandenen Gebäudeensemble durch Innenentwicklung und Neubauten zu einem ein- heitlichen Erscheinungsbild zusammenzuführen. Während der innere Zusammenhalt durch eine zentrale Grünachse mit hohen Aufenthaltsquali- täten und einem modernen Fußwegeleitsystem nachgerüstet wird, werden die Ränder baulich nachverdichtet und die äußeren Straßenräume neu gefasst. In den ehemaligen Kasernenhof wird ein neues Quartier eingefügt, welches sowohl die zentralen Elemente von Besucherzentrum und Seminargebäude als auch der erweiterten Kantine aufnimmt. Demgegenüber wird der großzügige Freiraum zwischen den beiden beste- henden Hochhäusern dauerhaft freigehalten. Mit einem neuen zentralen Wasserbecken und einem dritten Hochhaus an seiner östlichen Raumkante erhält der Campus einen repräsenta- tiven Platzraum, der die Adressbildung der drei Bundesministerien am Standort „Rochusstraße“ vervollständigt. Insgesamt ist mit dem vorliegenden Entwurf eine maximale Bruttogeschossfläche (BGF) von 169.000 m² gegeben (79.000 m² Bestand + 90.000 m² Neubau einschließlich Staffelgeschossen). Bezogen auf die verringerte Grundstücksfläche (nach Abzug des Geländestreifens am Schieffe- lingsweg) ergibt sich eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4. EINORDNUNG IN DEN STADTTEILSeite 9 von 16 3 LAGEPLAN MIT FREIFLÄCHENKONZEPT BEBAUUNGSKONZEPT Die gewählten Blockstrukturen bilden, teilweise durch Anbau an die bestehenden Gebäude, ruhige Innenhöfe, deren unterschiedliche Ausprägungen verschiedene Qualitäten von Arbeitswelten ermöglichen und lokale Kommunikationsebenen schaffen. Die Traufhöhen orientieren sich mit überwiegend bis zu vier Geschossen an der Bürostruktur der gegenüberliegen- den Bebauung an der Rochusstraße, aber auch an den Wohn- zeilen am Schieffelingsweg. Nur an der Nordecke des Campus wird die Blockstruktur bis auf sechs Geschosse erhöht. Die Staffelgeschosse sind deutlich zurückgesetzt und mit dunklen Fassadenelementen (Photovoltaik im Süden und Westen) als Dachaufbauten ablesbar. Die Gebäudetiefe ist mit ca. 15 m der effektiven Grundrissgestaltung einer Mittelflurerschließung entlehnt und ermöglicht sowohl Einzel- als auch Großraum- büros. Sämtliche Neubauten erhalten einen Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung. Die Fassaden ordnen sich in die vor- handene Bandstruktur der Bestandsbauten der 90er Jahre ein und heben sich gegenüber den Kasernenbauten modern und dennoch behutsam ab. Zentral im ehemaligen Kasernenhof gelegen, wird die vorhande- ne Kantine durch einen weiteren Anbau zweigeschossig ergänzt. Dies ermöglicht auch den Neubau der Küche mit moderner Technik. Dem gegenüber rundet ein ebenfalls zweigeschos- siges Gebäude, vielleicht vorzugsweise genutzt für Seminare und Weiterbildungen, das Ensemble ab und erhöht somit das Angebot an allgemein verfügbarer Fläche für Zusammenkünfte und fachübergreifende Arbeitstreffen. Im Erdgeschoss besteht zudem die Möglichkeit, z.B. ein ressortübergreifendes Besucher- zentrum einzurichten, in Sichtweite zur Hauptpforte Nord. Im Süden des Campus, in direkter Angrenzung an das vorhandene städtische Schulgrundstück, befindet sich im Erdgeschoss des in die ehemaligen Kasernenstrukturen eingefügten Ergänzungs- baus die öffentlich zugängliche Kindertagesstätte für 5 Gruppen (1.360 m² BGF) mit großzügigen Freiflächen, die durch eine Zaunanlage von dem Ministeriumsgrundstück abgegrenzt sind. 3Seite 10 von 16 4 ERSCHLIESSUNGSKONZEPT UND MOBILITÄT Künftig soll der Aufwertung von Fußgänger- und Radverkehr durch Gestaltung eines autofreien Campus Rechnung getragen werden. Ausgehend von der Rochusstraße werden über die Hauptpforte zwei Tiefgaragen erschlossen. In Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der Rochusstraße und im Rahmen eines noch zu erstellenden Ver- kehrs- und Mobilitätskonzepts wird geprüft werden, ob eine weitere Tiefgarage alternativ auch über die bereits heute bestehende und neu zu gestaltende Nebenpforte am Schieffelingsweg erschlossen werden kann. Durch eine sukzessive Realisierung in mehreren Bauabschnitten können so unter den Neubauten sämtliche, heute ebenerdig bestehenden sowie zukünftig erforderlichen PKW-Stell- plätze nachgewiesen werden. Mindestens die zentrale Tiefgarage im ehemaligen Kasernenhof sollte einen barrierefreien allgemeinen Zugang im Eingangsbereich des Seminargebäudes erhalten. An der Hauptpforte wird ein externer Besucherparkplatz einge- richtet, bei gleichzeitiger Aufwertung des Vorfeldes durch Neuge- staltung der Bushaltestelle und großzügigem Fuß- und Radweg. Schon heute können im Eingangsbereich drei car-sharing-Plätze mit E-Ladesäule erstellt werden. Die interne Ver- und Entsorgung erfolgt durch hauseigenes Management über das Wegesystem des Campus, welches gleichzeitig die notwendigen Feuerwehrzufahrten gewährleistet. Am östlichen Eingang, Ecke Provinzialstraße/Schieffelingsweg, entsteht ein neuer Platz mit Zugang für Fußgänger und Radfahrer. Hier bietet sich die Möglichkeit, mit Einrichtung der Haltestelle der geplanten „Westbahn“ einen neuen attraktiven Stadtplatz zu schaffen, der z.B. auch für besondere Aktivitäten und öffentliche Nutzungen zur Verfügung steht. Die zentrale Grünachse in Ost- West- Richtung verbindet von hier ausgehend alle Standorte auf dem Gelände bis zur Hauptpforte mit Eingangsplatz. Sie ist ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Die Fahrradabstellanlagen werden den unterschiedlichen Eingängen zugeordnet und erhalten ein einheitliches Gestaltungsbild. MOBILITÄT UND ERSCHLIESSUNG 4Seite 11 von 16 5 Zusätzlich ist im dritten Bauabschnitt eine Fahrradrampe in die Tiefgarage vorgesehen, um evtl. erforderliche weitere Fahrräder unterzubringen. Durch die planerischen Intentionen der Rahmenplanung werden die Förderung des nicht motorisierten Individualverkehrs konsequent unterstützt und die heute im Stra- ßenraum vorhandenen bzw. die zukünftig geplanten Anknüpfungspunkte des ÖPNV aufgewertet. Einem dezentralen Konzept innerhalb der Liegenschaft folgend, werden Fahrradstellplätze sowohl ebenerdig und überdacht als auch in den Tiefgaragen der Gebäude dort angeboten, wo sie auch gebraucht werden. Damit ergeben sich ins- besondere kurze Wegestrecken zwischen Fahrradstellplatzanlagen und Arbeitsplatz. Eine gebäudebezogene Anordnung von Duschmöglichkeiten und Umkleiden sowie Trockenräumen für regennasse Fahrradbekleidung wird ebenfalls angeregt. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und des Stellplatzbedarfes sowie zur Stärkung des Umweltverbundes werden begleitend zum weiteren Planver- fahren durch ein Mobilitätskonzept zu definieren sein. FREIRAUMSTRUKTUREN Die klare Strukturierung des Freiraums sorgt für eine Bündelung der intensiv zu pflegenden Flächen und Aufenthaltsbereiche. Durch die Reduzierung der PKW-Er- schließung auf kurze Zufahrten zu den Tiefgaragen gewinnt der Campus als fußläufiger Raum deutlich an Qualität. Im zentralen Bereich kann ein Freiraumband in ostwest- licher Richtung entstehen, das für Radfahrer und Fußgänger (keine Trennung) als Haupterschließung dient. Dieses Freiraumband zeichnet sich durch einen eingebet- teten Grünstreifen aus, der durch die individuelle Gestaltung jedes Segmentes eine große Abwechslung und hohe Aufenthaltsqualität bietet. Die Endpunkte des Bandes im Osten und Westen bilden jeweils einen Eingangsplatz aus; im Osten gar mit einem öffentlichen „Marktplatz“ zur neuen Haltestelle am Schieffelingsweg (zurückverlegte fußläufige Eingangspforte). Ergänzt wird dieses formal gestaltete Freiraumband durch einen landschaftlich geprägten Grünzug in nordsüdlicher Richtung, der unter ande- rem durch seine Funktion zur Regenwasserretention ökologischen Mehrwert erzeugt. Die Schnittstelle zwischen beiden Achsen bildet in der Symbiose von Wasserfläche und Vegetation die „Grünblaue Mitte“. Mit einem permanenten Wasserbecken, Terrassen und grünen Rändern entsteht hier zugleich ein Raum mit hoher Aufenthaltsqualität, großem ökologischen Wert und repräsentativem Charakter zwischen den drei Hoch- punkten des Campus. Vom Zentralen Freiraumband gehen in nordsüdlicher Richtung verschiedene Erschlie- ßungskorridore zu den einzelnen Gebäuden ab, die landschaftlich von extensiven Grünstrukturen wie Sickergräben, Wildstaudenpflanzungen und Blühstreifen geprägt sind. Der an der Mensa entstehende, außengastronomisch geprägte Platz erhält durch den Erhalt der mächtigen Bestandsplatanen eine besondere Atmosphäre. Der nördlich des Freiraumbandes gelegene Multifunktionsplatz bietet Raum für verschiedenste Veranstaltungen. Weitere charakterbildende Räume sind unter anderem der Skulpturengarten im südlichen Bereich des Kasernenbandes sowie das erhaltene Kunstwerk Otto Herbert Hajeks. Alle Bestandskunstwerke werden erhalten bzw. vereinzelt versetzt (Kunstwerk Bernhard Heiliger an das Freiraumband, Kunstwerk Ansgar Nierhoff auf den Multi- funktionsplatz). Entlang der Grundstücksgrenze zieht sich ein Klimabaumgürtel, der sich zu den „Grü- nen Fugen“ in Richtung Campusmitte (Baulücken) verdichtet. Durch die konsequente Nutzung hochastiger Bäume sind die Baumpflanzungen mit den Sicherheitsvorschrif- ten vereinbar, zudem verbleibt entlang der Grenze ein vier Meter breiter Streifen frei von Gehölzpflanzungen und dient als Feuerwehrumfahrt (Schotterrasen). In den Innenhöfen der Neubauten entstehen attraktive Entspannungsbereiche, die aber auch zum Arbeiten im Grünen einladen.Seite 12 von 16 6 NEUE CAMPUSMITTESeite 13 von 16 7 REGENWASSERMANAGEMENT NACHHALTIGKEIT Die Integration eines lokalen Regenwassermanagement- systems entlastet die städtische Kanalisation, puffert den Abfluss bei Starkregenereignissen ab und orientiert sich an einem naturnahen Wasserkreislauf. Niederschlagswasser wird lokal zurückgehalten (Gründächer) und durch überwiegend durchlässige Oberflächen direkt versickert und verdunstet. Überschüssige Abflüsse von Dächern und versiegelten Ober- flächen werden im zentralen Sickerband gesammelt und das Wasser schließlich ins Regenwasserbecken geleitet. Durch den Rückstau ergibt sich ein enormes temporäres Speichervolu- men. Erst bei Starkregenereignissen läuft Wasser in das nörd- liche Sickerband über und gelangt schließlich an der Nordecke des Grundstücks in eine leistungsfähige Sickermulde. Etwa 20% des Campus entwässern aufgrund der Gefällesituation direkt in das nördliche Sickerband. Das Sickerband schafft mit zahlreichen wechselfeuchten Bereichen zudem viele wertvolle Ökosysteme und Nischen. Entlang des Bandes werden zusätz- lich „Lebensrauminseln“ geschaffen, die regionale Biotope nachbilden (Auenwald, Feuchtwiese, Uferstauden, Schilf- und Röhrichtzone etc.). Zur Durchlüftung des Campus werden die bestehenden Freif- lächenkorridore in West-Ost-Richtung freigehalten und nur mit Gehölzstrukturen in der vorherrschenden Windrichtung bepflanzt. Der hohe Durchgrünungsanteil sorgt sowohl mit Verdunstungskälte von der zentralen Wasserfläche wie auch von den begrünten Dächern für ein positives Mikroklima und verbessert die klimatische Situation auf dem Gesamt-Campus. 7Seite 14 von 16 8 SOLARENERGIENUTZUNG ADRESSBILDUNGSeite 15 von 16 9 Schnitt A - A Schnitt B - BSeite 16 von 16
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de